Rechtlich selbstständige Stiftungen
Erfahren Sie mehr über rechtlich selbstständige Stiftungen an der JLU.
Der Unterschied zwischen rechtlich selbständigen und rechtlich unselbständigen Stiftungen liegt in ihrer rechtlichen Struktur und ihrem Verhältnis zu anderen Organisationen oder Institutionen.
Die wesentlichen Kennzeichen von rechtlich selbständigen Stiftungen sind:
- eigenständige Rechtsfähigkeit
- immer Satzung sowie eigene Organe (zum Beispiel Stiftungsrat, Vorstand)
- formelles Verfahren bei Gründung mit Stiftungsurkunde
Rechtlich selbstständige Stiftungen auf einen Blick
Berge-Stiftung
Förderung des akademischen Nachwuchses in der Veterinärmedizin durch jährlich ausgeschriebene Stipendien und Zuschüsse
Engemann-Stiftung
Förderung von Postdocs und Promovierenden in der Veterinärmedizin durch jährlich ausgeschriebene Stipedien und Zuschüsse
Gisela-Stiftung
Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs in Agrarwissenschaften sowie Obst- und Weinbau durch jährlich ausgeschriebene Zuschüsse
Klipstein-Stiftung
Förderung von Promovierenden, Postdocs und Master-Studierenden durch Stipendien und Preise; Schwerpunkt: phytomedizinische und pflanzenbiotechnologische Forschung
Neukirch-Stiftung
Förderung von Promovierenden und Masterstudierenden in Archäologie, Klassischen Sprachen und Geographie durch jährlich ausgeschriebene Preise
Rink-Stiftung
Förderung von akademischem Nachwuchs in Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Klassische Philologie/Gräzistik, Klassische Philologie/Latinistik insbesondere durch Zuschüsse zu Reisekosten, Sachkosten; Stipendien
Sommer-Stiftung
Förderung des Hochschulsports sowie der Fort- und Weiterbildung im Bereich Hochschusport durch jährliche Zuwendungen
Spitznagel-Stiftung
Förderung von Bacherlor- und Masterstudierenden in der Psychologie durch jährlich ausgeschriebene Preise
Stolzenberg-Stiftung
Förderung insbesondere in Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Chemie und Humanmedizin durch jährlich ausgeschriebene Preise