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Scheinvergabekriterien

Diese Liste umfasst die Scheinvergabekritierien für den vorklinischen Studienabschnitt

Regelung zur Übergangsbestimmung § 31 (1) der Studienordnung Medizin vom 09.03.2026:
"Veranstaltungen und Prüfungen werden bis zur nächsten Änderung ihrer jeweiligen Scheinvergabekriterien noch nach den bisherigen Scheinvergabekriterien sowie den Anlagen zur Studienordnung vom 18.09.2006 fortgesetzt."

 

Pflichtveranstaltungen der Vorklinik  (1. Abschnitt des Medizinstudiums)

Zur Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1 "Physikum") sind 16 Leistungsnachweise plus ein benotetes Wahlpflichtfach zu erwerben. Im folgenden die dafür am FB 11 festgelegten Scheinvergabekriterien:

 

    1. Praktikum der Physik für Mediziner
    2. Praktikum der Chemie für Mediziner
    3. Praktikum der Biologie für Mediziner
    4. Praktikum der Physiologie
    5. Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
    6. Kursus der makroskopischen Anatomie
    7. Kursus der mikroskopischen Anatomie
    8. Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
    9. Seminar Physiologie
    10. Seminar Biochemie/Molekularbiologie
    11. Seminar Anatomie
    12. Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
    13. Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
    14. Praktikum der Berufsfelderkundung
    15. Praktikum der medizinischen Terminologie
    16. Wahlfach
    17. Seminare mit klinischem Bezug und integrierte Seminare bestehend aus:

 



Besonderheiten: 

  • Im vorklinischen Abschnitt müssen Sie ein Wahlfach absolvieren. Titel und Note des Wahlfachs werden in Ihr Zeugnis übernommen. Es ist der einzige Schein der Vorklinik, der benotet wird.