Zutritte zu Schrankenanlagen und Gebäuden
Informationen zu Schrankenanlagen der JLU sowie zu Gebäudezutritten: welche Bereiche sind beschrankt, wo gibt es Ticketsysteme, welche Karten werden benötigt, welche Gebäude sich mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet etc.
Informationen zu Schrankenanlagen im Universitätszentrum
- Schrankenanlagen Universitätszentrum
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Anlass für die Installation von Schrankenanlagen am Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23 und am Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58 im Jahr 2010 war, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JLU - ebenso wie den Studierenden, Gästen und Besuchern der JLU - in Zukunft keine zeitaufwändige und nervenaufreibende Parkplatzsuche zugemutet werden soll, wenn sie ihren Arbeitsplatz oder universitäre Veranstaltungen im Kernbereich rund um das Universitätshauptgebäude aufsuchen.
Daneben ist die JLU - gem. den Vorgaben des Landesrechnungshofes - auch verpflichtet, die Nutzung des Parkplatzes am Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23 für externe Parkplatznutzerinnen und -nutzer (Parken außerhalb von Dienstgeschäften, Vorlesungen etc.) nur noch gegen Gebühren zu gestatten.
Die Ein- und Ausfahrt auf den Parkplatz ist
- am Erwin-Stein-Gebäude grds. nur mit einer Schrankenkarte möglich (Ausnahme: Lieferanten/Öffnen über Klingelanlage),
- am Universitätshauptgebäude sowohl mit Schrankenkarte als auch mit einem - vor der Einfahrt zu ziehenden - Ticket möglich. Je nach Anlass des Parkens wird das Ticket unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Stellen (z.B. bei Dienstgeschäft im Kernbereich, Besuch von Vorlesungen durch Studierende, Erledigungen im Studierendensekretariat, Anmeldung FlexNow etc.) oder durch das Zahlen einer Gebühr am Kassenautomaten entwertet (= entgeltliches Ticket ).
Zu den nachstehenden Themen finden Sie unter den einzelnen Links detaillierte Ausführungen:
- Schrankenkarten
- Zutrittskarten-Antrag
- Unentgeltliche Tickets
- Entgeltliche Tickets
- Ticketentwerter
- Veranstaltungen
- Parkplatzordnung
- Gebührenordnung
- Dienstvereinbarung mit dem Personalrat
Anfragen bitte per E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de richten.
Schrankenkarte
- Mit dem Antrag auf Zutrittskarten haben Sie die Möglichkeit, eine Schrankenkarte für die Parkplätze im Kernbereich der JLU zu beantragen.
- Die Parkplätze im Kernbereich sollen vorrangig von den Beschäftigten in Anspruch genommen werden, deren Dienstort im Zentrumsbereich liegt oder auch von Personen, welche regelmäßige Dienstgeschäfte im Zentrumsbereich verrichten (z.B. Abhalten von Vorlesungen, Mitarbeit in Gremien etc.).
- Für den Fall, dass Sie die o.g. Parkplätze erfahrungsgemäß nicht regelmäßig nutzen, bitte ich Sie, auf die Beantragung einer Schrankenkarte zu verzichten und stattdessen - bei einer Nutzung von Parkplätzen im Kernbereich - auf den Parkplatz des Hauptgebäudes zurückzugreifen und diesen mit einem Ticket zu nutzen. Das Ticket wird dann bei den jeweiligen Stellen (z.B. Studienservice, Sekretariate der Dezernate und Insitute etc.)entwertet, damit Sie den Parkplatz wieder verlassen können. Eine Liste mit Angaben wie z.B. Hausnummer, Etage, Raumnummer und Ansprechpartner finden Sie unter dem Stichwort " Ticketentwerter ".
Die Stellplätze rund um das Universitätshauptgebäude der JLU in der Ludwigstraße 23, 35390 Gießen, sind beschrankt und stehen auch Externen gem. nachstehender Bedingungen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch - ausschließlich für Beschäftigte - einen beschrankten Parkplatz am Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58.
