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Internationale Studierende als Dolmetscher*innen am UKGM

Der Einsatz von internationalen Medizinstudierenden als Patientendolmetscher bietet sich nicht nur aus praktischen Gründen an, er ist – unter überschaubaren Voraussetzungen – auch rechtssicher möglich. Gleichzeitig kann aus rechtlicher Sicht eine dringende Empfehlung an die Leistungserbringer ausgesprochen werden, ein belastbares und funktionierendes System für den Einsatz von Dolmetschern im Rahmen von ärztlichen Gesprächen vorzuhalten, da anderenfalls nicht nur das Patientenwohl leidet, sondern auch (vermeidbare) Haftungsquellen geschaffen werden. Jedenfalls im Bereich der Sicherungsaufklärung, welche Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung ist, sollte der Einsatz von Dolmetschern im Fall einer erkennbaren Sprachbarriere zwischen Arzt und Patient den Regelfall darstellen. Internationale Medizinstudierende erfüllen nicht nur die Mindestvoraussetzungen, welche die Rechtsprechung an Patientendolmetscher stellt, sie bieten durch ihre fachliche Nähe in zahlreichen Fällen mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar einen zusätzlichen „Benefit“.

Um rechtliche Fragestellungen zum Einsatz von Medizinstudierenden als Dolmetscher*innen bei Aufklärungsgesprächen zu prüfen, wurde im Rahmen des Projekts ein juristisches Gutachten erstellt. Das Gutachten bestätigt: Die Umsetzung ist aus juristischer Sicht (unter gewissen Voraussetzungen) möglich und auch sinnvoll.