Optionen für alle Studierenden mit Familienaufgaben (Kind & Pflege)
Gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen können Sie sich aus Gründen von Mutterschutz, Elternzeit (bis zum 3. Lebensjahr, anteilig bis zum 8. Lebensjahr) oder wegen der Pflege von Angehörigen beurlauben lassen.
- Dauer: In der Regel maximal sechs Semester. Wichtig: Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege zählen nicht als Fachsemester.
- Studium während der Beurlaubung: Sie dürfen dennoch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Leistungen erbringen.
- Wichtige Ausnahme: Bei Staatsexamensstudiengängen müssen Sie vorab klären, ob eine bestimmte Anzahl an „echten“ Fachsemestern (ohne Beurlaubung) für die Anmeldung zur Abschlussprüfung nötig ist.
- Status: Sie bleiben als Studierende/r krankenversichert und zahlen den Semesterbeitrag. Dienste wie das Studentenwerk, Bibliotheken und das Deutschlandticket stehen weiterhin zur Verfügung (Erstattung des Deutschlandtickets beim AStA möglich).
- WICHTIG (BAföG): Während einer Beurlaubung werden keine BAföG-Leistungen gewährt. Informieren Sie die BAföG-Abteilung zwingend! Prüfen Sie alternativ die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld II.
- Antrag: Schriftlich mit Begründung und Nachweisen (Mutterpass, Attest, Geburtsurkunde oder Pflegegutachten). Ein Antrag im laufenden Semester ist möglich, eine rückwirkende Beurlaubung ist jedoch ausgeschlossen.
ㅤ
Ein Teilzeitstudium kann helfen, das Studium zu „entschleunigen“, indem ein Fachsemester auf zwei „Echtzeit“-Semester gestreckt wird.
Voraussetzungen:
- Eingeschrieben in einem zulassungsfreien Studiengang.
- Die Studien-/Prüfungsordnung schließt Teilzeit nicht aus.
- Nur ein Studiengang möglich (kein Doppelstudium).
-
Kein Promotionsstudium.
Regelungen:
- Semester im Teilzeitmodell zählen als halbe Fachsemester, aber als volle Hochschulsemester.
- Die Kreditpunkt-Menge pro Semester reduziert sich in der Regel auf die Hälfte.
- Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich entsprechend (außer bei Abschlussarbeiten).
-
Der Semesterbeitrag bleibt unverändert.
WICHTIG (BAföG):
-
Ein Teilzeitstudium schließt die BAföG-Förderung aus. Prüfen Sie in diesem Fall die Option auf Arbeitslosengeld II (hierfür müssen Sie jedoch eine gewisse Arbeitskraft am Markt signalisieren).
Antrag:
- Sie können den Antrag in jedem Semester innerhalb der Regelstudienzeit stellen (Dauer: zwei aufeinanderfolgende Semester, mehrfach wiederholbar, bis zur maximalen Streckung auf die doppelte Regelstudienzeit).
- Der Antrag erfolgt im GUDE-Portal unter „Veränderungsmitteilung“. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
ㅤ
Studierende mit Kind oder Kindern und Studierende, die Angehörige pflegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, um eine bessere Vereinbarkeit des Studiums mit den Betreuungsanforderungen zu ermöglichen. Wie Sie dabei vorgehen können, wird hier beschrieben.
Ein Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn Sie aufgrund der Pflege oder der Kinderbetreuung Studienleistungen nicht auf die vorgesehene Weise/in der vorgesehenen Zeit erbringen können. Durch den Nachteilsausgleich sollen also für Sie bestehende Nachteile ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich darf auf keinen Fall zu einer Reduzierung des Workloads führen, er bezieht sich ausdrücklich nicht auf Themen, Inhalte und Kompetenzziele. Diese können durch den Ausgleich, nur auf andere Weise abgedeckt bzw. erreicht werden.
Das Ziel ist vielmehr, die Studienleistung oder Prüfungen so anzupassen, dass Rahmenbedingungen, also Räumlichkeiten, Zeiten, Abgabefristen bis hin zu Prüfungsformen oder anderen Bedingungen zur Erfüllung der Studienanforderungen so modifiziert werden, dass aus den familiären Sorgeaufgaben kein Nachteil im Studium entsteht. Natürlich verändern sich dadurch weder der Inhalt noch der Schwierigkeitsgrad der Leistung auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden.