Ansprechpartnerin ist Frau Katharina Grau, Dezernat E3 Immobilien-und Energiemanagement der JLU. Sie können Frau Grau unter der Telefonnummer 0641/ 99-12535 oder per E-Mail unter Parkraumverwaltung erreichen.
Der Parkplatz am Erwin-Stein-Gebäude in der Goethestraße 58 steht nur Beschäftigten zur Verfügung.
Der Parkplatz am Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23 (die Zufahrt ist nur von der Stephanstraße aus möglich!) steht sowohl Beschäftigen als auch Externen zur Verfügung; der Parkplatz ist täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet:
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Die Zufahrt auf diesen Parkplatz ist zum einen mit einer "
Schrankenkarte
" - grds. nur für Beschäftigte mit Dienstort im Kernbereich sowie für Gremienmitglieder der JLU - möglich. Bei der hierfür erforderlichen Chipkarte handelt es sich entweder um eine Mitarbeiterkarte der JLU mit Lichtbild, um die Freischaltung vorhandener (Studi)Chipkarten oder um eine sog. "Gastkarte" der JLU.
Gastkarten werden im Übrigen nicht „blanko“ an z.B. Dezernate oder Institute zur internen Weitergabe ausgegeben, sondern nur durch Dezernat E3 der JLU – gegen Empfangsbescheinigung - an einzelne, konkrete Personen.
Externe Gäste wie z.B. Firmen zur Wartung, Besucher der Verwaltung, des Studierendensekretariats etc. können per Ticket einfahren. Die Park-Tickets werden nur dann unentgeltlich entwertet, wenn die Parkplatznutzung dienstliche Hintergründe hat bzw. wenn Studierende, Besucher und Gäste sowie Lieferanten der JLU oder z.B. Wartungsfirmen den Parkplatz zu den üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten nutzen!! -
Wer aus anderen Gründen (z.B. Besuch von Kneipen, Parken von Anwohnern, Einkaufen im Seltersweg etc.) den universitätseigenen Parkplatz nutzen möchte, muss vor der Ausfahrt eine Gebühr zahlen; das bei der Einfahrt gezogene Parkticket ist am Kassenautomaten zu entwerten, damit eine Ausfahrt möglich ist. In der Zeit von Montag bis Freitag sind die Parkgebühren für Externe zu den üblichen Dienstzeiten höher, damit die Stellplätze für die Parkplatznutzerinnen und –nutzer der JLU frei bleiben.
Gebührenordnung: Kurzzeitparken ist bis zu 30 Minuten gebührenfrei!!
Werktags-Tagtarif:
1. Stunde 5 €, jede weitere Stunde 2 €
Mo - Do, 07:00 Uhr - 16:59 Uhr
Fr, 07:00 Uhr - 13:59 Uhr
Werktags-Abend-/Nachttarif
: pauschal 2 € pro Tag
Mo - Do, 17:00 Uhr - 06:59 Uhr
Wochenendtarif:
Fr, 14:00 Uhr - Mo, 06:59 Uhr: pauschal 2 € pro Tag
Sonstiges:
gesetzliche Feiertage: s. Wochenendtarif
Kosten bei Ticketverlust: 25 €
Tageshöchstgebühr Mo - Fr: 15 € pro Tag
Tageshöchstgebühr Sa, So, Feiertage: 2 € pro Tag
Die unentgeltliche bzw. entgeltliche Parkplatznutzung bei Veranstaltungen rund um das Universitätshauptgebäude (z.B. in der Aula) ist wie folgt geregelt:
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Bei Großveranstaltungen, die der Präsident selbst ausrichtet (z.B. Kinderuni, Akademischer Festakt und Ringvorlesung des Präsidenten), werden die Tickets unentgeltlich entwertet.
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Internen Veranstaltern der JLU (Fachbereiche, Zentren etc.) werden seitens der hausverwaltung Ticketentwerter zur Verfügung gestellt, so dass die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung kostenlos parken können.
