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Stiftungen an der JLU

Unterstützen Sie innovative Projekte, Fachbereiche sowie (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, durch Stiftungen einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zu leisten.

Foto: Sebastian Ringleb

Warum stiften?

Was bewegt Menschen, eine Stiftung zu gründen? Stiften ist immer eine sehr persönliche Entscheidung, die oft aus einer Kombination verschiedener Motive entsteht. Hierzu zählen beispielsweise: 
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Bewahrung des Andenkens an verstorbene Angehörige oder Freunde
  • steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Stiftungen

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Mittel gemäß Ihren Vorstellungen verwendet werden, beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

 

Stiftungen an der JLU

Der Unterschied zwischen rechtlich selbständigen und rechtlich unselbständigen Stiftungen liegt in ihrer rechtlichen Struktur. Hier sind die Hauptunterschiede:

  • Rechtlich selbständige Stiftungen sind eigenständige rechtliche Einheiten mit eigener Satzung, Verwaltung und Finanzierung.
  • Rechtlich unselbständige Stiftungen sind Teil einer größeren Organisation und haben keine eigene Rechtsfähigkeit oder Verwaltung.

 

...

Rechtlich selbstständige Stiftungen

  • Berge-Stiftung
  • Engemann-Stiftung
  • Gisela-Stiftung
  • Klipstein-Stiftung
  • Neukirch-Stiftung
  • Rink-Stiftung
  • Sommer-Stiftung
  • Spitznagel-Stiftung
  • Stolzenberg-Stiftung
Zu den rechtlich selbstständigen Stiftungen
...

Rechtlich unselbstständige Stiftungen

  • Heyl-Stiftung
  • Kreutzer-Stiftung
  • Leib-Stiftung
  • Becker-Stiftung
  • Beulwitz-Stiftung
  • Curt-Krause-Fonds
  • Vereinigte-Ludoviciana-Stiftung


Zu den rechtlich unselbstständigen Stiftungen 

Fotos: Colourbox.de

 

Weitere Möglichkeiten

 

Sie möchten  eine eigene Stiftung  ins Leben rufen?

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns. Im nachfolgenden Text erhalten Sie bereits wichtige Informationen zur Gründung von Stiftungen.

Es gibt zwei attraktive Optionen: Man kann eine rechtlich selbständige Stiftung oder eine treuhänderische Stiftung (rechtlich unselbständige Stiftung) gründen.

Für die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung sind folgende Schritte nötig: 

  • Formulierung des Stiftungs­geschäfts (Welchen Zweck möchten Sie fördern? Wissenschaft und Forschung an der JLU Gießen zum Beispiel in einem konkreten Fachgebiet?)
  • Formulierung der Stiftungs­satzung (Wir haben Mustersatzungen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können. Darin finden Sie unter anderem auch Beispiele für die Besetzung des Vorstands. Möchten Sie zu Lebzeiten vielleicht gerne mit im Vorstand sein?)
  • Einreichen des Antrags bei der Stiftungs­behörde (Regierungspräsidium Gießen)
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit (diese erfolgt durch das zuständige Finanzamt)
  • Über­weisung des Stiftungs­vermögens auf ein eigenes Bankkonto der Stiftung (In Hessen wird grundsätzlich von einer Mindestkapitalausstattung in Höhe von 100.000,00 € für gemeinnützige Stiftungen ausgegangen, um den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können.)

Die Gründung/Errichtung einer rechtlich unselbständigen Stiftung geht dagegen schneller und einfacher, ist aber mit etwas anderen Voraussetzungen verbunden - insbesondere ist hier keine Abstimmung mit der zuständigen Stiftungsbehörde erforderlich.

Sie möchten Ihr Testament zugunsten der JLU verfassen?

In vielen Fällen soll nicht schon zu Lebzeiten, sondern erst nach dem Tode eine Stiftung an der JLU gegründet werden. Mit Ihrem letzten Willen zugunsten der JLU können Sie die Zukunft von Wissenschaft und Forschung per testamentarischer Verfügung bereits zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen mitgestalten. Selbstverständlich ist dies auch ohne die Gründung einer Stiftung möglich.

Sie möchten der JLU eine Spende oder ein Sponsoring  zukommen lassen?

Vielen Dank, dass Sie der JLU eine Spende oder ein Sponsoring zukommen lassen möchten.

Zweckgebundene Spenden z.B. zur Finanzierung eines Gerätes, zur Unterstützung konkreter Forschungen etc. sind eine weitere Alternative. Solche Spenden werden auf einem separaten Projektkonto der JLU vereinnahmt; diese Mittel dürfen dann nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Fragen rund um Spenden und Sponsoring richten Sie bitte an: Drittmittelverwaltung
Weiterführende Informationen und die Einverständniserklärung für Spenden und Sponsoring zugunsten der JLU finden Sie unter nachfolgendem Download-Link:

 

 

Kontakt


Ansprechpartnerin Stiftungen 


Persönliche Referentin der Kanzlerin

Claudia Schick
Telefon: 0641/99-12032
E-Mail: Claudia.Schick