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Vom Grundgesetz zum Patienten*innenrecht

Klinisches Wahlfach: Vom Grundgesetz zum Patienten*innenrecht

Die Veranstaltung ist ein "Crashkurs" im Medizinrecht, bei dem hinsichtlich juristischer Vorkenntnisse bei „Null" abgeholt wird. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden nach der Veranstaltung ein grundlegendes Verständnis für das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland aus der besonderen Perspektive der ärztlich Tätigen erlangt haben. Hierbei sollen vor allem auch Internationale Studierende angesprochen werden, die bislang keinen oder zumindest sehr wenig Kontakt zur deutschen Rechtsordnung und dort insbesondere zum Verfassungsrecht (also dem Grundgesetz) hatten.

Ziel ist es, in einem ersten Schritt die „Berührungsängste" zur juristischen Tätigkeit und Diskussion abzubauen, indem in deren Grundlagen, Methoden und Funktionsweisen eingeführt wird. Zentrale Themen werden das Grundgesetz (Stichwort: Menschenwürde), aber auch zivilrechtliche Haftungsvorschriften (Stichwort: Behandlungsvertrag) und strafrechtliche Normen (Stichwort: Körperverletzung) sein. Juristische Recherche und Argumentation sollen am Beispiel von aus ärztlicher Sicht besonders relevanten Sachverhalten (z. B. Arzthaftung, Sterbehilfe, Patientenverfügung) geübt werden und gleichzeitig die elementaren Wertungen im Bereich des Medizinrechts, insbesondere soweit es für die Arzt-Patient-Beziehung von Bedeutung ist, vermittelt werden.

Internationale Studierende sind ganz besonders zur Teilnahme an diesem Wahlfach aufgerufen. Auf ihre besonderen Bedürfnisse (z. B. bei Schwierigkeiten im Umgang mit deutscher Rechtssprache) wird gezielt Rücksicht genommen. Ihnen soll das Wahlfach einen Zugang zur Rechtstradition der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen, was gerade dann von Bedeutung sein kann, wenn sie aus Ländern mit völlig anderen Rechtstraditionen bzw. Rechtssystemen stammen. Außerdem hilft ihre Perspektive den deutschen Studierenden bei der Reflexion des eigenen Rechts, da rechtliche Lösungen zwar häufig große lokale Unterschiede in der Herangehensweise zeigen, aber in der Regel identische gesellschaftlichen Fragen einer Lösung zuführen wollen. Ihre eigenen Kenntnisse und Erfahrungen zu Patient*innenrechten sind im Sinne der interkulturellen Reflexion für das Seminar daher besonders wichtig.

Die Veranstaltung eignet sich auch gut als Grundlage für die weiteren angebotenen Wahlfächer mit rechtlichem Bezug.

Zur Abrundung und der Möglichkeit einer unmittelbaren Auseinandersetzung mit den historischen Grundbedingungen der Menschenwürdeverbürgung des Grundgesetzes, wird im Rahmen der Veranstaltung auch eine (freiwillige) Teilnahme an einer geführten Exkursion zur NS-Gedenkstätte Hadamar ((https://www.gedenkstaette-hadamar.de/)) angeboten.

Hadamar war zwischen 1933-1945 „Landesheilanstalt“ und ein zentraler Schauplatz der nationalsozialistischen „Euthanasie“, in deren Rahmen zwischen 1941 und 1945 allein in Hadamar über 15.000 Menschen vorsätzlich getötet wurden. Da die „Landesheilanstalt“ ärztlich geführt wurde (unter anderem auch von einem ehemaligen Medizinstudenten der Gießener Fakultät) bietet der Besuch auch Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit den ethischen Grundlagen medizinischer Tätigkeit.

Die Exkursion dauert ca. einen halben Tag (mit An- und Abfahrt) und findet in zeitlicher Nähe zur eigentlichen Wahlfachveranstaltung statt. Vor Ort werden ein geführter Rundgang (ca. 1,5-2h) sowie eine anschließende gemeinsame Quellenarbeit mit historischen Krankenakten unter fachkundiger Leitung durch die Gedenkstätte angeboten.

 

Veranstaltungsformat:

Blockseminar (max. 20 Teilnehmer*Innen) an zwei Tagen. Die Hälfte der Seminarplätze ist zunächst für Internationale Studierende reserviert

 

Dozent/Kontakt:

Dr. jur. Felix M. Michl

(Rechtsanwalt und Medizinstudent an der JLU)

Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Prof. Dr. Bernhard Kretschmer

z. Hd. Dr. Felix M. Michl

Bismarckstraße 16

35390 Gießen

 

felix.michl@recht.uni-giessen.de