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7.36.05 Nr.9 Master "Angewandte Theaterwissenschaft"

Übersicht der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs "Angewandte Theaterwissenschaft" (7.36.05 Nr.9)

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit                                                                       

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 2021/22 oder später das Studium im Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft aufnehmen.

Auf Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft vor dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben, findet die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft vom 15.11.2006, in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses, weiterhin Anwendung, jedoch nicht länger als bis zum Ende des Sommersemesters 2023. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt nur noch diese Prüfungsordnung; die alte Fassung tritt nach Ablauf dieser Übergangsfrist außer Kraft.

Studierende nach alter Prüfungsordnung haben jederzeit das Recht, ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortzusetzen und abzuschließen. Hierzu bedarf es einer verbindlichen Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 7. Änderungsfassung tritt am 22.02.2016 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2016.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 6. Änderungsfassung trat am 12.09.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 14.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 4. Änderungsfassung trat am 24.02.2014 in Kraft und ist gültig ab Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 3. Änderungsfassung trat am 19.01.2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges im Wintersemester 2012/13 beginnen.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat am 28.06.2011 in Kraft und gilt für die Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2011/12 aufnehmen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits vor dem Wintersemester 2011/12 eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss bis zum 14.10.2011 schriftlich mitgeteilt werden. Der Studierende ist an eine solche Mitteilung gebunden.

Spezielle Ordnung ( 1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Angewandte Theaterwissenschaft" trat zum Wintersemester 2007/2008 in Kraft.

letzte Überarbeitung: 29.07.2021, Jenny Hündt