Inhaltspezifische Aktionen

Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft entzieht Prof. Sven Simon den Doktortitel

Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Justus-Liebig-Universität Gießen – Entscheidung des Promotionsausschusses noch nicht bestandskräftig

Nr. 156 • 7. November 2022 

Der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat beschlossen, Prof. Dr. Sven Simon den auf Grundlage seiner Dissertation „Liberalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im WTO- und EU-Recht“ verliehenen Doktortitel zu entziehen. Das Gremium ist nach eingehender Überprüfung der Dissertation aus dem Jahr 2009 zu der Überzeugung gelangt, dass Simon in seiner Dissertation in wesentlichem Umfang vorsätzlich getäuscht hat, indem er Übernahmen fremder Texte nicht hinreichend durch Quellenangaben offengelegt hat. In Anbetracht der Schwere der Verstöße sei hier nach Abwägung aller widerstreitenden Interessen der Titel zu entziehen, stellt der Promotionsausschuss fest.

Der Promotionsausschuss greift mit seiner Entscheidung die Empfehlungen der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf, die mit ihrem Abschlussbericht vom 21. Dezember 2021 und den darin enthaltenen Empfehlungen das Verfahren an den Promotionsausschuss überwiesen hatte. Als vorwiegend fachfremd besetztes Gremium hatte die Kommission davon abgesehen, eine eigene Ermessensentscheidung zum Titelentzug zu treffen.

Die Vorwürfe waren Mitte April 2021 zunächst bei der Ombudsperson der JLU eingegangen und wurden – nach einer Vorprüfung durch die Ombudsperson – von der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis untersucht. Der Betroffene hatte zwischenzeitlich die JLU selbst um die Überprüfung der Vorwürfe gebeten. Nach Abschluss ihres Verfahrens im Dezember 2021 wurden satzungsgemäß der Betroffene und die Person, die die JLU über die Vorwürfe informiert hatte, über die Feststellungen und Empfehlungen der Kommission in Kenntnis gesetzt.

Die Entscheidung des Promotionsausschusses ist noch nicht bestandskräftig. Der Betroffene hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Entziehungsbescheid des Promotionsausschusses einzulegen. Der Widerspruch ist an der JLU zwischenzeitlich bereits eingegangen. Das Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht abgeschlossen.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Das Verfahren richtet sich nach der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Demnach hat zunächst die Ombudsperson die Vorwürfe zu prüfen (Vorermittlungsverfahren). Nach Weitergabe des Verfahrens an den Vorsitzenden der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis leitet dieser ein Vorprüfungsverfahren ein, in dem auch dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dem Vorprüfungsverfahren schließt sich ein förmliches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an. Der zuständige Promotionsausschuss setzt sein eigenes Verfahren bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung nach dieser Satzung aus; er setzt sich gegebenenfalls im Anschluss mit den Ergebnissen der Kommissionsarbeit auseinander. Seine Zuständigkeit, im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Kompetenzen wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären und zu ahnden, besteht unabhängig von den Zuständigkeiten nach dieser Satzung.

 
Presse, Kommunikation und Marketing • Justus-Liebig-Universität Gießen • Telefon: 0641 99-12041