Die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, die hier beschrieben wird, gilt für JLU-intern organisierte Prüfungen in modularisierten und in Staatsexamensstudiengängen.
Möglichkeiten zu einem Nachteilsausgleich für eine staatliche durchgeführte Prüfung müssen mit den dafür zuständigen Prüfungsämtern oder Prüfungsstellen geklärt werden.
Gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen können in den Studiengängen der JLU Anträge auf Nachteilsausgleich auch aufgrund von Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder während der Schwangerschaft gestellt werden.
Siehe § 28 der
Allgemeinen Bestimmungen der JLU
:
§ 28 Nachteilsausgleich
(1) Im ganzen Studium ist Rücksicht zu nehmen auf Belastungen aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch ihre Sorgeberechtigten oder die Pflege Angehöriger nach § 20 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
(2) Machen Studierende glaubhaft, wegen einer solchen Belastung eine Prüfungsleistung nicht in der vorgesehenen Weise erbringen zu können, gleicht die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Nachteil auf Antrag durch geeignete Maßnahmen aus (z.B. Schreibzeitverlängerung, Bearbeitungspausen, technische Hilfsmittel, Gestattung einer Assistenz). Die Anforderungen an die zu prüfende Befähigung dürfen nicht gesenkt werden.
(3) Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin zu stellen. Art und Schwere der Belastung sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen; in Zweifelsfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden (z.B. eines amtsärztlichen Attests).
In der Regel formulieren Sie als antragstellende Person einen Vorschlag zum Ausgleich des (individuellen) Nachteils. Erläutern Sie Ihre sehr konkrete Situation und schlagen einen Ausgleich vor. Dies könnten z. B. sein: Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen, Verlängerung der Zeiträume zwischen einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen, Splitten von Leistungen in Teilleistungen, Erbringung der Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung in einer anderen als der vorgesehenen Form, z. B. Umwandlung von schriftlichen in mündliche Leistungen und umgekehrt, das Erstellen schriftlicher Hausarbeiten anstelle von Referaten, den Ausgleich der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen durch Erbringen anderer Leistungen etc. Wählen Sie in Ihrem Antrag bitte die aus Ihrer Sicht passende Ausgleichsform aus und begründen Sie, wie diese den Nachteil ausgleicht.
Denken Sie beim Formulieren des Antrags daran: Für das Gremium, das über Ihren Antrag entscheidet, sollte nachvollziehbar werden, welche Abhilfe Sie warum brauchen. Je genauer Sie Ihre Situation beschreiben, desto besser kann eine für Sie und Ihre Situation geeignete Abhilfe geschaffen werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Nachteilsausgleich auch entsprechende Belege bei, etwa ein Attest, Geburtsurkunden Ihrer Kinder / Ihres Kindes, eine Bestätigung Ihrer Pflegetätigkeit oder andere. Abgesehen von den Geburtsurkunden sollten die Belege möglichst aktuellen Datums sein.
Eine sehr frühzeitige Kommunikation mit den Lehrenden, bei denen Sie einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung anmelden wollen, ist wichtig, damit diese die Möglichkeit haben, sich früh genug darauf einzustellen und, falls nötig, organisatorische Vorbereitungen zu treffen, die etwas Zeit brauchen können. Aus diesem Grund ist es – so denn möglich – empfehlenswert, den Antrag auf Nachteilsausgleich mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der Prüfung/Studienleistung zu stellen (wenn möglich, gerne früher als 4 Wochen vor der Prüfung, für die Sie den Nachteilsausgleich benötigen). Studierende können entscheiden, in einzelnen Lehrveranstaltungen vom gewährten Nachteilsausgleich keinen Gebrauch zu machen. Bei Vorlage des Nachteilsausgleichs sind Lehrende an den gewährten Nachteilsausgleich gebunden. Bei Rückfragen oder Schwierigkeiten wenden Sie sich am besten an das zuständige Prüfungsamt bzw. für die Lehramtsstudiengänge an die Geschäftsführung des Zentrums für Lehrerbildung.
