Lehrendenmobilität (Outgoing) - Erasmus+ Mobilität weltweit
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Eine Erasmus+ (weltweit) Kurzzeitdozentur fördert den Austausch von Lehrenden. Reise- und Aufenthaltskosten werden den Richtlinien zur Erasmus+ Mobilität in Europa entsprechend übernommen.
Voraussetzungen
- Voraussetzungen
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- Voraussetzungen:
- es besteht ein Abkommen innerhalb der Erasmus+-International Credit Mobility zwischen der JLU Gießen und der Gastuniversität
- die Mobilität ist mit dem Beauftragten für die Kooperation besprochen
- Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur dauert i.d.R. ein bis zwei Wochen, mind. 5 Arbeitstage, max. 2 Monate, wobei mindestens 8 Stunden pro Woche unterrichtet werden müssen. Die Lehrveranstaltung sollte in das Curriculum der Partnerhochschule integriert werden, bzw. das bestehende Lehrangebot ergänzen (z.B. in Form eines Blockseminars). Idealerweise sollten die Lehrveranstaltungen fester Bestandteil des Curriculums der Partnerhochschule sein. Da es sich um einen Austausch handelt, kann auf diese Weise auch das Angebot der JLU bereichert werden.
- Gerne möchten wir Sie auf die Richtlinien der JLU für umweltfreundlichere Dienstreisen aufmerksam machen. Beachten Sie bitte, dass die Pauschalabgaben für Flugreisen nicht aus Erasmus+ Mitteln gezahlt werden können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und sprechen es bei Bedarf mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
Leistungen
- Leistungen
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Reisekosten
Reisekosten: Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung
Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-RechnerDistanz (km) Standardreise Green Travel (nachhaltiges Reisen) 100 - 499 180 € 210 € 500 - 1999 275 € 320 € 2000 - 2999 360 € 410 € 3000 - 3999 530 € 610 € 4000 - 7.999 820 € - 8000 und mehr 1.500 € - Aufenthaltskosten: € 180,- / Tag, 15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag
- Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.
Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.
- Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
- Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.
Fristen und Bewerbungsprozess
- Fristen und Bewerbungsprozess
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Dauer: 5 Arbeitstage bis max. 2 Monate
Einreichung aller benötigten Unterlagen:
- Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist, Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Unter: http://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/erasmuswelt können Sie sich informieren, für welche Partneruniversitäten Sie sich um eine Dozentenmobilität bewerben können.
- Nächste Bewerbungsfrist:
- Aufenthalte von Juli - September 2026: 1. Juni 2026 -
Darauffolgende Bewerbungsfristen:
- Aufenthalte von Oktober – Dezember: 1. August
- Aufenthalte von Januar – März: 1. November
- Aufenthalte von April – Juni: 1. Februar
- Aufenthalte von Juli – September: 1. Mai
Bewerbungen werden im Erasmus+-Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht.
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. Kriterien sind Passgenauigkeit zum Curriculum an der Partnerhochschule, Ziele mit Blick auf die persönliche Weiterentwicklung, Strategische Ziele mit Blick auf das internationale Partnernetzwerk der JLU, vorherige Teilnahme am Erasmus+ Programm (Erstanträge werden bevorzugt behandelt).Dokumente nach dem Aufenthalt:
- Teilnahmebestätigung der Gastuniversität bzw. des Gastunternehmens- im Original
- Reisekostenabrechnung inkl. aller Originalbelege
- Durchführungsbericht (Online)
Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: mobility@admin.uni-giessen.de.
Formulare
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Generelle Voraussetzung: Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche an der Gasthochschule, Dauer: 5 Tage bis 2 Monate.
Um eine Förderung für Lehrendenmobilität zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte beachten bzw. folgende Unterlagen im Erasmus+ Büro des Akademischen Auslandsamts einreichen:
Bewerbung (fristgerecht):
- Online-Bewerbung
- Mobility Agreement for Teaching (Erklärung zum geplanten Lehrprogramm an der Gasthochschule) – vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax
- Einladung der Gasthochschule – auch per Mail möglich
- Reiseanzeige (falls für die Reise erforderlich) – vollständig genehmigt und falls vorhanden im Original, andernfalls per E-Mail
- Bei Bewerbungen für Aufenthalte in Australien, Kolumbien oder den USA: Motivationsschreiben
Vor der Reise:
- Grant Agreement - wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, gescannt mit Unterschrift ans AAA zurück.
- Hinweis zum Versicherungsschutz: Eine Förderung der Lehrendenmobilität durch das Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz! Sie müssen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes selbst für ausreichend Versicherungsschutz Sorge tragen. Es besteht jedoch für Sie die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Direkt nach der Reise:
- EU Survey (Teilnehmendenbericht) – den Link erhalten Sie nach der Reise per E-Mail direkt vom System der EU-Kommission
- Bestätigung der Gasthochschule – die Vorlage erhalten Sie vom AAA
- Reisekostenabrechnung und zugehörige Original-Belege