Themen A-Z
Die JLU bietet verschiedene Module an zum Erwerb außerfachlicher Kompetenzen (AfK).
- AfK-Leistungen können im Umfang von 6 CP - als ein Profilmodul oder als Freiwillige Zusatzleistung - anerkannt werden, wenn diese Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung abgeschlossen wurden.
- Anmeldungen zur Teilnahme und zur Prüfung müssen direkt bei den Dozenten/Innen vorgenommen werden. Eine Anmeldung von AfK Modulen in Flex Now für Studierende des FB 09 ist nicht möglich.
- Nach dem erfolgreichen Abschluss von außerfachlichen Kompetenzen erhalten Sie vom Modulverantwortlichen einen Leistungsschein. Diese sammeln Sie, bis Sie mind. 6 CP erreicht haben. Zur Anerkennung reichen Sie dann alle Scheine zusammen im Prüfungsamt ein. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung muss in den eingereichten Scheinen bestätigt sein.
- Darüber hinaus absolvierte AfK-Leistungen werden nicht anerkannt.
Informationen zum Thema außerfachliche Kompetenzen des ZfbK - auch zu den Anmeldeformalitäten - finden Sie hier .
Das Kursangebot der Fachenglisch-Kurse des FB 09 finden Sie hier
Studienleistungen und Prüfungsleistungen können bei Gleichwertigkeit auf Antrag angerechnet werden.
Antragsunterlagen
Folgende Antragsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vollständig im Prüfungsamt eingereicht werden.
- Antrag auf Anerkennung (.pdf)
- ausführliche Modulbeschreibungen (kein Modulkatalog, sondern nur die Beschreibungen der beantragten Module im Originaldokument; keine selbst erstellten Beschreibungen). Ergänzend können eingereicht werden: Praktikums- oder Vorlesungsskripte
- Ein beglaubigter Leistungsnachweis mit Angabe von Credits und Note.
Bitte reichen Sie die Unterlagen per Mail ein ( studium ). Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Eine Anerkennung von Modulen ggf. mit Fachsemesteranrechnung ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie bitte die Informationen zum Bewerbungsverfahren !
Informationen für Studienplatzbewerber
- Bewerbung für ein höheres Fachsemester: Pro vier Module à 6 CP, die anerkannt werden, kann ein Fachsemester angerechnet werden. Bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen vier Wochen vor Bewerbungsschluß im Prüfungsamt eingereicht werden, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Da sich die Bearbeitungszeit bei einem Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen deutlich verlängert, sollten diese Anträge acht Wochen vor Bewerbungsschluß im Prüfungsamt eingereicht werden.
-
Anerkennungsschreiben ggf. mit Fachsemesteranrechnung:
Nach Abschluß des Verfahrens werden Sie schriftlich benachrichtigt -
Fachsemesteranrechnung:
Wenn Fachsemester angerechnet wurden, ist gegebenenfalls eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Wenden Sie sich daher bitte mit dem Anerkennungsschreiben an das Studierendensekretariat, bzw. legen dieses Schreiben Ihrer Studienplatzbewerbung bei. Sollte das Schreiben bei Bewerbung noch nicht vorliegen, informieren Sie sich bitte über eine mögliche Nachreichfrist.
Beachten Sie bitte: über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester entschiedet das Studierendensekretariat. -
Eintrag von anerkannten Leistungen in das Prüfungsverwaltungssystem:
Die anerkannten Leistungen werden in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen, nachdem Sie eine Studienbescheinigung Ihres neuen Studiengangs am FB 09 der JLU im Prüfungsamt vorgelegt haben.
Informationen für Studierende des FB09
- Die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen kann auch noch beantragt werden, wenn Sie bereits im entsprechenden Studiengang am FB 09 immatrikuliert sind. Beachten Sie bitte, dass anerkannte Module direkt in FlexNow eingetragen werden und eine schriftliche Mitteilung nicht erfolgt.