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Teilnehmer externer Veranstaltungen zahlen für die Parkplatznutzung am Kassenautomaten die Gebühren gem. der o.a. Gebührenordnung; in Einzelfällen übernimmt der Veranstalter die Parkgebühren, was dann aber explizit im Mietvertrag zu regeln ist.
Info-Blatt für Veranstalter mit umfassenden Informationen: Sofern Sie Räume für eine Veranstaltung an der JLU buchen möchten bzw. bereits gebucht haben, erhalten Sie seitens Dezernat E3 der JLU ein Info-Blatt "Hinweise zur Parkplatznutzung bei Veranstaltungen"; dort sind alle wesentlichen Informationen zum Thema "Parken bei Veranstaltungen rund um das Universitätshauptgebäude" zusammengefasst.
Die Stellplätze rund um das Zeughaus der JLU in der Senckenbergstraße 3, 35390 Gießen, sind beschrankt und stehen auch Externen gem. nachstehender Bedingungen zur Verfügung.
Zuständig ist das Dezernat E3, Immobilien- und Engeriemanagement der JLU; bitte richten Sie evtl. Anfragen - die nicht durch die nachstehenden Infos geklärt werden können an
Parkraumverwaltung
. Anträge auf Parkberechtigung bitte formlos per E-Mail an
mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de
unter Angabe des Betreffs "Parken Zeughaus".
Die Schrankenanlage zum "großen Parkplatz am Zeughaus" (Zufahrt vom Landgraf-Philipp-Platz aus) erfolgt über den Landgraf-Philipp-Platz. Die Zufahrt über die Senckenbergstraße 17 und den Parkplatz der Hermann-Hoffmann-Akademie ist nur für Beschäftigte mit konkretem Bezug zur Hermann-Hoffmann-Akademie möglich.
Sonstige Hinweise:
Beschäftigte
der JLU sowie in Einzelfällen auch Externe wie z.B. Lehrbeauftragte der JLU mit sog. "Gastkarten" können grundsätzlich nur noch per JLU-Chipkarte (Mitarbeiterkarte der JLU mit Lichtbild, Freischaltung vorhandener (Studi)Chipkarte (z.B. stud. oder wiss. Hilfskräfte) oder per sog. "Gastkarte") auf den Parkplatz am Zeughaus einfahren.
Alternativ ist eine Zufahrt für Mitarbeiter/Innen der JLU aber auch für Externe jederzeit durch das Lösen von Parktickets an der Einfahrtschranke über den Landgraf-Philipp-Platz möglich.
Studierende der JLU, Besucher und Gäste von Veranstaltungen oder Lieferanten
können bei der Einfahrt auf den Parkplatz ein Ticket ziehen, das anschließend bei der besuchten/belieferten Einrichtung oder im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Vorlesung, Seminar etc.) entwertet wird. So entstehen für die Betroffenen keine Kosten. Studierendenchipkarten z.B. von Studierenden der Fachbereiche 08 und 09 werden
nicht
grds. für alle freigeschaltet, nur in Ausnahmefällen (bei gleichzeitiger Beschäftigung an der JLU z.B. als stud. oder wiss. Hilfskraft).
Das Schrankensystem ist mit einem
Zählsystem inkl. einer Ampel
(rot= belegt) ausgestattet, so dass der Parkplatz künftig nur noch in Höhe der ausgewiesenen Stellplätze belegt werden kann.
Allgemeine Hinweise zur Parkplatznutzung und Parkplatzordnung :
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Der
kleinere Parkplatz an der Hermann-Hoffmann-Akademie
("HHA", Zufahrt von der Seckenbergstraße 17 aus) hat relativ wenige Stellplätze und steht daher grds. nur Beschäftigten mit konkretem Bezug zur Hermann-Hoffmann-Akademie zur Verfügung; alle übrigen Parkplatznutzer können nur den "großen Parkplatz" am Zeughaus über die Zufahrt vom Landgraf-Philipp-Platz aus nutzen.
