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Digitalpakt 2020-2024

Das Land Hessen und die hessischen Hochschulen verstehen Digitalisierung als Gestaltungsaufgabe. Anknüpfend an vorangegangene Schritte zur Digitalisierung wurden in den letzten beiden Hochschulpaktphasen neben hochschulindividuellen Maßnahmen hochschulübergreifende kooperative Projekte im Rahmen der Landeshochschulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht und umgesetzt. Darauf aufbauend schließen die hessischen Hochschulen und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung daher einen Pakt zur Digitalisierung der Hochschulen, den „Hessischen Digitalpakt Hochschulen“ (DPH), um den Wissenschaftsstandort Hessen zu stärken.

Sie stellen sich dem Auftrag, die Hochschulen innovativ, modern und effizient weiterzuentwickeln. Sie haben dafür in ihrer „Strategie zur digitalen Infrastruktur und zum Informationsmanagement der Hochschulen des Landes Hessen 2020-2025“ in den Bereichen Forschung, Lehre, Verwaltung, digitale Infrastruktur und Informationsmanagement sowie Governance besondere Herausforderungen identifiziert, denen sie sich mit diesem Digitalpakt stellen wollen.

Die Dynamik der Digitalisierung macht es unabdingbar, die Ziele und Inhalte des Digitalisierungsprozesses kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu hinterfragen. Dabei darf die Digitalisierung nicht allein von technischer Seite betrachtet werden, sondern muss als tiefgehender Veränderungsprozess begriffen werden, der dauerhaft zusätzliche Mittel erfordern wird und nicht zuletzt eine Herausforderung für die Steuerung und die Personal- und Organisationsentwicklung ist. Zusätzlich wirft die Digitalisierung neue rechtliche Fragestellungen auf, deren Lösungen ggf. auch gesetzliche Anpassungen erfordern.

Mit den Mitteln des Digitalpaktes werden Vorhaben gefördert, die bei der Fortentwicklung der hessischen Hochschulen in der digitalen Transformation über die bereits bestehenden Strukturen und Maßnahmen hinausgehen. Sie ergänzen die finanziellen Mittel, die jede Hochschule für Digitalisierungsmaßnahmen und Informationsinfrastruktur im laufenden Betrieb aufwendet. In diesem Pakt vereinbaren die Partner Ziele zur Sicherung eines grundlegenden ganzheitlichen digitalen Transformationsprozesses und der qualitativen Verbesserung ihrer wissenschaftlichen und administrativen Prozesse sowie geeignete organisatorische und über die Laufzeit des Digitalpaktes gesicherte finanzielle Rahmenbedingungen. In vielen Fällen wird dies langfristige Zusatzkosten zur Folge haben, deren Finanzierung bei den künftigen Planungen der Hochschulfinanzierung zu berücksichtigen sein wird.