Anerkennung 1
Für ALLE studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Studium, Praktikum, Exkursion, Summer School, usw.) gilt: Ihre im Ausland erbrachten Leistungen können an der JLU anerkannt und auf Ihren jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Bitte informieren Sie sich gründlich über das jeweilige Verfahren VOR Ihrem Auslandsaufenthalt. Auf diesen Seiten haben wir die wichtigsten grundlegenden Informationen für Sie zusammengefasst:
- Überprüfen Sie bereits bei der Planung, welche Kurse und Veranstaltungen sich eignen, um im Ausland absolviert zu werden und recherchieren Sie, ob ähnliche Kurse auf einem vergleichbaren Niveau an der Partneruni angeboten werden.
- Anerkennung ist grundsätzlich Angelegenheit der einzelnen Fachbereiche und Institute. Gerade wenn Sie mehrere Fächer studieren, kann es also sein, dass Sie für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen unterschiedliche Ansprechpartner haben.
- Anerkennung von Leistungen innerhalb des Erasmus-Programms erfolgt über die Erasmus- Beauftragten des Instituts / Fachbereichs.
- Anerkennung von Leistungen außerhalb des Erasmus-Programms, d.h. Aufenthalte innerhalb von Abkommen mit Partnerhochschulen der JLU, Freemover oder auch Kurzzeitaufenthalte erfolgt in einigen Fällen direkt über das Prüfungsamt, oder über die Anerkennungsbeauftragten (häufig sind diese identisch mit den Erasmus-Beauftragten).