Die Einfahrt auf den "HHA"-Parkplatz ist nur per Chipkarte möglich, die an den Kartenleser an der Einfahrtssäule zu halten ist; die Einfahrtsschranke ist aus Platzgründen gleichzeitig die Ausfahrtsschranke. Zum Ausfahren wird die Chipkarte nicht benötigt, die Schranke öffnet sich vielmehr "automatisch" durch das Befahren einer am Boden befindlichen Kontaktschleife. - Der " große Parkplatz am Zeughaus" (Zufahrt über Landgraf-Philipp-Platz) steht sowohl Beschäftigen, Studierenden, Gästen der JLU (kostenlos!) als auch Externen (grds. gebührenpflichtig) zur Verfügung; der Parkplatz ist täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu folgenden Konditionen geöffnet:
- Die Einfahrt- und Ausfahrt-Schranken bleiben ab sofort immer geschlossen und sind nicht mehr abends, nachts und am Wochenende geöffnet, da die JLU gemäß den Vorgaben des Landesrechnungshofes grundsätzlich verpflichtet ist, die Nutzung von Parkplätzen für externe Parkplatznutzerinnen und -nutzer nur noch gegen Gebühren zu gestatten.
- Wenn Externe (z.B. wg. Besuch von Kneipen, Parken von Anwohnern, Besuch des Wochenmarktes etc.) den universitätseigenen Parkplatz nutzen möchten, ist vor der Ausfahrt eine Gebühr zu zahlen. Das Verlassen des Parkplatzes ist – bei einer Parkdauer von mehr als 20 Minuten - nur nach Barzahlung der fälligen Parkgebühr mit dem am Kassenautomat entwerteten Ticket möglich.In der Zeit von Montag bis Freitag sind die Parkgebühren für Externe zu den üblichen Dienstzeiten höher, damit die Stellplätze für die Parkplatznutzerinnen und –nutzer der JLU frei bleiben.
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Die Zufahrt auf diesen Parkplatz ist daneben mit einer "
Schrankenkarte
" - grds. nur für Beschäftigte mit Dienstort im Zeughausbereich, für Lehrbeauftragte etc. - möglich. Bei der hierfür erforderlichen Chipkarte handelt es sich entweder um eine Mitarbeiterkarte der JLU mit Lichtbild, um die Freischaltung vorhandener (Studi)Chipkarten oder um eine sog. "Gastkarte" der JLU.
Gastkarten werden im Übrigen nicht „blanko“ an z.B. Dezernate oder Institute zur internen Weitergabe ausgegeben, sondern nur durch Dezernat E3 der JLU – gegen Empfangsbescheinigung - an einzelne, konkrete Personen. Alle Chipkarten der JLU sind im Übrigen nicht übertragbar auf Dritte ; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und seitens Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückgefordert. -
Externe Gäste der JLU wie z.B. Firmen zur Wartung, Besucher von Instituten, Anlieferer etc. können per Ticket einfahren. Die Park-Tickets werden nur dann unentgeltlich entwertet, wenn die Parkplatznutzung dienstliche Hintergründe hat bzw. wenn Studierende, Besucher und Gäste sowie Lieferanten der JLU oder z.B. Wartungsfirmen den Parkplatz zu den üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten nutzen!!
- Anti-Pass-Back-Funktion: Die Schranke zum großen Parkplatz am Zeughaus wird mit einer sog. "Anti-Pass-Back"-Funktion betrieben: Wenn Sie eine Chipkarte der JLU erhalten haben oder eine vorhandene (Studi)Chipkarte freigeschaltet wurde, müssen Sie die Karte sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt an den Kartenleser der Schrankensäule halten, d.h. an dieser Schranke können Sie nur dann mit Ihrer Chipkarte ausfahren, wenn Sie diese auch bei der Einfahrt benutzt haben (also bitte morgens nicht dicht hinter "Vordermann/Vorderfrau" durch die Schranke fahren, da Sie dann ein Problem bei der Ausfahrt haben!). Diese Funktion schützt vor der Doppelbenutzung von Chipkarten und verhindert die Weitergabe von Karten nach dem Zutritt an eine andere (unbefugte) Person.
Gebührenordnung ab 30. Mai 2014: Kurzzeitparken ist bis zu 20 Minuten gebührenfrei!!
