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Kann erst zum Schwerpunktbereichsstudium an die JLU gewechselt werden?

Gerade die vergleichsweise rasche und dabei individualisierbare Ausgestaltung von Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung laden ein, beides am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Gießen zu absolvieren, selbst wenn das Studium an einer anderen Universität begonnen wurde.

Nach bestandener Zwischenprüfung kann ein Wechsel zum Schwerpunktbereichsstudium unabhängig von der Fachsemesteranzahl zu jedem neuen Studiensemester geschehen, wobei Studienortwechslerinnebn und -wechsler den gleichen Bedingungen wie bereits immatrikulierte Studierende unterliegen (insbesondere muss noch ein genereller, mittels einer sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzuweisender Prüfungsanspruch zur Absolvierung der Schwerpunktbereichsprüfung bestehen!). Auch Studienortwechslerinnen und -wechsler unterfallen somit der Zulassungsbeschränkung. Ist keine Gesamtnote im Zwischenprüfungstzeugnis ausgewiesen oder errechenbar und kann der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden, erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Zweitwunsch im Losverfahren. Kann auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden, erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Drittwunsch im Losverfahren. Kommt keiner der drei Wünsche zum Zug, bietet das Prüfungsamt der Bewerberin oder dem Bewerber einen freien Platz in einem anderen Schwerpunktbereich an. Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Wahl, diesen anzunehmen oder seine Anmeldung zurückziehen (§ 2 Abs. 4 Sätze 2 - 4 Verfahrensregelungen zur Schwerpunktbereichsordnung).

Sollte auch bereits das Schwerpunktbereichsstudium an einer anderen Universität begonnen worden sein, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dortige Studienleistungen gegebenenfalls auf das künftige Schwerpunktbereichsstudium anzurechnen (vgl. § 19 SBO), um dessen ohnehin kurze Regelstudienzeit an der JLU Gießen noch zu unterschreiten. Gleichwohl empfiehlt es sich, die Pflicht- und Wahlveranstaltungen zur zielgericheten Vorbereitung auf die Prüfung hier am Fachbereich zu besuchen.

Um eine nahtlose Fortsetzung des Studiums sicherzustellen, wird dringend die Wahrnehmung einer Beratung (zu Studienfragen allgemeiner Art) bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) wie auch (zu Studienfragen fachspezifischer Art) bei der Studienfachberatung empfohlen!

Verfahrensrechtlich zu trennen ist hierbei insbesondere der Antrag auf Zulassung zu einem Studienplatz (beim Studierendensekretariat der JLU Gießen zu stellen!) von dem Antrag auf Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich (beim Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu stellen!): Da ohne Immatrikulation an der Universität kein Schwerpunktbereichsstudium am Fachbereich möglich ist, stehen beide Antragsverfahren selbständig nebeneinander und richten sich nach den jeweils für sie geltenden Modi (insbesondere was die Einhaltung der Fristen usw. anbelangt!).

Studienortwechslerinnen und Studienortwechsler haben sich somit neben der Bewerbung um einen Studienplatz zusätzlich zu einem Schwerpunktbereich zuteilen zu lassen, sofern sie sofort mit Studienbeginn an der JLU Gießen in diesen Studienabschnitt einsteigen möchten. Obwohl die Anmeldefrist für die Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich regelmäßig noch vor der Bewerbungsfrist für die Zulassung zu einem Studienplatz an der JLU Gießen liegt, muss der Antrag auf Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich in diesem Falle parallel zum Antrag auf Zulassung zu einem Studienplatz gestellt werden! Voraussetzung für die Zuteilung zum Schwerpunktbereich ist dann die rechtzeitige Immatrikulation.

In zeitlicher Hinsicht ist maßgebend, dass die erstmalige Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung so rechtzeitig erfolgen muss, dass die Prüfungsaufgabe für die wissenschaftliche Hausarbeit spätestens 15 Monate nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Pflichtfachprüfung ausgegeben wird (§ 7 Abs. 2 Satz 1 SBO; zu den jeweiligen Anmeldefristen siehe hier). Aus Gleichbehandlungsgründen hat dies auch für Studienortwechslerinnen und -wechsler, die ihre staatliche Pflichtfachprüfung bereits bestanden haben, zu gelten. Erfolgt der Wechsel nach bestandener staatlicher Pflichtfachprüfung, sollte daher dringend berücksichtigt werden, dass das Schwerpunktbereichsstudium mindestens (!) zwei Semester dauert.