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Zucht genetisch veränderter Tiere

Gemäß der Neufassung des Tierschutzgesetzes vom 12. Juli 2013 unterliegt die Zucht genetisch veränderter Wirbeltiere der Genehmigungspflicht, wenn bei einzelnen Individuen ein belastender Phänotyp erwartet werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat entsprechende Unterlagen erstellt, die der Feststellung und Dokumentation eines belastenden Phänotyps dienen.

Bitte wenden Sie sich für die Zucht Ihrer Linien an die Leiterin der Versuchstierhaltungen Frau Dr. Julia Hempe (leitung@zvth.uni-giessen.de).

  • Mit Bekanntmachung des Regierungspräsidiums aus 07/2023 sind Zuchten immunmodulierter Linien als Tierversuch gem. § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TierSchG eingestuft und bedürfen einer Zuchtgenehmigung.

 

Zuchtplanung