Bachelorstudium
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft einschreiben möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die notwendige künstlerische Begabung, Motivation und Reflexionsfähigkeit besitzen, um das Studium der Angewandten Theaterwissenschaften bewältigen zu können.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe in der Sie Ihre Motivation für das Studium beschreiben und zwei bis drei eigene künstlerische Arbeiten zeigen, einer Klausur vor Ort in der Sie sich schriftlich zu einem Video-Ausschnitt einer Aufführung äußern sollen und drittens ein Fachgespräch über Ihre persönliche Erwartungshaltung zum Studium.
Das Institut für Theaterwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist wird direkt an das Institut für Theaterwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb05/atw/studium
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Studienfach Kunstpädagogik ablegen, wenn Sie das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten, dem Bearbeiten einer gestalterischen Aufgabe sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 1. Juni möglich.
Anmeldeformular und Informationen des Institutes für Kunstpädagogik
Terminübersicht des Instituts für Kunstpädagogik
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder Musikwissenschaft oder Musikpädagogik als Hauptfach im Bachelorstudiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.
Wenn Sie die Bachelorstudiengänge Musikpädagogik oder Musikwissenschaft studieren wollen, müssen Sie keine Eignungsprüfung ablegen. Auch für Musikwissenschaft oder Musikpädagogik als Nebenfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften ist keine Eignungsprüfung nötig.
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Weitere Informationen des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
Termine und Fristen
Anmeldeformular