- Informationen zum Studiengangwechsel innerhalb des FB 09 finden Sie hier !
-
Wenn Sie beabsichtigen ein fachbereichfremdes Modul zu absolvieren, beachten Sie bitte diese
Informationen
.
- AfK-Leistungen können in einem Bachelorstudium mit max. 6 CP angerechnet werden.
Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist unverzüglich über das Online Formular einzureichen ! Andernfalls wird Ihr Fernbleiben als Fehlversuch (nicht bestanden) gewertet. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest mit genauer Angabe des Erkrankungszeitraums einzureichen. Über die Anerkennung des eingereichten Nachweises entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Sie können für den Nachweis einer Erkrankung die hier zur Verfügung gestellte ärztliche Bescheinigung ausdrucken und dem Arzt / der Ärztin vorlegen oder Sie verwenden eine von dem Arzt / von der Ärzten zur Verfügung gestellten Bescheinigung.
Nutzen Sie bitte das Online Formular zum Hochladen des Nachweises / ärztlichen Attests.
Für Ihre Dokumentation bewahren Sie das ärztliche Attest bitte ausgedruckt oder in digitaler Form auf.
Die verpasste Prüfung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden, die Anmeldung hierfür erfolgt automatisch in FlexNow. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab.
Bitte informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt bevor Sie Ihr Auslandssemester antreten und nach Ihrer Rückkehr, damit Ihr Prüfungsstatus entsprechend angepasst werden kann. Der Zeitraum des Aufenthaltes muss nachgewiesen werden, z. B. durch eine Bestätigung der ausländischen Hochschule.
Auf den Seiten Internationales des Fachbereichs 09 finden Sie Informationen zum Thema Auslandssemester.
Bitte informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt zu Beginn und am Ende Ihres Urlaubssemesters, damit Ihr Prüfungsstatus entsprechend angepasst werden kann.
Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung unter Formales (Studienangelegenheiten) .
Die ECTS-Einstufungstabelle (ECTS Grading Table) gibt Auskunft über die Verteilung der erzielten Gesamtnoten in einer Gruppe von vergleichbaren Studiengängen, und wird entsprechend des ECTS Leitfadens (ECTS Users' Guide) erstellt. Seit 2009 ersetzen sie die bis dahin empfohlenen relativen „ECTS-Noten“ A bis E.
Die Erstellung der ECTS-Einstufungstabellen erfolgt jeweils zum Stichtag 15. November eines jeden Jahres für alle Bachelor- bzw. Master-Absolventen des Zeitraumes 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Datum der letzten Prüfungsleistung. Als Vergleichsgruppe werden jeweils die Abschlüsse eines Studiengangs aus den vorangegangenen drei akademischen Jahren herangezogen. Die Erstellung wird nicht vorgenommen, wenn die Zahl der Absolventen im betrachteten Referenzzeitraum kleiner als 30 ist. Es werden nur Absolventinnen und Absolventen in der Vergleichsgruppe berücksichtigt, deren Gesamtnoten zum Stichtag vorlagen.
Mit der Durchschnittsnote in der Leistungsübersicht und der Spalte „Kummulativer Anteil der zuerkannten Noten der Bestehensstufen“ der ECTS-Einstufungstabellen können die Studierenden ihren Leistungsgrad jederzeit feststellen. Damit lässt sich bestimmen, zu den wieviel Besten in % der Studierende gehört.
