Übergangsstipendien bei auslaufenden Drittmittelprojekten
Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt für Doktorandinnen 1.350 Euro monatlich, für Postdoktorandinnen 1.850 Euro monatlich. Zusätzlich werden Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von 150 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400 Euro gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind.
Bewerbungen sind jederzeit auf dem Dienstweg über die Institute und Dekanate der jeweiligen Fachbereiche in zweifacher Ausführung und mit Anlagen beim Büro für Chancengleichheit einzureichen. Zusätzlich ist eine elektronische Version der Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an BueroChancengleichheit@admin.uni-giessen.de zu versenden.
Kontakt
Stefanie Armbrecht
Telefon: 0641-99-12057
Julia Mohr
Telefon: 0641-99-12056