Anerkennung 3
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Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bildet die Lissabon-Konvention, die von Deutschland am 1.10.2007 ratifiziert wurde.
Einen Leitfaden zur Anerkennung sowie entsprechende Hinweise für Anerkennungsbeauftragte und Studierende finden Sie auf www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung (unter Downloads).