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Entsorgung von IT-Geräten

Wie werden Ihre ausgesonderten IT-Geräte entsorgt?

Bei der Aussonderung von IT-Geräten und der Auswahl von Entsorgungsfachbetrieben werden insbesondere fachliche, ökologische, wirtschaftliche und sicherheitsbezogene Kriterien abgewogen.

Zertifizierte Fachbetriebe

Die JLU arbeitet mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen. Diese Betriebe sind sogenannte Erstbehandlungsanlagen und erfüllen die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Derzeit wird der weitaus größte Anteil ausgesonderter PCs und Notebooks durch die ad-acta Datenschutz & Recycling GmbH mit Sitz in Gießen entsorgt bzw. verwertet. Weitere IT-Geräte gehen an den Goslarer Betrieb ELECTROCYCLING GmbH und den Heuchelheimer Betrieb ZME® Elektronik Recycling GmbH.

Datenschutz und Informationssicherheit

Die mit der Vernichtung von Datenträgern beauftragten Fachbetriebe garantieren die Vernichtung der Speichermedien entsprechend der gültigen DIN-Norm. Die JLU erhält Nachweise für die Entsorgung jeder „ad-acta-Tonne“. Der Standort der Tonnen und der Weg dorthin liegen in unserer Verantwortung. Helfen Sie mit, indem Sie Ihre Datenträger, ggf. ganze Geräte, sicher an den HRZ-Shop übergeben (siehe Außerbetriebnahme). 

Nachhaltigkeit

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft werden Elektronikgeräte in den Fachbetrieben zerkleinert bzw. zerlegt, Schadstoffe bzw. Wertstoffe getrennt und nach gesetzlich geregelten Quoten (durchschnittlich ca. 85%) verwertet oder recycelt. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Betrieben ad-acta und ZME hat den Vorteil kurzer Transportwege der Abholung.

Weiterbetrieb von PCs und Notebooks als Alternative? 

Durch schnelllebige Entwicklungszyklen von PCs und Notebooks ist i.d.R. nach vier bis sechs Jahren die Technik überholt. Reparaturen werden unwirtschaftlich, moderne Software kann evtl. nicht mehr angemessen betrieben werden oder es stehen keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung.

Dienstliche Geräte sind Landeseigentum und müssen nach Aussonderung zurückgegeben werden. Darüber hinaus ist eine Weitergabe von Geräten an Dritte i.d.R. zu riskant: Daten, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf den Geräten verbleiben können, und bestehende Sicherheitslücken bieten potenzielle Gefahren sowohl für die Universität als auch für Nutzende.

PCs und Notebooks, die jünger als vier bis sechs Jahre sind und „frei werden“, können ggf. JLU-intern weiterverwendet werden. Sprechen Sie gerne die Personen an, die in Ihrem Fachbereich, Zentrum oder Ihrer Einrichtung für die IT zuständig sind. Oft gibt es Netzwerke, über die solche Gesuche oder Angebote formlos geteilt werden können. Achten Sie auch vor der JLU-internen Weitergabe darauf, lokale Daten zu löschen und das Gerät korrekt im Inventar zu ändern (Umbuchung). Bei Fragen hilft der HRZ-Support.