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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Das vorliegende Anerkennungsformular ist ab sofort flächendeckend und universitätsweit gültig. Das Formular gilt für alle Studierenden, die sich im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten, egal, ob es sich um Studium, Praktikum, Exkursion, Summer School, etc. handelt.

  1. Die Studierenden reichen das Anerkennungsformular zusammen mit ihrem Transcript of Records (ToR) bzw. Leistungsnachweis bei den  Erasmus-  oder Anerkennungsbeauftragten oder, je nach Fachbereich, direkt beim Prüfungsamt ein.
  2. Die Anerkennungsbeauftragten oder die entsprechend befugte Person prüfen die erworbenen Leistungen und entscheiden über die vorzunehmende Anerkennung.
  3. Das Formular ist auf jeder Seite durch die Anerkennungsbeauftragten oder die entsprechend befugte Person zu unterzeichnen.
  4. Die Studierenden erhalten eine unterzeichnete Kopie und reichen diese selbständig im Akademischen Auslandsamt ein. Für das Akademische Auslandsamt reicht die Unterschrift der/des Erasmus- oder Anerkennungsbeauftragten ODER die Unterschrift der/des Prüfungsausschussvorsitzenden aus. Damit die Anerkennung rechtskräftig wird, ist die Unterschrift der/des Prüfungsausschussvorsitzenden notwendig.
  5. Die Anerkennungsbeauftragten leiten das Original an die Prüfungsämter weiter, die die Anerkennung rechtskräftig endgültig vornehmen und dies mit Unterschrift auf dem Formular bestätigen.

Das Formular wird idealerweise am Computer ausgefüllt, kann aber auch ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Es sollte doppelseitig ausgedruckt werden.

Seite 2 des Formulars ist optional und für den Fall gedacht, dass der Platz auf Seite 1 für anzuerkennende Kurse nicht ausreicht.  

Ausfüllhinweise zum Anerkennungsformular     

                        

Hintergrund: Durch die 28. Januar 2016 erfolgte Novelle des Hochschulstatistikgesetzes ist ab sofort eine lückenlose Dokumentation der Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland durch Angabe der erreichten und anerkannten ECTS bzw. Workload erforderlich; die Erfassung erfolgt nach den Vorgaben der EU. Zusammen mit weiteren notwendigen Angaben zu Zielland, Art und Dauer des Aufenthalts sowie der Art des Mobilitätsprogramms können diese Daten nun direkt an den Prüfungsämtern erfasst und für die Statistik verwendet werden. Alle Auslandsaufenthalte, die anerkannt werden sollen, müssen erfasst werden.