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7. Wie verhält es sich mit Geräten die für mobiles Arbeiten genutzten werden?

Im Rahmen der DGUV-Prüfung müssen auch elektrische Geräte geprüft werden, wenn sie vom Arbeitgeber bereitgestellt oder für dienstliche Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für Geräte beim mobilen Arbeiten, wie z.B. Laptops, Monitore, Drucker oder andere elektrische Arbeitsmittel.

Ergänzend dazu: Damit die Geräte, die für mobiles Arbeiten genutzt werden, fristgerecht geprüft werden können, müssen diese am Tag der Prüfung vor Ort sein.