Bachelor of Science | Master of Science |
Master of Science
|
---|---|---|
Agrarwissenschaften,
Ernährungswissenschaften,
Ökotrophologie,
Umweltmanagement,
Umwelt und globaler Wandel,
Nachwachsende Rohstoffe
|
Agrar- und Ressourcenökonomie,
Agrobiotechnology,
Ernährungsökonomie,
Ernährungswissenschaften,
Incect Biotechnology and Bioresources,
Informationstechnologie in den Agrar-
|
Getränketechnologie, Oenologie, Weinwirtschaft |
WS 2018/19 und SS 2019 | WS 2018/19 und SS 2019 | WS 2018/19 und SS 2019 |
WS 2019/20 und SS 2020 | WS 2019/20 und SS 2020 | WS 2019/20 und SS 2020 |
WS 2020/21 und SS 2021 | WS 2020/21 und SS 2021 | WS 2020/21 und SS 2021 |
WS 2021/22 und SS 2022 | WS 2021/22 und SS 2022 | WS 2021/22 und SS 2022 |
WS 2022/23 und SS2023 | WS 2022/23 und SS 2023 | WS 2022/23 und SS 2023 |
WS 2023/24 und SS2024 | WS 2023/24 und SS 2024 | WS 2023/24 und SS 2024 |
Für Studierende der JLU ist die Nutzung der JLU-Email-Adresse verpflichtend !
Im Rahmen eines Studium am Fachbereich 09 haben die Studierenden die Möglichkeit, durch bestimmte Studienleistungen Zertifikate oder Bescheinigungen von externen Organisationen zu erwerben. Mehr ...
Die Studierenden können sich im Laufe Ihres Studiums in weiteren als den vorgeschriebenen Modulen einer Prüfung unterziehen. Diese sogenannten Freiwilligen Zusatzleistungen können Module des FB 09 oder vom Prüfungsausschuss anerkannte Module eines anderen Fachbereichs der JLU sein, die dem Umfang der Speziellen Ordnung des FB 09 entsprechen (6 ECTS-Credits und geprüft und benotet).
Freiwillige Zusatzleistungen werden nicht auf die zu erbringende Creditleistung angerechnet und gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. Das erfolgreiche Bestehen freiwilliger Zusatzleistungen wird mit der erzielten Note und CP in einem Zusatzzeugnis ausgewiesen.
Anmeldung von Modulen des FB 09 als Freiwillige Zusatzleistungen
Module des FB 09, die als Freiwillige Zusatzleistungen absolviert werden sollen, können ab sofort nur noch über das nachfolgende Formular innerhalb der Anmeldefristen zur Prüfung angemeldet werden.
Formular zur Prüfungsanmeldung von Freiwilligen Zusatzleistungen (pdf.)
Auf der Seite Fristen & Termine haben wir für Sie Informationen zu den Prüfungsterminen, Prüfungszeiträumen, An- und Abmeldefristen in unserem Fachbereich zusammengestellt. Ausserdem finden Sie hier Bewerbungsfristen sowie Fristen zum Nachreichen des Bachelorzeugnisses für ein Masterstudium.
Leistungsnachweise in deutscher Sprache können Studierende selbst aus FlexNow exportieren. Zur Erstellung eines Leistungsnachweises in englischer Sprache wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Wenn Sie einen Leistungsnachweis zugesandt haben möchten, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag (0,85 €).
Wenn Sie beabsichtigen ein fachbereichsfremdes Modul zu absolvieren, klären Sie bitte vor !! der Teilnahme mit dem Prüfungsamt (durch Vorlage der Modulbeschreibung per Email!), ob dieses Modul für Ihren Studiengang anerkannt wird.
Die Anmeldung zur Modulteilnahme und zur Prüfung von fachbereichsfremden Modulen muss von Ihnen direkt mit den jeweiligen Modulverantwortlichen geklärt werden. Nach erfolgreichem Abschluss reichen Sie den Anerkennungsantrag und benoteten Schein bitte im Prüfungsamt ein.
Beachten Sie bitte! Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn der Platz in den Profilmodulen zur Verfügung steht.
Zur Planung und Strukturierung Ihrer Profilbildung erstellen Bachelor-Studierende Ihren Profilmodulplan am Ende des 2. Semesters, Master-Studierende erstellen den Profilmodulplan im 1. Semester. Der Profilmodulplan wird direkt in FlexNow eingegeben und kann dort bei Bedarf auch geändert werden. Bereits abgeschlossene Module oder Module, in denen ein Prüfungsverfahren läuft, können nicht wieder aus dem Profilmodulplan herausgenommen werden.
