Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik
Bachelor of Arts (B.A.) - auslaufender Studiengang, Studienbeginn nicht mehr möglich
Überblick
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Studierendenzahlen
insgesamt 12 Studierende (Stand: Wintersemester 2020/21).
Akkreditierung
Akkreditiert seit 21.08.2007.
- Wichtiger Hinweis
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In diesem Studiengang werden ab dem Wintersemester 2019/20 keine neuen Studierenden mehr für das erste Fachsemester aufgenommen!
- Englisch, Franz, Span, Sprachnachweis
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Bitte unbedingt beachten:
Für die einzelnen kombinierbaren Fächer in diesem Studiengang wird unterschiedliches Vorwissen gefordert: Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch – egal, ob im Haupt- oder Nebenfach gewählt - müssen bereits vor Studienbeginn spätestens bei der Einschreibung Sprachnachweise vorgelegt werden. Bitte lesen Sie die entsprechende Information zu den Sprachnachweisen genau durch und stellen Sie ggf. Rückfragen an ZSB@uni-giessen.de.
- Überblick
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Überblick
Der Studiengang zielt auf
- die Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen für die mehrsprachige Vermittlung von Fremdsprachen im gesamten Bereich der nachschulischen fremdsprachlichen Erwachsenen- und der beruflichen Weiterbildung;
- die Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen im Bereich der Lehrwerk-, der Material- und der Softwareentwicklung für die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung;
- die berufsbezogene oder –begleitende Vermittlung von Fremdsprachen als Arbeitssprachen.
Er integriert von Beginn des BA-Studiums an den Erwerb intensiver Kenntnisse der Sprachen, der Kulturen und der Literaturen mindestens zweier Fremdsprachen und ihrer Didaktik sowie fremdsprachliche Kompetenzen auf hohem Niveau. Damit werden die notwendigen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen systematisch mit dem Erwerb fremdsprachendidaktischer Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpft. Das Prinzip der Mehrsprachigkeit wird auf diese Weise in der Struktur des Studienganges gespiegelt, und es ist sichergestellt, dass fremdsprachendidaktische Vermittlungskompetenzen immer an entsprechende sprachliche Kompetenzen und an inhaltlich-fachliche Kenntnisse im Bereich der fremdsprachlichen Literaturen und Kulturen gebunden sind. Das BA-Studium ist mit einem verbindlichen Praktikum im Bereich der Fremdsprachenvermittlung und einem verbindlichen Auslandsaufenthalt verknüpft. Da die BA-Thesis im Bereich der Fremdsprachendidaktik angesiedelt sein muss, erhält das Prinzip der wissenschaftlich reflektierten Praxis der Fremdsprachenvermittlung einen zentralen Rang.
Studienaufbau
- 6 Semester
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Regelstudienzeit
6 Semester - 180 Credit Points (CP)
- Studienaufbau
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Studienaufbau
Der Bachelor-Studiengang setzt sich zusammen aus
- einem Hauptfach aus der Philologie I (Anglistik, Französisch oder Spanisch),
- einem Nebenfach aus der Philologie II (Anglistik, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch) und
- einem 2. Nebenfach, das sich auf die Fremdsprachendidaktik des Hauptfachs bezieht (Teaching English as a Foreign Language oder Didaktik der romanischen Sprachen).
Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den Fächern Anglistik und Romanistik sowie ihrer Fachdidaktiken. Es macht die Studierenden mit der Sprache, den Literaturen und den Kulturen jener Länder vertraut, in denen Englisch, Französisch, Portugiesisch und/oder Spanisch gesprochen wird. Darüber hinaus vermittelt dieser Studiengang die Grundlagen und Forschungsergebnisse der entsprechenden Fachdidaktiken.
Die Studierenden müssen ein Auslandssemester und ein didaktisches Praktikum absolvieren. Im philologischen Hauptfach sind 8 Module und als neuntes das Thesis-Modul mit je 10 CP zu erbringen, im philologischen Nebenfach 4 Basismodule mit je 10 CP. Für das Fach Didaktik sind 4 Module mit je 10 CPs zu absolvieren, wobei eins der vier Module im Auslandssemester gemacht wird und ein weiteres über ein Praktikum mit Vor- und Nachbereitung entsteht. Zusätzlich sind 10 CP im Bereich Außerfachliche Kompetenzen zu studieren.Internationale Ausrichtung
Die Bachelor-Arbeit kann auch in englischer oder französischer Sprache geschrieben werden, wenn die Begutachtung sichergestellt ist. Das verbindliche fremdsprachendidaktische Praktikum kann auch im Zusammenhang mit dem Auslandssemester (oder danach) abgeleistet werden.
