Bachelorstudium
Für weiterführende Informationen wählen Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung Ihren gewünschten Studiengang aus.
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder Musikwissenschaft oder Musikpädagogik studieren wollen oder als Hauptfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.
Für Musikwissenschaft oder Musikpädagogik als Nebenfach in Geschichts- und Kulturwissenschaften ist keine Eignungsprüfung nötig.
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Inhalte der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe, einer Fachklausur und einem Fachgespräch. In der Mappe legen Sie schriftlich dar, welche Erkenntnisse Sie mit dem Studium gewinnen wollen. In der Klausur geht es darum, unbekannte Musik unter Zeitdruck charakterisieren zu können. Das Fachgespräch dient dazu, Ihre Vorerfahrungen und Ihre Motivation für das Studium genauer zu besprechen.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/Studieninteressenten/StudInteressLehramt
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Studienfach Kunstpädagogik ablegen, wenn Sie das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten, dem Bearbeiten einer gestalterischen Aufgabe vor Ort unter Zeitdruck sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.
Das Institut für Kunstpädagogik stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 01. Juni möglich und wird direkt an das Institut für Kunstpädagogik gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/ifk/studium/zulassung/willkommen
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft einschreiben möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die notwendige künstlerische Begabung, Motivation und Reflexionsfähigkeit besitzen, um das Studium der Angewandten Theaterwissenschaften bewältigen zu können.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe in der Sie Ihre Motivation für das Studium beschreiben und zwei bis drei eigene künstlerische Arbeiten zeigen, einer Klausur vor Ort in der Sie sich schriftlich zu einem Video-Ausschnitt einer Aufführung äußern sollen und drittens ein Fachgespräch über Ihre persönliche Erwartungshaltung zum Studium.
Das Institut für Theaterwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist wird direkt an das Institut für Theaterwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb05/atw/studium