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Praktisches Jahr

Herzlich Willkommen im Praktischen Jahr!

Mit dem Praktischen Jahr beginnt für Sie der letzte Ausbildungsabschnitt Ihres Medizinstudiums, in dessen Mittelpunkt die Ausbildung am Krankenbett steht. Im Praktischen Jahr erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre im vorangehenden Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.

Es müssen jeweils 16 Wochen PJ Tätigkeit in der Inneren Medizin, Chirurgie und in der Allgemeinmedizin oder einem anderen weiteren klinisch praktischen Fach, das nicht Innere Medizin, Chirurgie oder Allgemeinmedizin ist, absolviert werden. 

 

Immatrikulation bis PJ-Ende!
Bedingt durch die geänderten PJ-Tertial-Zeiten (Beginn Mai bzw. November) ist PJ-Ende und Semesterende nicht deckungsgleich, d. h. das PJ-Ende fällt in die Zeit des Folgesemesters. Beachten Sie bitte, dass das Landesprüfungsamt die Immatrikulation zwingend bis zum Ende des PJ's verlangt. Auch Fehltage (Urlaubstage) sind PJ-Zeit, für die eine Immatrikulation erforderlich ist. Sonst erfolgt keine Zulassung zum mündlichen Teil des Examens. 

 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Gemäß Biostoffverordnung findet vor dem PJ eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung statt. Ohne gültige Bescheinigung können Sie nicht mit dem PJ beginnen!
Bitte vereinbaren Sie nach der Registrierung im PJ-Portal einen Termin in der Personalärztlichen Stelle des UKGMs, Wilhelmstraße 18, 35392 Gießen, ausschließlich über email: betriebsarzt.
Die Personalärztliche Stelle des UKGMs ist auch zu kontaktieren, sollte eine neue PJ-Anmeldung/Fortsetzung in späterer Runde erforderlich sein!
Sie werden gebeten, zur Untersuchung Ihren Impfausweis mitzubringen!
Der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung ist dem zuständigen PJ-Beauftragten des UKGMs/des Lehrkrankenhauses zu Beginn eines jeden Tertials unaufgefordert vorzulegen!


Anmeldung PJ-Portal   

 

Auskünfte und Anmeldung zum PJ:


Tel.: +49 (0)641 99-48041

 

Informationen für PJ-Studenten am UKGM Standort Gießen 

Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH zahlt den PJ-Studenten beim UKGM  neben der bisher bereits gewährten Vergünstigung für die Verpflegung (2,80 € pro Tag und Person an 20 Arbeitstagen pro Monat) und der bereits gezahlten Dienst-Vergütung in Höhe von 50,- € (pro 12-Stunden-Nachtdienst bzw. 100,- € pro 24-Stunden-Wochenenddienst - NUR im Chirurgie- und Inneretertial) während ihrer PJ-Zeiten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,- € brutto.

Die Personalabteilung der UKGM wird die entsprechenden Zahlungen veranlassen und die erforderlichen Unterlagen von den betreffenden PJ-Studenten anfordern.

Für Rückfragen steht in der Personalabteilung der UKGM zur Verfügung:
Frau Pajdam (Durchwahl UKGM 42080).