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Fortbildungen in der Prävention

1. Adressaten und Ziele

Die Fortbildungen „Aqua-Fitness-Trainer“ und „Medical Nordic Walking Instructor“ richten sich primär an Studierende der Studiengänge "Bewegung und Gesundheit B.Sc." und "Klinische Sportphysiologie und Sporttherapie M.Sc. ", stehen aber auch allen weiteren studentischen und nicht-studentischen Zielgruppen offen. Ziel der Fortbildungen ist eine Qualifikation für eine Tätigkeit in der sporttherapeutischen Primärprävention. Hinweise zur Anerkennung durch die Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention durch die ZPP siehe nachfolgender Abschnitt 2!

2. Anerkennung durch die Krankenkassen gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V (Stand 11.10.2022)

Im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V (Stand 11.10.2022) wird von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen die Einhaltung der Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention geprüft (Zertifizierung). Die Zertifizierung erstreckt sich u.a. auf die Qualifikation der Kursanbietenden. Sie ist die Grundlage für eine Förderung der Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Es ist davon auszugehen, dass nur für BuG-Studierende bzw. -Absolventen (unter Vorlage des Bachelor-Zeugnisses, der Modulordnung sowie des Teilnahmenachweises an der jeweiligen Fortbildung/Lehrveranstaltung) seitens des ZPP eine Anerkennung der Kursleiterqualifikation im Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ mit den Präventionsprinzipien „gesundheitssportliche Aktivität“ und „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“ mit den beiden Verfahren „Nordic -Walking“ und „Aqua-Sport“ ohne weitere Nachweise erfolgen kann. Sonstige Studierende bzw. Absolventen (z.B. Lehramt Sport, KSS mit einem anderem Bachelorabschluss, Ökotrophologie etc.) dürften nach derzeitigem Stand weitere, ergänzende Nachweise (z.B. durch weitere Fortbildungen) zu erbringen haben.

Die Zertifizierung der ZPP erstreckt sich über die Prüfung der Qualifikation der Kursanbietenden hinaus zusätzlich auf die Prüfung der Kursinhalte (Kurskonzept). Das heißt, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss unserer Fortbildungen jeden zukünftig geplanten Nordic-Walking /Aquasport-Kurs unter Vorlage entsprechender Unterlagen (u.a. Stundenverlaufspläne, Teilnehmerunterlagen) zertifizieren lassen müssen. Hierfür fallen keine Gebühren an. Bei Fragen wenden Sie bitte direkt an die Service-Hotline der ZPP (Tel. 0201 5 65 82 90) oder recherchieren unter https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de.

3. Umfang und Inhalte der Kompaktkurse

Die Fortbildungen sind als 1,5-tägige Kompaktveranstaltungen konzipiert und umfassen jeweils 14 UE. Inhaltich umfassen die Kompaktveranstaltungen folgende Themenbereiche:

Medical Nordic Walking

  • Technik, Biomechanik, Ausrüstung, Beanspruchungsprofil
  • Methodik-Didaktik der Technikvermittlung und Feedbackmethoden
  • Grundlagen des Outdoor-Sports in der Sporttherapie
  • Nutzen, Besonderheiten und Risiken des NW-Einsatz in der Sporttherapie von internistischen, orthopädischen, neurologischen und psychischen Erkrankungen und Störungen
  • Kräftigung mit NW-Stöcken
  • Gymnastik mit NW-Stöcken
  • Beweglichkeits- und Mobilisationsübungen mit NW-Stöcken
  • Spiele mit NW-Stöcken
  • Übungen für Fortgeschrittene (z.B. Nordic-Jogging)

Aqua-Fitness-Trainer

  • Physikalische Eigenschaften des Wassers und deren Wirkung auf den Organismus
  • Basisbewegungen im Flach- und Tiefwasser
  • Trainingsprinzipien im Wasser, Hilfsmittel u. Materialkunde
  • Aufbau einer Aqua-Fitness-Stunde
  • Aquasport mit Risikopatienten
  • Spiele im Wasser
  • Belastungsgestaltung
  • Handlungskompetenz (Videoanalyse)

 

Allen TeilnehmernInnen wird im Zuge der Kompaktkurse ein begleitendes, digitales Skriptum zur Verfügung gestellt.

 

4. Hospitationen

Die Teilnehmenden der Weiterbildungen „Medical Nordic Walking Instructor“ und „Aqua-Fitness-Trainer“ müssen für eine erfolgreiche Teilnahme jeweils 2 Hospitationen nachweisen. Hierzu werden auch bereits absolvierte studienbegleitende Hospitationen anerkannt.

5. Prüfung

Die Weiterbildungen beinhalten jeweils eine praktische Prüfung (Aqua: „Lehrprobe“, NW: „Technikdemonstration“) und enden jeweils mit einer 30-minütigen schriftlichen Prüfung.

6. Kosten:

Die Kosten für die Teilnahme an den Kompaktkursen betragen für eingeschriebene Studierende der JLU jeweils 200 Euro. Externe TeilnehmerInnen zahlen einen geringfügigen Aufschlag.

7. Kontakt zu unserem Fort- und Weiterbildungsteam:

Sie erreichen uns per E-Mail über die Adresse Lizenzen@sport.uni-giessen.de. Bitte schreiben Sie nicht an eine andere E-Mail-Adresse, insbesondere an keine eines anderen Arbeitsbereichs oder eines Sekretariats. Danke!