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Prüfungsregelungen

Liebe Studierende des Studiengangs Medizin! 

Da es häufig zu Nachfragen zur Studienordnung kommt, möchten wir Ihnen hier einige Regeln kurz darstellen:

§5 Veranstaltungen:

Abs. 2.: Regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn mindestens 80 % der Termine einer Veranstaltung wahrgenommen wurden. Bei darüberhinausgehenden, unverschuldeten Fehlzeiten entscheiden die Lehrverantwortlichen, ob und in welcher Weise sie durch Äquivalenzleistungen oder den Besuch anderer Veranstaltungstermine ausgeglichen werden können. Bitte beachten Sie, dass die Scheinvergabekriterien auch abweichende Regelungen zur regelmäßigen Teilnahme vorsehen können (z.B. in 100% Teilnahme). 

§6 Zugang zu Veranstaltungen:

Wann kann ich welche Veranstaltung besuchen?

Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vorherige Zulassung voraus. Die Zulassung erfolgt durch das Studiendekanat bzw. das Akademische Prüfungsamt Vorklinik (§6, Abs. 1). Die Zulassung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an mindestens einem der für ein Semester festgelegten Prüfungstermin (§6, Abs. 7)

 

§14 Prüfungsverwaltung:

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow. Die Studierende melden sich eigenständig an und ab. Prüfungstermine und -ergebnisse können dort eingesehen werden. Weitere Informationen zu Flexnow finden Sie hier.

 

§15 Scheinvergabekriterien:

In den Scheinvergabekriterien Klinik und SVK Vorklinik werden u.a. Art und Form der Prüfung, Teilnahmevoraussetzungen, abweichende Anwesenheitspflichten u.a.  geregelt (Abs. 1 und 2).

 

§17 Prüfungen:

Die Prüfungsteilnahme setzt die Anmeldung in FlexNow voraus. (Abs.2). Um eine Prüfung ablegen zu können, müssen Sie im Fach Medizin immatrikuliert sein. Exmatrikulation oder Fachwechsel unterbrechen nicht das Prüfungsrechtsverhältnis, verbindliche Wiederholungstermine bleiben verbindlich (Abs. 3). Eine Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der erreichbaren Punkte erreicht wurden; die Scheinvergabekriterien können hierfür eine abweichende Regelung vorsehen.

 

§25 Abmeldung und Rücktritt von Prüfungen:

Bis zum 7. Tag vor einem Prüfungstermin können Studierende sich ohne Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldung muss dem Studiendekanat bzw. dem Akademischen Prüfungsamt Vorklinik schriftlich per Mail mitgeteilt werden. Sie werden in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin angemeldet. Wer an keinem früheren Termin teilgenommen hat, kann sich vom letzten der für ein Semester vorgesehenen Termin nicht abmelden (Abs. 2).

Der Rücktritt von einer Prüfung ist nur aus triftigem Grunde möglich. Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so ist hier ein ärztliches Attest im Studiendekanat bzw. im Akademischen Prüfungsamt Vorklinik vorzulegen (persönlich oder per Mail). Hierfür wird eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Attest akzeptiert wird.

Der Rücktritt von einer begonnenen Prüfung kann nicht auf Gründe gestützt werden, die dem Prüfling bei Eröffnung der Aufgabenstellung bekannt waren. Sollten Sie während einer Prüfung einen triftigen Grund bemerken, so kann ein Rücktritt noch bis zur Bekanntgabe der Note erklärt werden (Abs. 4)

Formular zur Prüfungsunfähigkeit (gültig ab SoSe 2026)

 

§ 26 Wiederholung von Prüfungen:

Nicht bestandene Prüfungen können dreimal wiederholt werden (Abs. 1).

Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen Termin angetreten werden. Sie werden automatisch zu den Wiederholungsprüfungen in FlexNow angemeldet. Eine Abmeldung von Wiederholungsprüfungen ist bei einem triftigen Grund möglich. Auch hier werden Sie dann zum nächstmöglichen Termin automatisch wieder angemeldet (Abs. 2).

Das endgültige Nichtbestehen hat die Exmatrikulation nach § 59 Abs. 2, Nr. 6 HHG zur Folge

 
 

Bitte auch diese Punkte beachten: 

 Urlaubs- oder Auslandssemester 

Bitte melden Sie dies unbedingt im Studiendekanat (für den klinischen Abschnitt) bzw. im Akademischen Prüfungsamt Vorklinik (für den vorklinischen Abschnitt). 

Probleme mit Prüfungen 

Sollten Sie Prüfungsprobleme haben, melden Sie sich bitte frühzeitig - z.B. beim Aufbrauchen der Hälfte der Prüfungsversuche - bei dem/der Lehrverantwortlichen und/oder bei einem Studienberater. Die Beteiligten werden versuchen Ihnen strukturiert zu helfen, um das vollständige Aufbrauchen aller Prüfungsversuche und ein endgültiges Nichtbestehen der Prüfung zu vermeiden. 

Internationale Studierende 

Bei Problemen mit Prüfungen wenden Sie sich bitte frühzeitig nicht nur an die o.g. Berater, sondern auch an das Akademische Auslandsamt der JLU in der Goethestraße 58. Informationen finden Sie im Internet: https://www.uni-giessen.de/internationales/kontakt/kontaktAAA