DSH-Prüfung an der JLU
Wenn Sie sich an der JLU für einen Studienplatz beworben haben, aber nur die Deutschkenntnisse für die Bewerbung nachgewiesen haben (siehe Punkt „1. Bewerbung“), können Sie sich für die DSH-Prüfung an der JLU anmelden. Sie müssen die DSH nicht ablegen, wenn Sie bereits einen der unter Punkt „2. Immatrikulation“ genannten Deutschnachweis bei Ihrer Bewerbung vorgelegt haben.
Prüfungsteilnahme und Vorbereitung
Die DSH-Prüfung findet in der Regel im März und September statt. Die Ergebnisse der Prüfung erhalten Sie garantiert rechtzeitig für Ihre Einschreibung in einem Studiengang an der JLU.
Unmittelbar vor den Prüfungsterminen findet ein Vorbereitungstraining statt, voraussichtlich montags bis donnerstags von 8:45 bis 12:00 Uhr. Die Teilnahme an dem kostenlosen Kurs wird dringend empfohlen.
Regeln zum Ablauf der DSH-Prüfung an der JLU
- Für die Prüfung fällt eine Gebühr von 140 EUR an.
- Wenn Ihre Prüfungsgebühr nicht spätestens 10 Tage vor dem schriftlichen Teil der DSH an der JLU eingegangen ist, dürfen Sie nicht an der DSH teilnehmen.
- Sie dürfen die DSH-Prüfung zweimal wiederholen.
- Deshalb müssen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung angeben, ob und an welcher Hochschule Sie die Deutsche Sprachprüfung früher abgelegt haben.
- Falsche Angaben führen zur Annullierung der Prüfung.
- Wenn es mehr Anmeldungen zur DSH-Prüfung als Plätze gibt, werden die besten Bewerbenden ausgewählt.
- Wer keinen Platz in der DSH-Prüfung bekommt, wird spätestens sechs Tage vor dem schriftlichen Teil der DSH darüber informiert, via E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse.
- Die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall erstattet.
Wenn Sie die Prüfung mit DSH-2 oder DSH-3 bestehen, dürfen Sie sich in dem deutschsprachigen Studiengang an der JLU immatrikulieren, für den Sie eine Zulassung erhalten haben.
Die Ergebnisse der bestandenen Prüfung werden direkt der Zulassungsstelle der JLU übergeben. Sie müssen für Ihre Einschreibung diesen Nachweis nicht selbst bei uns vorlegen. Die Prüfungsbescheinigung wird frühestens acht Wochen nach Einschreibung an der JLU gegen Vorlage des Studierendenausweises ausgegeben. Diese Regelung gilt nur, wenn das Ergebnis DSH-2 oder höher erlangt wurde.