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BNE-Förderfonds

 

Der BNE-Förderfonds steht allen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen offen und bietet finanzielle Unterstützung für die Vergabe von Lehraufträgen im Sommersemester 2024, die den Studierenden fachbezogene bzw. fächer­übergreifende nachhaltigkeits­bezogene Themen und Fragestellungen unter Anwendung von BNE-Methoden näherbringen. Das schließt auch das Hinzuziehen von externen Lehrkräften in Lehrveranstaltungen mit ein, beispielsweise durch Expert*innenbegleitungen, Vorträge oder Workshops. Außerdem förderfähig sind notwendige Reise- und Übernachtungskosten, Lehrmaterial und Forschungsliteratur, die in diesem Zusammenhang anfallen.

BNE-Lernprozesse zeichnen sich insbesondere durch folgende Spezifika aus:[1]

  • Bearbeitung von zukunftsrelevanten Themenkomplexen
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Dimensionen der Nachhaltigkeit
  • Multiperspektivische Auseinandersetzung (z. B. lokale und globale Relevanz)
  • Förderung des systemischen Denkens und der Vernetzung von Wissen
  • Berücksichtigung von Widersprüchen, Unwägbarkeiten sowie Zielkonflikten
  • Eigenverantwortliche und partizipative Lernprozesse

Anträge sind via E-Mail bis spätestens 15. Februar 2024 vom zuständigen Institut bzw. der zuständigen Professur über das Dekanat des jeweiligen Fachbereichs (Befürwortung) an das Büro für Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeit@admin.uni-giessen.de) zu richten. Die Anträge (Link s. unten) sollen folgende Inhalte enthalten:

  • Name der oder des Lehrbeauftragten / der Expertin oder des Experten
  • Titel der Lehrveranstaltung / des Workshops / des Vortrags
  • Inhaltliche Kurzbeschreibung der Lehrveranstaltung / des Workshops / des Vortrags
  • Anzahl der Stunden und Stundensatz
  • Genauer Betrag für evtl. anfallende Reisekosten für die/den Lehrbeauftragte/n (max. 300 €)
  • ggf. Kosten für Lehrmaterial und Forschungsliteratur mit BNE-Bezug (max. 150 €)
  • CV der/des Lehrbeauftragten mit Nachweis des Hochschulabschlusses

Das Büro für Nachhaltigkeit prüft die Anträge formal und legt die Anträge mit einer Förderempfehlung der Gemeinsamen Kommission für Nachhaltigkeit vor, die über die Förderung entscheidet. Dabei werden die inhaltliche und methodische Passung im Hinblick auf BNE-Prinzipien sowie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Planung als Bewertungskriterien herangezogen. Eine möglichst breite Verteilung der Fördermittel über alle Fachbereiche wird angestrebt.

Bei Bewilligung eines Antrags ist Folgendes zu beachten:

  • Die geförderte Lehrveranstaltung ist im eVV neben der Studienbereichszuordnung innerhalb des Fachbereichs auch dem in Kürze neu eingerichteten Studienbereich "Nachhaltigkeit" zuzuordnen. 
  • Bei jeder Veranstaltung ist eine Teilnahmeliste zu führen und eine studentische Lehrveranstaltungs­rückmeldung (Evaluation) durchzuführen.
  • Nach Beendigung ist ein Kurzbericht (max. 3 Seiten) über den Verlauf der geförderten Lehrveranstaltung sowie eine detaillierte Auflistung der tatsächlich verausgabten Mittel via E-Mail an das Büro für Nachhaltigkeit zu senden (Vorlage wird in Kürze hier abrufbar sein).

Die finanzielle Förderung erfolgt aus Mitteln des Zentralen Budgets zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL-Mittel). Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Magdalena Tanzer (Nachhaltigkeit@admin.uni-giessen.de, Tel. 99-16373) wenden.

Für Ihren Antrag können Sie diese Formularvorlage verwenden.

 

[1] Vgl. https://www.bne.nrw/bildungsbereiche/schule/leitlinie-bne-alt/kapitel-2/; https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2022-12/umweltschulen.pdf