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Rechtlich unselbstständige Stiftungen

Erfahren Sie mehr über rechtlich unselbstständige Stiftungen an der JLU.

Foto: Colourbox.de

Übersicht aller rechtlich unselbstständigen Stiftungen der JLU

 

Rechtlich unselbstständige Stiftungen an der JLU

Der Unterschied zwischen rechtlich selbständigen und rechtlich unselbständigen Stiftungen liegt vor allem in ihrer rechtlichen Struktur und ihrem Verhältnis zu anderen Organisationen oder Institutionen.

Die  wesentlichen Kennzeichen von rechtlich unselbständigen Stiftungen sind:

  • Abschluss Treuhandvertrag, keine Stiftungsurkunde
  • keine eigene Rechtsfähigkeit (oft kein eigener Vorstand/Beirat)
  • Verwaltung durch eine übergeordnete Institution (zum Beispiel durch eine Universität)
  • geringerer Aufwand bei Gründung 
  • kein "Mindestkapital" erforderlich

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden rechtlich unselbstständigen Stiftungen an der JLU; ein Hinweis vorab: Nur bei der Hans-Kreutzer-Stiftung sind "Selbstbewerbungen" möglich.

 

Hans-Kreutzer-Stiftung

  • Zweck der Stiftung: Förderung von (Halb)Waisen, die Humanmedizin an der JLU studieren
  • Zielgruppe: Studierende/Fachbereich Medizin
  • Bewerbungen: jährlich zum 31.05.
  • Vergabe von Mitteln: jährlich
  • Höhe der Förderung: 500,- €/Einmalzahlung im Herbst eines Jahres
  • Stiftungsorgan: Präsidium der JLU

Aktuelle Ausschreibung im Fachbereich Medizin

Karl-Heyl-Stiftung

  • Zweck der Stiftung: Förderung der Rechtswissenschaft an der JLU Gießen
  • Zielgruppe: Studierende am FB Rechtswissenschaft der JLU Gießen
  • Bewerbungen sind nicht möglich; Vorschläge kommen aus der Mitte des Beirats
  • Vergabe von Mitteln: je nach Höhe der Erträge
  • Höhe der Förderung: Die Förderung ist durch personengebundene Einzelzuwendungen (z. B. Stipendien) oder durch die Verleihung von Preisen an überdurchschnittlich förderungswürdige und charakterlich geeignete Studierende möglich. Die Förderung kann aber auch in Form von finanziellen Zuwendungen an den Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU Gießen erfolgen, die unmittelbar den Studierenden zugutekommen und zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten bieten, sofern das Budget des Fachbereichs hierfür nicht ausreicht.
  • Stiftungsorgan: Stiftungsbeirat

Mehr zur Stiftung beim Fachbereich Rechtswissenschaft

Margarete-Elisabeth-Leib-Stiftung

  • Zweck der Stiftung: Förderung der Forschung über Grundlagen der Wirkungsmechanismen von Arzneimitteln am Rudolf-Buchheim-Institut für Pharmakologie (RBI)
  • Zielgruppe: Die Mittel stehen ausschließlich den Arbeitsgruppen des RBI zur Verfügung: Verwendung für Sachbeihilfen (Verbrauchsmittel oder Geräte) und Personalkosten für die Durchführung von Forschungsprojekten sowie für die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen.
  • Bewerbungen: sind hier nicht möglich. Gemäß Satzung macht die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor (GD) des RBI dem Stiftungsbeirat jährlich einen Vorschlag zur Mittelverwendung.
  • Vergabe von Mitteln: jährlich
  • Höhe der Förderung: unterschiedlich hoch (je nach Bedarf und konkretem Vorschlag)
  • Stiftungsorgan: Beirat (dieser berichtet jährlich dem Dekanat des FB Medizin sowie dem Präsidium der JLU)

Weitere rechtlich unselbständige Stiftungen an der JLU

  • Osann-Beulwitz-Stiftung
  • Vereinigte-Ludoviciana-Stiftung
  • Sanitätsrat-Dr.-Becker-Stiftung
  • Prof.-Dr.-Curt-Krause-Fonds

Das Vermögen und die Erträge dieser rechtlich unselbständigen Stiftungen sind nur relativ gering. Man kann sich nicht direkt bei diesen Stiftungen um eine Förderung bewerben. Die Ausschüttungen werden vielmehr für die Verleihung von Preisen der JLU verwendet.