Inhaltspezifische Aktionen

9. Wie geht man mit defekten Geräten um?

Kennzeichnung und Trennung von defekten Geräten:

Defekte Geräte sollten eindeutig als solche gekennzeichnet und von funktionsfähigen Geräten getrennt werden. Eine solche Kennzeichnung dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern stellt auch sicher, dass diese Geräte nicht versehentlich weiterverwendet oder zur Prüfung zugelassen werden. Hierbei ist es wichtig, geeignete Warnhinweise oder Abklebungen zu verwenden, um unmissverständlich klarzustellen, dass das Gerät defekt ist und nicht benutzt werden darf.

Defekte Geräte nicht prüfen:

Die DGUV empfiehlt, defekte Geräte nicht in den regulären Prüfprozess zu integrieren. Der Grund dafür ist, dass solche Geräte durch ihre Mängel die Fehlerquote während der Prüfung erhöhen könnten. Das bedeutet, dass die Defekte die Prüfergebnisse verzerren und somit möglicherweise zu falschen Schlussfolgerungen bezüglich der Gerätequalität in der gesamten Einrichtung führen könnte. Dies könnte wiederum Auswirkungen auf den Prüfintervall haben, indem dieser unnötig verkürzt wird.

Erhöhung der Prüfkosten durch falsche Intervalle:

Wenn defekte Geräte dennoch geprüft werden und die Fehlerquote dadurch ansteigt, kann dies dazu führen, dass der Prüfintervall ungerechtfertigt verkürzt wird. Ein kürzerer Prüfintervall bedeutet wiederum, dass häufiger geprüft werden muss, was zu erhöhten Kosten für die Einrichtung führen kann. Die wiederholten Prüfungen von Geräten, die eigentlich aus dem Verkehr gezogen werden sollten, verursachen unnötige zusätzliche Aufwendungen.