Berufspraktische Ausbildungen im Ausland, die den oben genannten Zielen und Inhalten entsprechen, sind empfehlenswert und werden auf der Basis vorzulegender Nachweise anerkannt.Bachelorarbeit ("Thesis")
Fast die Hälfte der Arbeitszeit des sechsten Semesters dient der Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Bachelorarbeit soll der/die Studierende in einem begrenzten Zeitraum nachweisen, dass er/sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist.
Die Bachelorarbeit wird durch zwei Prüfer/innen bewertet.
Bewerbung
- Beginn WS
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Studienbeginn
nur zum Wintersemester
- Zulassungsvoraussetzungen Abi und
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Voraussetzungen für die Zulassung
- Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte. Mehr
- Der Nachweis eines Praktikums (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.
- Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sollten auch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen beachten. Mehr
- Englisch, Franz, Span, Sprachnachweis
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Bitte unbedingt beachten:
Für die einzelnen kombinierbaren Fächer in diesem Studiengang wird unterschiedliches Vorwissen gefordert: Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch – egal, ob im Haupt- oder Nebenfach gewählt - müssen bereits vor Studienbeginn spätestens bei der Einschreibung Sprachnachweise vorgelegt werden. Bitte lesen Sie die entsprechende Information zu den Sprachnachweisen genau durch und stellen Sie ggf. Rückfragen an ZSB@uni-giessen.de.
- Beginn nur im WiSe / keine Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung / Einschreibung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.
Fristbeginn für das Wintersemester 2024/25
- 01.06.2024
Fristende für das Wintersemester 2024/25
- für Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung: 01.09.2024 // verlängert bis 11.10.2024
- für Personen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung: 15.08.2024
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr
Perspektiven
- Perspektiven
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Berufsfelder
Die Orientierung an den Berufs- und Tätigkeitsfeldern im gesamten Bereich der Fremdsprachenvermittlung ist das leitende Prinzip dieses konsekutiven Studienganges. Dieser Bezug wird sowohl durch eine entsprechende anwendungsbezogene Gestaltung der fremdsprachendidaktischen Module gewährleistet, wie sie sich in den beteiligten Fachdidaktiken entwickelt hat, als auch durch entsprechende tätigkeitsfeldbezogene praktische Ausbildungsanteile.
Bewährte Kontakte zu entsprechenden nachschulischen privaten und öffentlichen Institutionen auf dem Sektor der Fremdsprachenvermittlung bestehen seit langem und müssen nichts eigens neu aufgebaut werden. Entsprechendes gilt für die Betreuung von fremdsprachlichen Praktika. Hier ist seit langem durch Vor- und Nachbereitung sowie durch Hospitationen das Prinzip des betreuten und angeleiteten Praktikums etabliert.
Das Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktikum umfasst mindestens 8 SWS Vorbereitung, 5 Wochen Praktikum und 8 SWS Nachbereitung.
Für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika eignen sich alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und Betriebe zukünftiger Berufsfelder des Studienganges „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“, die sich mit der Vermittlung von Fremdsprachen befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in- Institutionen von öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung
- privaten Sprachenschulen und
- Betrieben, die betriebsinternen Fremdsprachenunterricht anbieten,
- Unternehmen und Einrichtungen, zu deren Tätigkeitsfeldern die Vermittlung von Fremdsprachen gehört,
anerkannt. Es muss sich bei allen genannten Tätigkeitsfeldern um Fremdsprachenunterricht in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch oder um damit verbundene Tätigkeitsfelder handeln. Es ist auch möglich, das Praktikum an einer Institution oder in einem Betrieb im Ausland zu absolvieren. Grundsätzlich nicht anerkannt werden schulische Praktika.
Die Anerkennung der Berufs- und Tätigkeitspraktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsausschusses, vertreten durch die oder den Vorsitzenden. Diese Bescheinigung weist die erfolgreiche Teilnahme nach und beinhaltet die Abschlussnote.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt der/die Vorsitzende die Anerkennung und Bewertung des Moduls durch. Bei beruflichen Ausbildungen werden die dort erzielten Benotungen übernommen.
Weiterführende Infos
- Weitere Infos: Dokumente
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Prüfungs- und Studienordnungen
- Spezielle Ordnung
(mit Modulbeschreibungen und Studienverlaufsplänen) - Allgemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge
Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis
- Spezielle Ordnung
- Links
- Bachelorstudiengänge des Fachbereichs 05
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