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Abschluss- und Übergangsstipendien für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen

Die Justus-Liebig-Universität bietet flexible Abschluss- und Übergangsstipendien für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen an. Die Stipendien sollen dazu beitragen, Wissenschaftlerinnen der JLU an neuralgischen Karrierepunkten im Wissenschaftssystem zu halten, indem sie der Fertigstellung der Promotion oder Habilitation bei Verlustzeiten aufgrund der Übernahme von Familienaufgaben (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit, Versorgung von Kindern und/oder anderen Angehörigen) oder eigener Krankheit und/oder der Fertigstellung von Forschungs- oder Qualifikationsarbeiten sowie Antragstellung für nachfolgende Forschungsprojekte (z.B. im DFG-Programm „Eigene Stelle“) bei auslaufenden Drittmittelprojekten oder Stipendien im Übergang zu einem neuen Forschungsprojekt oder einer Qualifikationsstelle dienen. Ziel ist es, die Planbarkeit und Attraktivität der Karrierewege für Frauen zu erhöhen.

Die Abschluss- und Übergangsstipendien werden über Mittel des Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder finanziert. Sie richten sich daher ausschließlich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Justus-Liebig-Universität als Zielgruppe des Professorinnenprogramms.

Die Förderung setzt eine verbindliche Zusage der Fachbereiche voraus, das Vorhaben durch Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Sachmitteln und Infrastruktur zu unterstützen.

Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt für Postdoktorandinnen 1.850 Euro und für Doktorandinnen 1.350 Euro monatlich. Zusätzlich werden Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von 150 Euro sowie Kinderzulagen zur Verfügung gestellt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400 Euro gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind.

Anträge sind in deutscher oder englischer Sprache elektronisch auf dem Dienstweg über die Institute und Dekanate der jeweiligen Fachbereiche bzw. die Leitung der jeweiligen zentralen Einrichtungen über die Mailadresse BueroChancengleichheit@admin.uni-giessen.de einzureichen. Doktorandinnen und Postdoktorandinnen können sich zu zwei Terminen bewerben: 31. März 2026 (frühester Förderbeginn: 1. Mai 2026), 31. Juli 2026 (frühester Förderbeginn: 1. September 2026).

Über aktuelle Ausschreibungen und die Bewerbungs- und Fördermodalitäten informieren wir Sie per Rundschreiben und auf dieser Homepage unter Rundschreiben.

 

Kontakt

 

Stefanie Armbrecht

Telefon: 0641-99-12057

Mail

 

Julia Mohr

Telefon: 0641-99-12056

Mail