Die Adressat/innen Ihres Antrags auf Nachteilsausgleich finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Für die Studiengänge | Wohin richten? | Wer entscheidet? |
|---|---|---|
| alle Bachelor- und Masterstudiengänge (inkl. BBB) der JLU |
über das zuständige Prüfungsamt
https://www.uni-giessen.de/studium/beratung/pruefungsaemter |
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses |
| Lehramtsstudiengänge (L1, L2, L3, L5) |
über die Leitung des Zentrums für Lehrerbildung
https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl/studium/pa |
Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung |
| Human- und Zahnmedizin |
über das Studiendekanat
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/dekanat/dekanat/ref4 Ansprechpartnerin: claudia.klages@dekmed.jlug.de |
Prüfungsausschüsse |
| Tiermedizin |
Über das Staatliche Prüfungsamt des Fachbereichs Veterinärmedizin
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb10/pruefungsamt |
Prüfungsausschuss |
| Rechtswissenschaft |
über das Prüfungsamt Rechtswissenschaft
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt |
Zuständiger Prüfungsausschuss |
über die Leitung des Prüfungsamts im Zentrum für Lehrerbildung
Vorrangiger Zugang zu teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen für Studierende mit Familienaufgaben
Sofern es möglich ist, sollten
- Studierende mit Kind bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten üblicher Kinderbetreuung (8-16 Uhr) aufgenommen werden,
- Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen bevorzugt in Lehrveranstaltungen zu Zeiten aufgenommen werden, die ihnen einen möglichst reibungsfreien Ablauf ihres Studiums neben den Anforderungen der Pflege des Angehörigen ermöglichen.
Studierende wenden sich frühzeitig an i.d.R. die Studienkoordination oder jeweils Zuständigen des betroffenen Fachbereichs, wenn sie einen vorrangigen Zugang zu einer Lehrveranstaltung aufgrund einer Unvereinbarkeit mit den Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen benötigen, um das genaue Vorgehen zu erfragen. In einigen Studiengängen ist es nötig, zunächst am regulären Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen z.B. über FlexNow teilzunehmen, bei anderen ist die Kontaktaufnahme vor der regulären Anmeldung für die Lehrveranstaltungen sinnvoll. Informieren Sie sich also bitte vorab.
Übersicht der Ansprechpartner/innen für die einzelnen Fachbereiche bezüglich des vorrangigen Zugangs zu Lehrveranstaltungen
| Fachbereich | Kontakt |
|---|---|
| 01 |
Studienkoordination
Simone Herrholz Tel. +49 641 - 99 21002 Simone.Herrholz@recht.uni-giessen.de |
| 02 |
Studienkoordination
Dr. Jana Brandt-Gkovas Marianne Löhr Tel. +49 641 - 99 24500 pruefungsamt@wirtschaft.uni-giessen.de |
| 03 |
jeweils betroffene Lehrende/Dozierende
ggf. Studienkoordination Dr. Michael Hoffmann Tel. +49 641 - 99 23005 Michael Berls, M.A. Tel. +49 641 - 99 23004 Studium@fb03.uni-giessen.de |
| 04 |
Studienkoordination
Sandra Hammamy, M.A. Tel. +49 641 - 99 28005 Sandra.Hammamy@dekanat.fb04.uni-giessen.de |
| 05 |
Studienkoordination
Dr. Antje Stannek Tel. +49 641 - 99 29000 antje.stannek@dekanat.fb05.uni-giessen.de |
| 06 |
Studienkoordination
|
| 07 |
Studienkoordination
Moaid Farman Tel. +49 641 - 99 33002 Moaid.Farman Stefanie Alsfeld Tel. +49 641 - 99 33005 Stefanie.Alsfeld@geogr.uni-giessen.de |
| 08 |
Studienkoordination
Regina Gaitsch Tel. +49 641 - 99 34003 Studienkoordination@dekanat.fb08.uni-giessen.de |
| 09 |
Studienkoordination
Laura Weidemann Tel. +49 641 - 99 37013 Laura.Weidemann@fb09.uni-giessen.de Dipl.-Ing. agr. Nadine Ackermann Tel. +49 641 - 99 37014 Nadine.Ackermann@fb09.uni-giessen.de |
| 10 |
Studienkoordination
Katrin Ziegenberg (Leitung) Tel. +49 641 - 99 38007 Katrin.Ziegenberg@vetmed.uni-giessen.de Frau Dr. Birte Pfeiffer-Morhenn (Assistenz) Tel. +49 641 - 99 38003 Birte.Pfeiffer-Morhenn |
| 11 |
Studiengang Medizin
Vorrangige Einteilung in Lehrveranstaltungen klinischer Abschnitt:
Studiengang Zahnmedizin Sekretariat für Studienangelegenheiten:
|