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Verbrauchertäuschung bei Lebensmittelkennzeichnungen

Gießener Studie gibt Empfehlungen für verbraucherschutzpolitische Maßnahmen

Nr. 39 • 22. März 2016

Von Produktaufmachungen bei Lebensmitteln fühlen sich Verbraucherinnen und Verbraucher häufig getäuscht – selbst wenn die Produkte den Kennzeichnungsbestimmungen entsprechen. Handlungsbedarf sehen hier nicht nur Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): So fördert das BMEL das Onlineportal Lebensmittelklarheit.de und hat die Reform des Lebensmittelbuchs eingeleitet. Vor diesem Hintergrund hat die Ökotrophologin und Ernährungsökonomin Dr. Anne Piper vom Institut für Betriebslehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft  der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) in ihrer Dissertation die Problematik analysiert und Empfehlungen für verbraucherschutzpolitische Maßnahmen entwickelt.

In ihrer von Prof. Dr. Rainer Kühl betreuten Arbeit  „Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln – Eine ökonomische Bewertung“ zeigt sie, dass bestehende Verbraucherschutzmaßnahmen nur unzureichend geeignet sind, Lebensmitteltäuschung zu verhindern, weil sie zum Teil die falschen Anreize setzen. So werden manche rechtskonformen Kennzeichnungen von dem Portal Lebensmittelklarheit.de angeprangert. Piper differenziert zwischen objektiver und subjektiver Lebensmitteltäuschung – dem Täuschungsempfinden trotz rechtlich einwandfreier Kennzeichnung – und lässt auch eine Mitverantwortung der Verbraucherinnen und Verbrauchers nicht unberücksichtigt. So zeigt die im Rahmen der Studie durchgeführte Befragung unter anderem, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nur wenig über Lebensmittelkennzeichnung wissen, womit sich viele (Ent)täuschungen erklären lassen. So entstehen beispielsweise schnell falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung von Produkten, wenn nicht bekannt ist, nach welchem Prinzip Zutatenverzeichnisse aufgebaut sind und deren Informationen somit nicht richtig genutzt werden können.

Insgesamt zeigt die Studie, dass sich die deutschen Lebensmittelkonsumentinnen und
-konsumenten untereinander stark in Wahrnehmung und Verhalten in Bezug auf Lebensmitteltäuschung unterscheiden. Aufgrund dieser Tatsache empfiehlt Piper, mit verbraucherschutzpolitischen Maßnahmen an unterschiedlichster Stelle anzusetzen, zum Beispiel mit einer Anpassung der juristischen Bewertung von Täuschungsfällen an die Verbraucherbedürfnisse und einer Verschärfung der Bestrafungspraxis.

  • Publikation

Die Ergebnisse wurden in der Reihe „Gießener Schriften zur Agrar- und Ernährungswirtschaft“ im Cuvillier Verlag veröffentlicht: https://cuvillier.de/de/shop/publications/7168-verbrauchertauschung-bei-lebensmitteln

  • Kontakt



Institut für Betriebslehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Senckenbergstraße 3, 35390 Gießen
Telefon: 0641 99-37275

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