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Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden können internationale Studierende und Promovierende, die

  • in Bachelor- und Masterprogrammen sowie in Staatsexamen-Studiengängen oder zum Zweck der Promotion eingeschrieben sind,
  • an der JLU einen Abschluss anstreben (keine Austauschstudierenden, keine FreeMover, keine Deutschkursteilnehmenden, keine Teilnehmenden des Studienkollegs),
  • vor besonderen Herausforderungen im Studium stehen, wie z.B.
    • Behinderung (Grad der Behinderung von mehr als 50 %)
    • Chronische Erkrankung
    • Fluchthintergrund (aktueller Geflüchteten-Status in Deutschland)
    • Alleinerziehend mit Kind/Kindern im Alter von 0-8 Jahre
    • Pflege von nahen Angehörigen in Deutschland,
  • sich im Zeitraum der Förderung in Deutschland aufhalten und
  • kein anderes Stipendium zum gleichen Zweck erhalten. Überdies ist eine gleichzeitige Förderung durch das Akademische Auslandsamt, den Förderverein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V. – Solifonds, die Katholische Hochschulgemeinde sowie die Evangelische Hochschulgemeinde ausgeschlossen.