Werktags-Tagtarif:
1. Stunde 5 €, jede weitere Stunde 2 €
Mo - Do, 07:00 Uhr - 16:59 Uhr
Fr, 07:00 Uhr - 13:59 Uhr
Werktags-Abend-/Nachttarif
: pauschal 2 € pro Tag
Mo - Do, 17:00 Uhr - 06:59 Uhr
Wochenendtarif:
Fr, 14:00 Uhr - Mo, 06:59 Uhr: pauschal 2 € pro Tag
Sonstiges:
gesetzliche Feiertage: s. Wochenendtarif
Kosten bei Ticketverlust: 25 €
Tageshöchstgebühr Mo - Fr: 15 € pro Tag
Tageshöchstgebühr Sa, So, Feiertage: 2 € pro Tag
Die unentgeltliche bzw. entgeltliche Parkplatznutzung bei Veranstaltungen rund um das Zeughaus (z.B. bei Kongressen) ist wie folgt geregelt:
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Nur bei internen Veranstaltungen der JLU (Fachbereiche, Zentren etc.) werden seitens der Hausverwaltung des Zeughauses Ticketentwerter zur Verfügung gestellt, so dass die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung kostenlos parken können.
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Teilnehmer/innen externer Veranstaltungen zahlen für die Parkplatznutzung am Kassenautomaten die Gebühren gem. der o.a. Gebührenordnung; in Einzelfällen übernimmt der Veranstalter die Parkgebühren, was dann aber explizit im Mietvertrag zu regeln ist.
Im Bereich rund um Schubertstraße und Aulweg rund um das BFS (Biomedizinisches Forschungszentrum in der Schubertstraße 81) wurden ab 2012 mehrere Schrankenanlagen in Betrieb genommen.
Antragsformulare
Als Folge des Cyber-Angriffs auf die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) können derzeit leider keine Mitarbeiterkarten produziert und ausgegeben. Sobald die Produktion von Mitarbeiterkarten wieder möglich ist, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Antrag auf Mitarbeiterkarte
Antrag auf Zutrittskarte
Application for Guest Keycard (Antrag auf Gastkarte in englischer Sprache)
Mit dem ausgefüllten Zutrittskartenantrag können Sie an einer der Ausgabestellen eine Zutrittskarte erhalten.
Informationen rund um die Mitarbeiterkarte
- Antragsberechtigung, Personenkreis
- Antragstellung, Formulare
- Digitale Fotos
- Grundsätzliches zur Abholung von Chipkarten der JLU
- Erreichbarkeit Pforte BFS
- Erreichbarkeit E3
- Bezahlfunktion Mensa
- Parken rund um das BFS
Kontakt für Rückfragen
Für evtl. Rückfragen – die nicht anhand dieser Informationen auf der Homepage geklärt werden können - wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse:
Mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de
Arten von Chipkarten an der JLU
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Mitarbeiterkarte mit Lichtbild
(InterCard/Zutrittssystem Intrakey); Varianten:
a) Mitarbeiterkarte mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag, die seitens der JLU administriert werden
b) Mitarbeiterkarte mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag oder UKGM-Vertrag, die seitens UKGM administriert werden, aber ihren Dienstort in einem JLU-Gebäude haben wie z.B. BFS - Studierenden-Chipkarten mit Lichtbild (InterCard/Zutrittssystem Intrakey): soweit vorhanden, idR Verwendung zur Vermeidung einer "doppelten" Kartenausgabe
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(Weiße)
Gastkarten ohne Lichtbild
(InterCard/Zutrittssystem Intrakey): a) idR Ausgabe z.B. an Beschäftigte, die nicht unter Ziffer 1 + 2 fallen wie z.B. externe Lehrbeauftragte b) Personen mit nur kurzzeitigem Bedarf oder c) übergangsweise Ausgabe bis zur Fertigstellung einer Mitarbeiterkarte
Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten des Gebäudes Licher Straße 68 (Neues Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft).
