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Leistungen

Reisekosten

Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

Distanz (km) Standardreise Green Travel (nachhaltiges Reisen)
100 - 499 211 € 285 €
500 - 1999 309 € 417 €
2000 - 2999 395 € 535 €
3000 - 3999 580 € 785 €
4000 - 7.999 1.188 € 1.188 €
8000 und mehr 1.735 € 1.735 €

Aufenthaltskosten

Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

  Stückkosten/Arbeits- oder Reisetag

Ländergruppe 1                                                           

(höhere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

 

180 €

Ländergruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Zypern

 

160 €

Ländergruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 €

Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
  • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts, der Bestätigung und der Reisekostenabrechung (siehe Formulare).

    Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

  • Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

  • Teilnehmende mit einer Behinderung (mind. GdB 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen und darüber zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Bitte kommen Sie hierfür mindestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt auf uns zu.