Stiftungen an der JLU
Unterstützen Sie innovative Projekte, Fachbereiche sowie (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, durch Stiftungen einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zu leisten.
Warum stiften?
Stiftungen an der JLU
Der Unterschied zwischen rechtlich selbständigen und rechtlich unselbständigen Stiftungen liegt in ihrer rechtlichen Struktur. Hier sind die Hauptunterschiede:
- Rechtlich selbständige Stiftungen sind eigenständige rechtliche Einheiten mit eigener Satzung, Verwaltung und Finanzierung.
- Rechtlich unselbständige Stiftungen sind Teil einer größeren Organisation und haben keine eigene Rechtsfähigkeit oder Verwaltung.
Rechtlich selbstständige Stiftungen
- Berge-Stiftung
- Engemann-Stiftung
- Gisela-Stiftung
- Klipstein-Stiftung
- Neukirch-Stiftung
- Rink-Stiftung
- Sommer-Stiftung
- Spitznagel-Stiftung
- Stolzenberg-Stiftung
Rechtlich unselbstständige Stiftungen
- Heyl-Stiftung
- Kreutzer-Stiftung
- Leib-Stiftung
- Becker-Stiftung
- Beulwitz-Stiftung
- Curt-Krause-Fonds
- Vereinigte-Ludoviciana-Stiftung
Fotos: Colourbox.de
Weitere Möglichkeiten
Sie möchten eine eigene Stiftung ins Leben rufen?
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns. Im nachfolgenden Text erhalten Sie bereits wichtige Informationen zur Gründung von Stiftungen.
Es gibt zwei attraktive Optionen: Man kann eine rechtlich selbständige Stiftung oder eine treuhänderische Stiftung (rechtlich unselbständige Stiftung) gründen.
Für die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung sind folgende Schritte nötig:
- Formulierung des Stiftungsgeschäfts (Welchen Zweck möchten Sie fördern? Wissenschaft und Forschung an der JLU Gießen zum Beispiel in einem konkreten Fachgebiet?)
- Formulierung der Stiftungssatzung (Wir haben Mustersatzungen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können. Darin finden Sie unter anderem auch Beispiele für die Besetzung des Vorstands. Möchten Sie zu Lebzeiten vielleicht gerne mit im Vorstand sein?)
- Einreichen des Antrags bei der Stiftungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen)
- Prüfung der Gemeinnützigkeit (diese erfolgt durch das zuständige Finanzamt)
- Überweisung des Stiftungsvermögens auf ein eigenes Bankkonto der Stiftung (In Hessen wird grundsätzlich von einer Mindestkapitalausstattung in Höhe von 100.000,00 € für gemeinnützige Stiftungen ausgegangen, um den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können.)
Die Gründung/Errichtung einer rechtlich unselbständigen Stiftung geht dagegen schneller und einfacher, ist aber mit etwas anderen Voraussetzungen verbunden - insbesondere ist hier keine Abstimmung mit der zuständigen Stiftungsbehörde erforderlich.
Sie möchten Ihr Testament zugunsten der JLU verfassen?
Sie möchten der JLU eine Spende oder ein Sponsoring zukommen lassen?
Zweckgebundene Spenden z.B. zur Finanzierung eines Gerätes, zur Unterstützung konkreter Forschungen etc. sind eine weitere Alternative. Solche Spenden werden auf einem separaten Projektkonto der JLU vereinnahmt; diese Mittel dürfen dann nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Fragen rund um Spenden und Sponsoring richten Sie bitte an: Drittmittelverwaltung
Kontakt
Ansprechpartnerin Stiftungen
Persönliche Referentin der Kanzlerin
Claudia Schick
Telefon: 0641/99-12032
E-Mail: Claudia.Schick