1. Die Öffnungszeiten des Gebäudes Licher Straße 68 sind wie folgt:
Mo – Fr. | 7.00 – 21.00 Uhr | Alle Eingänge und Seminarräume/Hörsäle |
Sa | 8.30 – 21.00 Uhr | Nur Haupteingang West EG Hörsaalebene, keine Seminarräume! |
2. Während der Öffnungszeiten grds. kein Verschließen von Räumen für Pausen:
Da es hierzu immer wieder Anfragen gibt: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus pragmatischen und zeitlichen Gründen seitens Dezernat E3 (Immobilien- und Energiemanagament der JLU) keine Chipkarten freigeschaltet werden, nur damit die Räume für kurze Pausen zwischendurch verschlossen werden können; dies würde einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand für Dezernat E3 bedeuten und wird auch in Gebäuden mit mechnischen Schließanlagen entsprechend gehandhabt.
Bitte lassen Sie Ihre Wertsachen (Laptop, Handy, Geldbörse usw.) nicht unbeaufsichtigt im Raum liegen, auch wenn Sie diesen nur für kurze Zeit verlassen, um z. B. auf die Toilette zu gehen oder eine kurze Pause zu machen.
Ausnahmen bezüglich des Verschließens von Räumen sind allenfalls möglich bei z.B. ganztätigen Blockseminaren, die idR durch eine längere Mittagspause unterbrochen sind.
3. Zutritte zum Gebäude/Schließung außerhalb der o.a. Öffnungszeiten mit Chipkarten der JLU:
- Im Neubau wird derzeit nicht nach Schließgruppen unterschieden. Außerhalb der o.a. Öffnungszeiten können daher alle Eingangstüren, alle 9 Seminarräume und die beiden Hörsaalbereiche sowie die zugeordnete Garderobe mit Chipkarten der JLU geöffnet werden (s. nachstehende Ziffer 3).
- Ablauf vor Betreten des Gebäudes: An einem der Kartenleser (vor dem Haupteingang rechts/im Innenbereich je Etage) wird die jeweilige Tagesberechtigung gelesen, erst dann können die Türen an den dezentralen Offline-Lesern geöffnet werden.
- Bitte beachten Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes unbedingt das Verschließen aller Türen!
4. Chipkarten
der JLU für Gebäudezutritte:
- Aufgrund der sehr ausgedehnten Öffnungszeiten (die Hausverwaltung schließt morgens auf und abends zu) wird für dieses Gebäude erfahrungsgemäß eher selten und grds. nur an Wochenenden eine Chipkarte der JLU benötigt, die seitens Dezernat E3/Bismarckstraße 20 ausgegeben und für Zutritte zum Gebäude freigeschaltet wird.
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Derzeit gibt es die nachstehenden Arten von Chipkarten an der JLU, die per E-Mail (immer cc an den direkten Vorgesetzten und das Dekanat!) unter Angabe von Namen, Begründung für den Bedarf, Zeitraum des Zutrittes und unter Angabe Ihrer E-Mailadresse und weiteren Kontaktdaten an
mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de
zu beantragen sind. Formulare gibt es derzeit nicht! Bitte warten Sie unbedingt immer die Rückmeldung von E3 bzw. "mitarbeiterkarte" auf Ihre E-Mail ab, bevor Sie sich zur Abholung auf den Weg machen. Kartenarten:
a) Mitarbeiterausweise mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag, die länger als 6 Monate an der JLU beschäftigt sind (hier ist zusätzlich ein digitales Passfoto an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de zu senden),
b) Studierenden-Chipkarten mit Lichtbild (Freischaltung bei z.B. nur kurzer Beschäftigungsdauer) und
c) "weiße" Gastkarten ohne Lichtbild: diese werden idR an Personen ausgegeben, die nicht unter a+b) fallen wie z.B. externe Lehrbeauftragte, Personen mit nur kurzzeitigem Bedarf (einzelne Wochenenden im Semester) oder übergangsweise Ausgabe bis zur Fertigstellung eines Mitarbeiterausweises.
