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Learning Agreement

Erasmus-Studierende müssen ein Learning Agreement erstellen, in dem die Veranstaltungen an der Gasthochschule eingetragen werden. Der Inhalt des Learning Agreements muss unbedingt mit dem Heimatfachbereich abgestimmt sein. Neben der allgemeinen Regel von 30 ECTS pro Semester können die FBs eine Mindestanzahl an fachlichen ECTS festlegen. Auch als Nicht - Erasmus-Studierende können Sie ein Learning Agreement erstellen, das dann vom Anerkennungsbeauftragten abgezeichnet wird. Wenn Sie kein Learning Agreement bekommen, besprechen Sie trotzdem mit dem Anerkennungsbeauftragten VOR dem Auslandsaufenthalt Ihre Kurswahl.

Praktikanten erhalten ebenfalls ein Learning Agreement (for Traineeship), in dem der Inhalt des Praktikums festgehalten  wird.

 

Änderungen: Falls notwendig, können die im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen nach Ankunft an der Gasthochschule schriftlich geändert oder angepasst werden. Alle Änderungen, die sich an der Gasthochschule in Ihrer Kurswahl ergeben, sollten mit der Heimathochschule abgesprochen werden, um die Anerkennung sicherzustellen.