Beratung und Information
- Podcast Profilbildung
- Profilmodulplan (ausführliche Informationen)
-
Modulanmeldung
(ausführliche Informationen)
Sollte es Probleme bei der Eingabe in FlexNow geben, kann der Profilmodulplan auch per Formular im Prüfungsamt eingereicht werden.
Prüfungsanmeldung
Alle Studierende müssen sich innerhalb der offiziellen Fristen in FlexNow für die entsprechenden Module anmelden. Jeder Prüfungszeitraum hat ein eigenes Zeitfenster für die An-/Abmeldung. Angaben dazu finden Sie auf dem Datenblatt " Fristen und Termine ", das für jedes Semester vom Prüfungsamt herausgegeben wird.
Prüfungen von Studierenden, die nicht für das entsprechende Modul in FlexNow angemeldet sind, können nicht gewertet werden. Auch dann nicht wenn das Formular über eine fristgerechte Anmeldung ausgefüllt wurde! Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt in diesen Fällen nicht gesondert darüber informiert.
>> Modulanmeldung (ausführliche Informationen)
Prüfungsabmeldung
Die Erstanmeldung zu einer Prüfung kann bis zu 10 Tagen (beachten Sie dazu die offiziellen Fristen ) vor Beginn des Prüfungszeitraumes rückgängig gemacht werden. Sollte es sich um eine Nach- oder Wiederholungsprüfung handeln, ist keine Abmeldung möglich.
Probleme bei der Prüfungsan- oder -abmeldung
Falls es Probleme bei der Prüfungsan- oder -abmeldung gibt, wenden Sie sich bitte innerhalb der offiziellen Frist per Email an das Prüfungsamt FB 09 .
In Ausnahmefällen, wenn eine An-/Abmeldung über FlexNow nicht möglich ist, kann das Prüfungsamt die Prüfungsan-, abmeldung durchführen. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu keine Rückmeldung von Seiten des Prüfungsamtes erhalten und dass kein Transaktionskey von FlexNow versandt wird. Sie müssen Ihren Prüfungsstatus in FlexNow zeitnah selbst überprüfen.
Die Prüfungsan-, abmeldung von Kern- und Profilmodulen kann per E-Mail (nur JLU-Email-Adressen!) erfolgen. Es müssen folgende Punkte klar kommuniziert werden: Grund für die An-, Abmeldung über das Prüfungsamt, Fehlermeldung aus Flex Now, Name, Matrikelnummer, Prüfung (Modulkennung und Modultitel), bei Prüfungsanmeldung mit Angabe der vorangemeldeten Module, die im Zweifelsfall gelöscht werden können (Modulkennung und Modultitel).
Es gilt die offizielle Anmeldefrist. Eine An- bzw. Abmeldung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie unter den "Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)"
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für konsekutive Studiengänge
Prof. Dr. Martin Petrick
Sprechzeiten nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an studium unter Angabe des Anliegens.
Aufgaben des Prüfungsausschusses
-
Organisation der Bachelor- und Master-Prüfung
-
Einhaltung der Prüfungsordnung
-
Entscheidung in Angelegenheiten, die nicht durch die Prüfungsordnung geregelt sind
Prüfungsordnungen
Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie unter den "Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)":
-
Allgemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge der JLU
Die Allgemeinen Bestimmungen gelten universitätsweit für alle Studiengänge. Hier ist festgelegt, wie die Zeugnisse korrekt errechnet werden. Die Zeugniserstellung des Fachbereichs 09 wird mit einer uniweiten Software durchgeführt, die diese Allgemeinen Bestimmungen umsetzt. -
Spezielle Ordnung "Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement"
>> Bachelor of Science
>> Master of Science - Spezielle Ordnung "Oenologie, Weinwirtschaft und Getränketechnologie"
Der Fachbereich 09 stellt außerdem eine englische Fassung der Prüfungsordnung zur Verfügung. Diese dient lediglich der Information. Rechtliche verbindlich ist die deutsche Fassung.
