FAQs zur DGUV
Häufig gestellte Fragen zur Prüfung ortsveränderlichen elektrischen Geräten (nach DGUV Vorschrift 3/ Stand 27.09.2024).
Nach der DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Ortsveränderliche Geräte sind solche, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Laptops, Ladegeräte.
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen.
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster, Mikrowellen, Kühlschränke
- Lampen und Leuchten: Tragbare Arbeitsleuchten, Stehlampen.
- Audiovisuelle Geräte: Beamer, Radiogeräte (nicht Batterie betrieben)
- Ladegeräte und Netzteile für Mobiltelefone, Tablets
- Elektrische Heizgeräte: Heizlüfter, Radiatoren, Wärmeplatten.
- Elektrische Werkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Sägen, Heckenscheren, Laubbläser.
- Mobile Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
- Elektrische Musikinstrumente
- Reinigungsgeräte: Staubsauger, Hochdruckreiniger, Bodenpoliermaschinen.
Wichtige Hinweise:
- Ortsveränderliche Geräte sind nicht nur solche, die leicht transportiert werden können, sondern auch Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder an verschiedenen Orten eingesetzt werden.
- Nicht vergessen: Auch selbst mitgebrachte Geräte von Mitarbeitern, wie private Ladegeräte oder Heizlüfter, unterliegen der Prüfpflicht, sobald sie am Arbeitsplatz genutzt werden
Die Kosten der zentral beauftragten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden aus Mitteln der Präsidialverwaltung finanziert.
Abteilungsübergreifende Kommunikation, Abstimmung zwischen den einzelnen Abteilungen. Wir bitten Sie darum, auch die Geräte in den Gemeinschaftsflächen mit aufzunehmen, sodass wir einen Gesamtüberblick über alle Geräte im Gebäude erhalten. Bitte sprechen Sie sich vor Ort mit den anderen Fachbereichen ab, damit es nicht zu einer doppelten oder lückenhaften Bestandsaufnahme kommt.
Die Prüfung umfasst:
- Visuelle Prüfung: Überprüfung auf äußerliche Schäden, z. B. an Gehäuse, Kabeln, Steckern.
- Messungen: Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom oder Differenzstrom.
- Funktionsprüfung: Test, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert.
- Dokumentation: Alle Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.
Auch Geräte und Betriebsmittel die aktuell nicht genutzt werden („im Schrank stehen“) müssen mit geprüft werden. Die Notwendigkeit zum Vorhalten dieser Geräte sollte aus wirtschaftlichen Gründen jedoch kritisch hinterfragt werden.
- Erfassung aller Geräte: Schafft eine vollständige Übersicht.
- Sicherheitsbasis: Stellt sicher, dass alle Geräte den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Planung: Legt die Grundlage für zukünftige Prüfintervalle und Budgetplanung.
Im Rahmen der DGUV-Prüfung müssen auch elektrische Geräte geprüft werden, wenn sie vom Arbeitgeber bereitgestellt oder für dienstliche Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für Geräte beim mobilen Arbeiten, wie z.B. