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Kostenloses Parken hinter dem Hauptgebäude für Mitarbeiter, Studierende, Gäste und Besucher

Schranke hinter dem Universitätshauptgebäude: Neue Ein- und Ausfahrtsregelung für den Parkplatz greift ab Oktober

Nr. 214 • 16. September 2010

 

Die Schrankenanlage an der Zufahrt zum Parkplatz hinter dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität  (JLU) ist installiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll ebenso wie den Studierenden, Gästen und Besuchern der JLU in Zukunft keine zeitaufwändige und nervenaufreibende Parkplatzsuche mehr zugemutet werden, wenn sie ihren Arbeitsplatz oder universitäre Veranstaltungen im Kernbereich rund um das Universitätshauptgebäude aufsuchen. Die Zufahrt ist entweder mit einer Schrankenkarte oder mit einem Ticket möglich. Wer aus anderen Gründen den universitätseigenen Parkplatz nutzen möchte, der muss künftig bei der Ausfahrt eine Gebühr zahlen. Ab Oktober 2010 greift erstmalig die neue, nach Einfahrtzeiten gestaffelte Gebührenordnung. Die Anwohner wurden vom Präsidenten der JLU bereits per Handzettel, die Mitglieder der Universität per Rundmail informiert.

Studierende, Besucher und Gäste von Veranstaltungen oder Lieferanten können künftig bei der Einfahrt auf den Parkplatz am Universitätshauptgebäude (von der Stephanstraße aus) ein Ticket ziehen, das anschließend in der Verwaltung, bei der besuchten oder belieferten Einrichtung oder nach einer Veranstaltung (z.B. Vorlesung, Justus‘ Kinderuni, etc.) entwertet wird. So entstehen für die Betroffenen keine Kosten.

Im wahrsten Sinne in die Schranken verwiesen werden dagegen diejenigen, die bislang widerrechtlich auf dem Uni-Parkplatz hinter dem Hauptgebäude geparkt haben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie können den Parkplatz künftig nur durch Zahlen einer Gebühr am Kassenautomaten verlassen. Auch wer außerhalb der üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten in den Abendstunden oder an den Wochenenden dort parkt, muss eine – deutliche günstigere – Gebühr entrichten.

Bedienstete und Auszubildende, die  ihren Arbeitsplatz im Kernbereich haben sowie Gremienmitglieder der JLU können auf Antrag eine unentgeltliche Schrankenkarte erhalten beziehungsweise haben eine solche Karte bereits in Empfang genommen:


Gebührenordnung für den Parkplatz am Universitätshauptgebäude:

In allen Fällen, in denen kein unentgeltliches Parken möglich ist, wird nach
§ 6 der Parkplatzordnung der JLU eine Gebühr erhoben, sofern eine Parkdauer von
20 Minuten überschritten wird. Das Verlassen des Parkplatzes ist – bei einer Parkdauer von mehr als 20 Minuten – nur nach Zahlung der fälligen Parkgebühr mit einem am Kassenautomat entwerteten Ticket möglich. Der Parkplatz ist täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet.

Gebührenstaffelung:

    * Mo bis Do, 06.00 Uhr bis 16.59 Uhr: 1. Std. 5 €, jede weitere Std. 2 €
    * Fr, 06.00 Uhr bis 13.59 Uhr: 1. Std. 5 €, jede weitere Std. 2 €
    * Mo bis Do, 17.00 Uhr bis 05.59 Uhr: 1. Std. 1 €, jede weitere Std. 0,50 €
    * Freitagnachmittag/Wochenende:
      Fr, 14.00 Uhr bis einschließlich Mo, 05.59 Uhr: 1. Std. 1 €,
      jede weitere Std. 0,50 €
    * Sonstiges:
      gesetzliche Feiertage: gleiche Gebühren wie an Wochenenden
      Kosten bei Ticketverlust: 25 €
      Tageshöchstgebühr Mo bis Fr: 25 €
      Tageshöchstgebühr Sa, So, Feiertage: 10 €
      Mo bis So, 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr: bis max. 20 Minuten gebührenfrei

Die Nutzung des Parkplatzes beim Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58 bleibt ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. Aus techni-schen und baulichen Gründen wird es dort auch künftig keine Ticketfunktion geben. Anlieferer des Erwin-Stein-Gebäudes können eine Klingel an der Schranke betätigen und den Parkplatz zum Be- und Entladen befahren. Die Öffnung der Schranke erfolgt über die Telefonanlage. Gäste werden gebeten, den Parkplatz am Uni-Hauptgebäude zu nutzen.


Herausgegeben von der Pressestelle der Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041