- Alle wesentlichen Änderungen wie z.B. die vorzeitige Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sind umgehend per E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de mitzuteilen. Nach Erlöschen der Berechtigung (z.B. wg. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Beendigung eines Wochenendseminars oder aus anderen Gründen) ist die Karte umgehend bei Dezernat E3 in der Bismarckstraße 20 zurückzugeben.
- Die o.a. Chipkarten sind nicht übertragbar auf Dritte, diese dürfen nicht an andere weitergeben werden!! Bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und zurückgefordert.
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Sonstige Infos rund um die Chipkarte s. nachstehende Links:
- Grundsätzliches zur Abholung von Chipkarten der JLU
- Erreichbarkeit E3
- Verlust von Karten
- Bezahlfunktion Mensa
5. Hinweis zur Möblierung:
Die vorhandene Möblierung darf nicht verstellt werden, da für die Aufstellung mit fensterseitigen Tischreihen und flurseitigem Gang die baurechtliche Genehmigung vorliegt.
Zudem darf die mittlere Projektionsfläche nicht beschrieben werden.
Auf den nachstehenden Seiten finden Sie Informationen zur geplanten dauerhaften Beschrankung des HBR ab SoSe 2018 und zu flankierenden Mobilitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Audimax ab März 2018.
Aktueller Hinweis: Voraussichtlich ab dem 11.06.2019 für ca. 2-3 Wochen muss der Heinrich-Buff-Ring im Bereich des Neubaus der Pflanzenforschungsanlage gesperrt werden ( s. Lageplan ).
Hintergrund
der o.g. Sperrung: Im Heinrich-Buff-Ring baut die JLU derzeit eine neue Pflanzenforschungsanlage. Im Zuge dieser Arbeiten muss ab dem 11. Juni 2019 für voraussichtlich zwei bis drei Wochen ein Teil des Heinrich-Buff-Rings abgesperrrt werden. Die Ausfahrt über den Leihgesterner Weg ist in dieser Zeit nicht möglich, so dass Sie ausschließlich die Ausfahrt zum Wartweg nutzen können.
Im Bereich der Zufahrt IFZ vom neuen Chemiegebäude aus werden die Arbeiten jeweils halbseitig ausgeführt, so dass immer die Zufahrt und Andienung möglich bleiben.
- Eine dringende Bitte an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an alle Lehrenden im HBR , deren Chipkarte für den beschrankten Bereich freigeschaltet wurde (dort stehen ausreichend Stellplätze für Sie zur Verfügung): Bitte parken Sie ausschließlich auf den Stellplätzen im beschrankten Bereich , da ansonsten die unbeschrankten Stellplätze im HBR für die Studierenden und Gäste der JLU nicht ausreichen! Alternativ können Sie am Unterhof oder am Strahlenzentrum parken.
- Die geänderte Verkehrsführung mit dem Heinrich-Buff-Ring als Einbahnstraße (nur Radfahrer/-innen dürfen entgegen der Fahrtrichtung fahren!), die Platzierung der Schranken-Einfahrt und der Schranken-Ausfahrt sowie den Standort der Parkplätze für Studierende und Gäste im HBR können Sie einem Übersichtsplan entnehmen ( für eine vergrößerte Ansicht hier klicken ):
HRZ-Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten der JLU können ohne Chipkarte in der Zeit von 6:30 Uhr bis 21:59 Uhr in den beschrankten Bereich am HBR einfahren. Dazu einfach an der Einfahrtssäule den Klingelknopf "Hausverwaltung" betätigen.
- Im oben genannten Plan sind die unbeschrankten Parkplätze für Studierende und Gäste zur Info mit " P1, P2 und P3 " gekennzeichnet, der Parkplatz am Unterhof mit " P4 "; im Plan ist auch ersichtlich, dass die Zufahrt vom Wartweg aus nur noch für Radfahrerinnen und Radfahrer frei ist. Gleich an der Einfahrt in den HBR finden Sie im Übrigen entsprechende (weiße) Richtungsschilder "Parkplatz für Studierende und Gäste" bzw. "Parkplatz für Mitarbeiter/-innen".
