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Forschungsförderung und Preise

 

 

Der Preis würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Weiterentwicklung von tierschonenden Forschungsverfahren beitragen. Eine Bewerbung ist ab sofort auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften.

Es gibt drei Preiskategorien:

Preiskategorie 1: Tierschutzforschungspreis für herausragende Forschungsleistungen zum Ersatz und zur Verminderung von Tierversuchen (100.000€)

Preiskategorie 2: Der Tierschutzforschungspreis für den nationalen wissenschaftlichen Nachwuchs (100.000€)

Preiskategorie 3: Der Tierschutzpreis für gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement im Bereich Versuchstiere (20.000€)

Nominierungen können bis zum 31.12.2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen  (Link: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzforschungspreis-ausschreibung.html)

 

  • Forschungsförderung Bf3R

alle 2 Jahre wird die Bf3R Forschungsförderung ausgeschrieben. Es werden bis zu 10 Projekte mit einem Fördervolumen von ca. 35.000€ / Jahr, bei einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren gefördert.

weiteres hier

 

 

  • Weitere Ausschreibungen finden Sie hier

 

Fachgesellschaften

Empfehlungen der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

 

Tierschutzberichte der Bundesregierung

 

Jahresbericht der Landesbeauftragten für Tierschutz in Hessen

 

Tierschutz- und versuchstierrechtliche Gesetzestexte und Verordnungen in Originalfassung

 
Kommentare und Anleitungen der EU Kommission für Tierschutz