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1. Welche Geräte müssen gemäß DGUV geprüft werden?

Nach der DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Ortsveränderliche Geräte sind solche, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Laptops, Ladegeräte.
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen.
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster, Mikrowellen, Kühlschränke
  • Lampen und Leuchten: Tragbare Arbeitsleuchten, Stehlampen.
  • Audiovisuelle Geräte: Beamer, Radiogeräte (nicht Batterie betrieben)
  • Ladegeräte und Netzteile für Mobiltelefone, Tablets
  • Elektrische Heizgeräte: Heizlüfter, Radiatoren, Wärmeplatten.
  • Elektrische Werkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Sägen, Heckenscheren, Laubbläser.
  • Mobile Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
  • Elektrische Musikinstrumente
  • Reinigungsgeräte: Staubsauger, Hochdruckreiniger, Bodenpoliermaschinen.

Wichtige Hinweise:

  • Ortsveränderliche Geräte sind nicht nur solche, die leicht transportiert werden können, sondern auch Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder an verschiedenen Orten eingesetzt werden.
  • Nicht vergessen: Auch selbst mitgebrachte Geräte von Mitarbeitern, wie private Ladegeräte oder Heizlüfter, unterliegen der Prüfpflicht, sobald sie am Arbeitsplatz genutzt werden