Kann erst zum Schwerpunktbereichsstudium an die JLU Gießen gewechselt werden?
Gerade die vergleichsweise rasche und dabei individualisierbare Ausgestaltung von Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung laden ein, beides am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Gießen zu absolvieren, selbst wenn das Studium an einer anderen Universität begonnen wurde.
Nach bestandener Zwischenprüfung kann ein Wechsel zum Schwerpunktbereichsstudium unabhängig von der Fachsemesteranzahl zu jedem neuen Studiensemester geschehen, wobei Studienortwechsler den gleichen Bedingungen wie bereits immatrikulierte Studierende unterliegen (insbesondere muss noch ein genereller Prüfungsanspruch zur Absolvierung der Schwerpunktbereichsprüfung bestehen!). Sollte auch bereits das Schwerpunktbereichsstudium an einer anderen Universität begonnen worden sein, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dortige Studienleistungen gegebenenfalls auf das künftige Schwerpunktbereichsstudium anzurechnen (vgl. § 19 SBO), um dessen ohnehin kurze Regelstudienzeit an der JLU Gießen noch zu unterschreiten.
Um eine nahtlose Fortsetzung des Studiums sicherzustellen, wird dringend die Wahrnehmung einer Beratung (zu Studienfragen allgemeiner Art) bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) wie auch (zu Studienfragen fachspezifischer Art) bei der Studienfachberatung empfohlen!
Verfahrensrechtlich zu trennen ist hierbei insbesondere der Antrag auf Zulassung zu einem Studienplatz (beim Studierendensekretariat der JLU Gießen zu stellen!) von dem Antrag auf Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich (beim Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu stellen!): Da ohne Immatrikulation an der Universität kein Schwerpunktbereichsstudium am Fachbereich möglich ist, stehen beide Antragsverfahren selbständig nebeneinander und richten sich nach den jeweils für sie geltenden Modi (insbesondere was die Einhaltung der Fristen usw. anbelangt!).
Studienortwechslerinnen und Studienortwechsler haben sich somit neben der Bewerbung um einen Studienplatz zusätzlich zu einem Schwerpunktbereich zuteilen zu lassen, sofern sie sofort mit Studienbeginn an der JLU Gießen in diesen Studienabschnitt einsteigen möchten. Obwohl die Bewerbungsfrist für die Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich regelmäßig noch vor derjenigen für die Zulassung zu einem Studienplatz an der JLU Gießen liegt, muss der Antrag auf Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich in diesem Falle parallel zum Antrag auf Zulassung zu einem Studienplatz gestellt werden!
Voraussetzung für die Zuteilung zum Schwerpunktbereich ist dann die rechtzeitige Immatrikulation.