- Einfahrt/Schranke : Eine Bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Lehrenden mit Berechtigung zum Parken im HBR: Bitte halten Sie ab dem 10. September 2018 bei der Einfahrt auf den Parkplatz Ihren Mitarbeiterausweis bzw. Ihre "Gastkarte" bereit (sie haben sich damit in den letzten Monaten gegenüber dem Wachdienst ausgewiesen). Bitte halten Sie Ihre Chipkarte an die mit einem "Funksymbol" gekennzeichnete Fläche an der Schrankensäule (Kartenleser). Zur Entzerrung des hohen Verkehrsaufkommens gibt es bei der Einfahrtsschranke zwei Einfahrten nebeneinander. Der Kartenleser an der Einfahrt funktioniert rund um die Uhr.
- Die Ausfahrtsschranke öffnet sich - unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie ausfahren möchten - beim Befahren der Induktionsschleife immer automatisch.
- Chipkarten: Für alle Personen, die am Heinrich-Buff-Ring arbeiten, wurde die Berechtigung für die Schranke bereits automatisch freigeschaltet, Sie müssen also nichts weiter veranlassen. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstort HBR waren ohnehin bereits mit Chipkarten (Mitarbeiterausweise) ausgestattet, für die übrigen Beschäftigten wurden diese produziert und ausgegeben; im Vorfeld wurden "Abholmails" an die betr. Personen versandt mit Infos, wo und wann die Chipkarten abgeholt werden können. Auch das Lehrpersonal aus dem Bereich Philosophikum hat aufgrund der befristeten Verlagerung der Lehre vom Audimax in den HBR (siehe dazu auch Infos unter " Campus der Zukunft ") entsprechende Chipkarten mit befristeter Zutrittsberechtigung für die neue Schrankenanlage am HBR erhalten. Teilweise wurden auch sogenannte "Gastkarten" ohne Lichtbild z.B. an externe Lehrbeauftragte ausgegeben.
- Bitte nutzen Sie möglichst die Mobilitätsangebote wie öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Leihräder und auch Fußwege zwischen einzelnen Campusbereichen bzw. von Parkplätzen zu Campusbereichen der JLU (hier: z.B. von Unterhof oder Strahlenzentrum aus zum HBR).
- Bitte beachten Sie auch die Informationen im Netz unter dem Link Campus der Zukunft : Sie finden dort Infos u.a. zur Verlagerung von Lehrveranstaltungen und auch zu Mobilitätsangeboten ( Leihräder , Verstärkung Buslinie 10 ).
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S. auch die Infos
rund um weitere Parkplätze
an der JLU.
Kontaktdaten bei Rückfragen : Bitte wenden Sie sich bei evtl. Rückfragen per E-Mail an die Funktionsmailadresse Mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de .
Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Campus der Zukunft wird interimsweise - für Bedienstete mit Dienstort Phil - ein Mitarbeiterparkplatz mit Stellplätzen am Philosophikum I eingerichtet. Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Berechtigung für diesen "Mitarbeiterparkplatz Philosophikum" das Formular am Ende dieser Seite.
Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Campus der Zukunft wird interimsweise - für Bedienstete mit Dienstort Phil - ein Mitarbeiterparkplatz mit Stellplätzen am Philosophikum I eingerichtet. Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Berechtigung für diesen "Mitarbeiterparkplatz Philosophikum" das Formular am Ende dieser Seite.
Für Bedienstete mit Dienstort Seltersberg / Veterinärmedizin ist ein Mitarbeiterparkplatz mit Stellplätzen am Hollerweg eingerichtet. Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Berechtigung für diesen "Mitarbeiterparkplatz Seltersberg / Veterinärmedizin" das Formular am Ende dieser Seite.
Für Bedienstete mit Dienstort Seltersberg / Veterinärmedizin ist ein Mitarbeiterparkplatz mit Stellplätzen am Hollerweg eingerichtet. Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Berechtigung für diesen "Mitarbeiterparkplatz Seltersberg / Veterinärmedizin" das Formular am Ende dieser Seite.