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Prof. Dr. jur. Otto Rudolf Kissel †

 

* 8. Januar 1929

† 1. November 2022

Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, Foto: Evangelische Kirche Hessen-Nassau
Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, Foto: Evangelische Kirche Hessen-Nassau
Die Justus-Liebig-Universität Gießen und ihr Fachbereich Rechtswissenschaft trauern um
Prof. Dr. jur. Otto Rudolf Kissel, der am 1. November 2022 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, den beiden juristischen Staatsexamen und der Promotion begann Otto Rudolf Kissel seine berufliche Laufbahn 1956 als Richter am Arbeitsgericht Frankfurt. Von dort wechselte er ins Hessische Ministerium der Justiz und leitete in den Jahren 1963 und 1964 die Vertretung des Landes Hessen beim Bund. Danach übernahm er die Leitung der Abteilung für Privatrecht, öffentliches Recht, Gerichtsorganisation und Gesetzgebungsangelegenheiten im Hessischen Ministerium der Justiz. 1970 wurde er Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Im Januar 1981 wurde er zum dritten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Dort übernahm er bis zum seinem Eintritt in den Ruhestand im Januar 1994 den Vorsitz im ersten Senat, der vor allem für das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitskampfrecht zuständig ist. Im Jahr 1982 wurde er zum Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen ernannt. Von 1969 bis 1996 war er Präses der Kirchensynode der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Daneben engagierte er sich in zahlreichen Ehrenämtern, unter anderem als Mitglied des Verwaltungsrats des Hessischen Rundfunks und als stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Den Fachbereich Rechtswissenschaft hat Otto Rudolf Kissel als ein herausragender Vertreter der arbeitsrechtlichen Praxis in der Lehre und in der Forschung bereichert. Mit Begeisterung und Zuverlässigkeit hat er bis zu seiner Abschiedsvorlesung im Jahr 1997 als Honorarprofessor 30 Semester lang Lehrveranstaltungen vor allem zum arbeitsgerichtlichen Verfahren, zum Gerichtsverfassungsrecht und zum kollektiven Arbeitsrecht gehalten. Dadurch hat er maßgeblich zum Stellenwert des Arbeitsrechts in der Juristenausbildung am Fachbereich beigetragen. Aus seinem umfangreichen wissenschaftlichen Werk sind insbesondere der von ihm begründete und über sechs Auflagen gepflegte Standardkommentar zum „Gerichtsverfassungsgesetz“, sein umfangreiches Handbuch zum „Arbeitskampfrecht“ sowie der Bildband mit Reflexionen über „Die Justitia“ herauszuheben. Den Kollegen des Arbeitsrechts am Fachbereich blieb Otto Rudolf Kissel noch lange über die Beendigung seiner Lehrtätigkeit hinaus persönlich verbunden.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen und ihr Fachbereich Rechtswissenschaft werden Professor Dr. Otto Rudolf Kissel stets ein ehrendes Gedenken bewahren.