Kleinformate
Allgemeines
Die Sammelbezeichnung der Kleinformate beinhaltet Angebotsformate wie Workshops, Tagesseminaren und Kurse, die in der Regel vom zeitlichen Umfang ein bis max. vier Tage nicht überschreiten und mit einer einfachen Teilnahmebescheinigung oder im Falle einer erbrachten Arbeits- und Prüfungsleistung mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung abschließen. Zu dieser Formatgruppe zählen auch Inhouse-Schulungen, die für und mit Unternehmen, Verbänden oder anderen externen Institutionen entwickelt und durchgeführt werden.
Auch bei kleinformatigen Weiterbildungsangeboten ist bei der Konzeption darauf zu achten, dass der zeitliche und organisatorische Rahmen des Angebots eine berufsbegleitende Teilnahme ermöglicht.
Erstellung einer Angebotsskizze
Bei der Einrichtung von Kleinformaten wird durch den Angebotsverantwortlichen/Initiator eine Angebotsskizze (1 bis max. 3 Seiten) erstellt, die einen groben Überblick über das geplante Vorhaben gibt. Bei der Erstellung der Skizze kann sich an folgenden Punkten/Überlegungen orientiert werden:
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Titel/Thema
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Inhaltliche Kurzbeschreibung des Weiterbildungsangebots
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Zielgruppe
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Kursumfang/-dauer (bitte auch Angabe von Präsenz- und Selbstlernphasen)
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Lernziele und Methoden
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Ansprechpartner/Verantwortlicher
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Kostenstelle der verantwortlichen Professur
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Kalkulation des Weiterbildungsangebots auf Basis der Vollkostenrechnung (Kalkulationssheet) und Angabe der vorgesehenen Teilnehmerentgelte
Eine Word-Vorlage, die gerne zur Erstellung der Angebotsskizze genutzt werden kann, finden Sie hier.
Es ist außerdem sinnvoll, eine grobe Marktrecherche durchzuführen, um inhaltlich ähnliche Angebote von anderen (hochschulischen) Weiterbildungseinrichtungen zu ermitteln:
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Kann ein gängiger Marktpreis für solche Angebote ermittelt werden, die dem geplanten Vorhaben in Umfang und Inhalt ähneln?
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(Wie) Hebt sich die geplante Weiterbildungsmaßnahme von dem schon bestehenden Angebot ab?
Die Skizze wird über das Dekanat des jeweiligen Fachbereichs, an dem die durchführende Professur/Institution angesiedelt ist, an die Stabsabteilung Lehre gesandt. Dort erfolgt die Durchsicht, Prüfung und Abstimmung der Skizze mit den beteiligten zentralen Verwaltungseinheiten sowie die Rückkopplung der Kostenkalkulation mit dem Finanzdezernat.
Einrichtung des Weiterbildungsangebots
Das Präsidium genehmigt gemäß § 16 Abs. 3 HHG die Teilnahmeentgelte auf Grundlage der vorliegenden Kostenkalkulation und der Angebotsskizze.
Die inhaltliche und organisatorische Abwicklung des Angebots obliegt den Verantwortlichen/Initiatoren.
Für das Angebot wird eine Projektnummer an der für die Weiterbildungsmaßnahme verantwortlichen Professur eingerichtet, auf welche die Teilnehmerentgelte fließen. Aus diesen werden alle laufenden Kosten des Weiterbildungsangebots wie Honorare der Referenten und Sachmittel beglichen. Der/Die Angebotsverantwortliche ist zuständig für die Verwaltung der Projektnummer, beobachtet die Geldeingänge und veranlasst die Umbuchungen und Überweisungen der direkt anfallenden Kosten beim Finanzdezernat.
Leitfaden: Einrichtung von kleinformatigen Weiterbildungsangeboten