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Wie wird ein HRZ-Account beantragt?

An der JLU sind zahlreiche unterschiedliche Personengruppen in Forschung und Lehre tätig. Diese Seite bietet eine Übersicht, wer einen HRZ-Account bekommen kann und wie die Beantragung funktioniert.

Personengruppen von A bis Z

 

Rechtsgrundlage

Accounts werden für Personen eingerichtet, die Mitglieder oder Angehörige der Justus-Liebig-Universität gemäß §32 des Hessischen Hochschulgesetzes sind.

 

Bedienstete, Hilfskräfte

Sobald bei verbeamteten Personal, Tarif-Beschäftigten und Hilfskräften die Personendaten vom Dezernat C im SAP-Personalsystem eingegeben sind, kann der HRZ-Benutzungsantrag gestellt werden. Zu dieser Personengruppe zählen auch Gastprofessorinnen und -professoren, Kommissarische Professorinnen und Professoren, Vertretungsprofessorinnen und -professoren sowie Liebig-Professorinnen und -Professoren. Weitere Informationen zu dieser Personengruppe finden Sie hier.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingerichtet. Darüberhinaus ist keine Verlängerung möglich.
  • Besonderheit FB11 Medizin: Bei Personen, die nicht von der JLU sondern durch das UKGM administriert werden, muss gemeinsam mit dem HRZ-Benutzungsantrag das obere Drittel der letzten UKGM-Entgeltabrechnung eingereicht werden (ohne Beträge). Liegt noch keine Abrechnung vor, kann alternativ auch der Arbeitsvertrag eingereicht (Finanzielles kann gerne geschwärzt werden) und die Personalnummer mitgeteilt werden.

 

Lehrbeauftragte, Titellehrende

Lehrbeauftragte, Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten werden vom zuständigen Dekanat im SAP-Personalsystem erfasst. Sobald darin ein Eintrag für das entsprechende Semester erfolgt ist, kann ein HRZ-Benutzungsantrag gestellt werden.

  • Laufzeit: Der Account wird für das laufende Semester plus sechs Monate eingerichtet.

 

Promovierende (ohne Arbeitsvertrag)

Möglichkeit 1 - Einschreibung zum Promotionsstudium: Der Account wird automatisch bei der Rückmeldung verlängert. Alle Informationen zur Immatrikulation gibt es hier.

Möglichkeit 2 - Zulassungsbescheid des Promotionsausschusses: Das Dokument muss mit dem HRZ-Benutzungsantrag eingereicht werden. In der Psychologie, der Veterinär- und Humanmedizin muss außerdem die Betreuungs- bzw. Promotionsvereinbarung beigefügt werden.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Dauer des Promotionsvorhabens eingerichtet (in der Regel drei Jahre ab Zulassungsbescheid). Eine Verlängerung kann formlos durch die Betreuerin oder den Betreuer beantragt werden.

 

Habilitierende (ohne Arbeitsvertrag)

Gemeinsam mit dem HRZ-Benutzungsantrag muss eine formlose Bestätigung des zuständigen Dekanats über die voraussichtliche Dauer des Habilitationsvorhabens eingereicht werden.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Dauer des Habilitationsvorhabens eingerichtet. Eine Verlängerung kann formlos durch das Dekanat beantragt werden.

 

Stipendiatinnen und Stipendiaten

Gemeinsam mit dem HRZ-Benutzungsantrag muss der Bewilligungsbescheid für das Stipendium eingereicht werden. Bei Stipendien, die nicht von der JLU sondern von externen Einrichtungen ausgezahlt werden, wird außerdem eine formlose Bestätigung durch die Professorin oder den Professor darüber benötigt, dass die betroffene Person an der JLU tätig ist.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Laufzeit des Stipendiums eingerichtet. Darüberhinaus ist keine Verlängerung möglich.

 

Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Praktikantinnen und Praktikanten

Es muss ein entsprechender Vertrag durch die Abteilung C3 abgeschlossen werden. Sobald die Personendaten vom Dezernat C im SAP-Personalsystem eingegeben sind, kann der HRZ-Benutzungsantrag gestellt werden.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingerichtet. Darüberhinaus ist keine Verlängerung möglich.

 

Abgeordnetes Personal

Verbeamtetes Personal und Tarif-Beschäftigte, die von einer anderen Dienststellen an die JLU Gießen abgeordnet werden, müssen von der Abteilung C3 im SAP-Personalsystem eingegeben werden. Anschließend kann der HRZ-Benutzungsantrag gestellt werden.

  • Laufzeit: Der Account wird für die Dauer der Abordnung eingerichtet. Darüberhinaus ist keine Verlängerung möglich.

 

Personal von kooperierenden außeruniversitären Einrichtungen (Externe)

Für Personal von Einrichtungen, mit denen die JLU einen Kooperationsvertrag unterhält, können Gast-Accounts eingerichtet werden. Gemeinsam mit dem HRZ-Benutzungsantrag muss der Arbeitsvertrag eingereicht werden (Finanzielles kann gerne geschwärzt werden).

  • Laufzeit: Der Account wird längstens für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingerichtet. Darüberhinaus ist keine Verlängerung möglich.
  • Besonderheit UKGM-Personal: Bei Personen mit UKGM-Vertrag muss gemeinsam mit dem HRZ-Benutzungsantrag das obere Drittel der letzten UKGM-Entgeltabrechnung eingereicht werden (ohne Beträge). Liegt noch keine Abrechnung vor, kann alternativ auch der Arbeitsvertrag eingereicht (Finanzielles kann gerne geschwärzt werden) und die Personalnummer mitgeteilt werden.

 

Alumni und Ehemalige

Der Alumni-Service steht seit dem Cyber-Angriff nicht mehr zur Verfügung. Daher können Accounts für ehemalige Mitglieder und Angehörige der JLU weder eingerichtet noch verlängert werden. Auch eine E-Mail-Weiterleitung ist nicht möglich. Das Angebot wird derzeit grundlegend überarbeitet und neu konzipiert.

 

Emeriti, Professorinnen und Professoren im Ruhestand

Die bestehenden Accounts können lebenslang weitergenutzt werden. Für eine Verlängerung genügt eine formlose E-Mail an . Die Nutzung des Accounts ist dann zunächst für zwei Jahre möglich und kann bei Bedarf alle zwei Jahre auf Antrag verlängert werden.

  • Laufzeit: Der Account kann lebenslang genutzt werden. Eine Verlängerung muss alle zwei Jahre beantragt werden.

 

Werkvertragsnehmende

Personen mit einem Werkvertrag sind weder Mitglieder noch Angehörige der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie erbringen stattdessen externe Dienstleistungen. Daher kann kein Account eingerichtet werden.