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Häufig gestellte Fragen zum Praktischen Jahr

Muss ich mich auch beim PJ-Portal anmelden, wenn ich ins Ausland gehe?

Eine Anmeldung über das Portal ist verpflichtend für alle Studierenden, auch wenn sie planen alle drei Tertiale Ihres PJ extern, im Ausland oder an Fakultäten, die nicht am Portal teilnehmen abzuleisten. 

 

Kann ich Tertiale splitten?

Eines der drei Tertiale kann gesplittet werden, jedoch nur, wenn die eine Hälfte (8 Wochen) im gleichen Fach im Ausland abgeleistet wird. Die andere Hälfte (8 Wochen) wird dann an einem Lehrkrankenhaus des Fachbereichs oder der Uniklinik abgeleistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die erste oder die zweite Hälfte im Ausland abgeleistet wird.

 

Kann ich Urlaub während des Splittens nehmen?

Im gesplitteten Tertial darf kein Urlaub genommen werden.

 

Wo sind die Bescheinigungen gesplitteter Tertiale einzureichen?

Nach Ableisten beider 8-Wochen erhalten Sie unter Vorlage der beiden Bescheinigungen im Studiendekanat eine Sinnvollbescheinigung zur Vorlage beim LPA.

 

Wie viele Tertiale darf ich im Ausland ableisten?

Es können alle drei Tertiale im Ausland abgeleistet werden. 

 

Welchen Status muss das Krankenhaus im Ausland haben?

Gleicher Status wie hier, entweder Universitätsklinik oder Teaching-Hospital. 

 

Wo werde ich geprüft?

Grundsätzlich erfolgt das Examen an dem Ort, wo Sie zum Zeitpunkt des PJs immatrikuliert sind.

Für das Examen ist das Hessische Landesprüfungsamt (HPLUG) zuständig. 

 

Muss ich ein Tertial an meiner Heimatuniversität ableisten?

Nein, es dürfen alle drei Tertiale an anderen Universitäten des Inlandes abgeleistet werden. Jedoch empfiehlt es sich dann, auch das Examen an der Wunschuniversität abzulegen und den Studienplatz zu wechseln. Sie können aber auch an der hiesigen Universität geprüft werden.

  

Fragen zum Wahlfach

Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Wahlfachtertial an einer anderen Universität bzw. LKH Deutschlands oder Ausland abzuleisten, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nur ein Wahlfach belegen können, welches an unserem Fachbereich etabliert ist, sonst besteht keine Prüfmöglichkeit im Staatsexamen.