Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden können internationale Studierende und Promovierende, die
- in Bachelor- und Masterprogrammen sowie in Staatsexamen-Studiengängen oder zum Zweck der Promotion eingeschrieben sind,
- an der JLU einen Abschluss anstreben (keine Austauschstudierenden, keine FreeMover, keine Deutschkursteilnehmenden, keine Teilnehmenden des Studienkollegs),
- vor besonderen Herausforderungen im Studium stehen, wie z.B.
- Behinderung (Grad der Behinderung von mehr als 50 %)
- Chronische Erkrankung
- Fluchthintergrund (aktueller Geflüchteten-Status in Deutschland)
- Alleinerziehend mit Kind/Kindern im Alter von 0-8 Jahre
- Pflege von nahen Angehörigen in Deutschland,
- sich im Zeitraum der Förderung in Deutschland aufhalten und
- kein anderes Stipendium zum gleichen Zweck erhalten. Überdies ist eine gleichzeitige Förderung durch das Akademische Auslandsamt, den Förderverein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V. – Solifonds, die Katholische Hochschulgemeinde sowie die Evangelische Hochschulgemeinde ausgeschlossen.