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Leistungen

Reisekosten

Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

Distanz (km) Stückkosten (Fahrt)
100 - 499 180 €
500 - 1999 275 €
2000 - 2999 360 €
3000 - 3999 530 €
4000 - 7.999 820 €
8000 und mehr 1.500 €

Aufenthaltskosten:

Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

  Stückkosten/ Arbeits- oder Reisetag

Ländergruppe 1                                                           

(höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

 

180 €

Ländergruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

160 €

Ländergruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 €

Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
  • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts, der Bestätigung und der Reisekostenabrechung (siehe Formulare).

    Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

  • Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.