Examination Regulations "Agricultural Sciences, Nutritional Sciences and Environmental Management". The English translation serves solely for purposes of information. The German language version of the examination regulations is the legally binding version.
Informationen zum Mutterschutzgesetz (MuSchG gültig seit 01.01.2018)
Auf der Seite Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018 der Zentralen Studienberatung finden Sie Informationen zu Schwangerschaft und Stillzeit. Eine Schwangerschaft muss beim Studierendensekretariat gemeldet werden. Das Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft finden Sie ebenfalls auf der Seite der Zentralen Studienberatung. Zentrale Studienberatung / Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018
Modulliste für schwangere und stillende Studentinnen
Eine Modulliste für schwangere und stillende Studentinnen gibt einen Überblick darüber, welche Module mit Praktikums- und/oder Exkursionsanteil während der Schwangerschaft und Stillzeit gefahrlos, nur eingeschränkt oder gar nicht belegt werden können. Die Modulliste finden Sie auf der Seite Module .
Über einen Studiengangwechsel (Wechsel von einem Bachelorstudiengang zu einem anderen Bachelorstudiengang oder von einem Masterstudiengang zu einem anderen Masterstudiengang) / ein Doppelstudium innerhalb des FB 09 müssen Sie das Prüfungsamt informieren,
>> damit ggf. Module anerkannt und Fachsemester angerechnet werden können
>> damit Ihr Flex Now Datensatz nach Immatrikulation in den neuen Studiengang angepasst werden kann!
Die Anerkennung von Modulen beantragen Sie mit dem Antrag auf Anerkennung (.pdf). Der Antrag muss elektronisch ausgefüllt und per Email eingereicht werden muss.
Wenn bereits ausreichend Studienleistungen erbracht wurden, erhalten Sie einen Bescheid mit entsprechender Fachsemestereinstufung für ein höheres Semester, den Sie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen müssen. Informieren Sie sich beim Studierendensekretariat über die Nachreichfrist der Fachsemestereinstufung, sollte diese bei Studienplatzbewerbung noch nicht vorliegen.
Beachten Sie bitte: über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester entschiedet das Studierendensekretariat.
Hinweis: Das Anerkennungsverfahren ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie dazu bitte die Informationen zum Bewerbungsverfahren!
Beratung
Die Studienkoordinatorinnen des FB 09 und die Zentrale Studienberatung der JLU bieten ein Beratungsangebot bei Studiengangwechsel an.
Anmeldung von Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist vom Prüfungsamt automatisch in Flex Now eingetragen.
Verschieben der letzten Wiederholungsprüfung
Wenn der letzte Prüfungsversuch im dritten Prüfungszeitraum stattfinden soll, besteht die Möglichkeit diese letzte Wiederholung zu verschieben, um erneut an dem Modul teilnehmen zu können.
Antrag auf Verschieben der zweiten Wiederholungsprüfung (.pdf)
Zeugnisabholung oder -zusendung
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Zeugnis im Prüfungsamt abzuholen oder das Zeugnis als Einschreiben auf dem Postweg zu erhalten. Details dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular zur Zeugnisbeantragung
Nachreichen des Bachelorzeugnisses für ein Masterstudium beim Studierendensekretariat der JLU Mehr ...
Die Frist zum Nachreichen des Bachelorzeugnises ist eine Frist des Studierendensekretariates (!), das Prüfungsamt hat hierauf keinen Einfluß.
Erstellung einer Zweitschrift bei Verlust von Abschlussdokumenten
Eine Zweitschrift ist kostenpflichtig mit 50 € pro Seite.
Das Prüfungsamt kann keine beglaubigten Kopien von Zeugnissen oder Urkunden erstellen!
Bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung (Abteilung B1, Luwigstr. 23) der Justus-Liebig-Universität.