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Untersuchungen zum "Institut für Agribusiness"

Nr. 248 • 6. Dezember 2019

Die „Süddeutsche Zeitung“, der WDR und der Verein LobbyControl setzen sich in aktuellen Berichten kritisch mit den Aktivitäten des „Institut für Agribusiness“ auseinander. Dieses Institut wurde nach unseren Informationen von Prof. Dr. P. Michael Schmitz gegründet und im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit betrieben; Prof. Schmitz hatte bis 2015 die Professur für Agrar- und Entwicklungspolitik der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) inne und befindet sich mittlerweile im Ruhestand.

Es bestand bis 2016 ein Mietvertrag zwischen dem Trägerverein des „Institut für Agribusiness“ und der JLU über die Nutzung von Räumlichkeiten der Universität. Ob darüber hinaus weitere Uni-Ressourcen in Anspruch genommen wurden, wird derzeit intern untersucht. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Für die im Zuge der aktuellen Recherchen aufgetauchten neuen Hinweise bedanken wir uns und werden sie in unsere Untersuchungen einbeziehen.

Das „Institut für Agribusiness“ war nie eine Einrichtung der JLU, und wir bestehen darauf, dass im Zusammenhang mit Tätigkeiten dieses Vereins keine unzulässigen Bezüge zur Universität Gießen hergestellt werden. Darauf haben wir in diesem Jahr wiederholt hingewiesen, und wir gehen davon aus, dass das mittlerweile berücksichtigt wird.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung legen wir Wert auf die Feststellung, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der JLU natürlich auch in der industriefinanzierten Auftragsforschung aktiv sind. Dagegen spricht zunächst nichts. Auftragsforschung hat dabei selbstverständlich den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis zu folgen. Unsere Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis enthält – wie viele ähnliche Satzungen anderer Hochschulen auch - aktuell keine Regelung zur Angabe von Finanzierungsquellen in der Auftragsforschung. Wir sehen aber durchaus gute Gründe für eine solche Verpflichtung zur Transparenz und nehmen den aktuellen Fall zum Anlass, dahingehende mögliche Anpassungen der Satzung in der Universität zu prüfen – auch mit Blick auf Studien und Publikationen, die im Rahmen von Nebentätigkeiten entstehen.

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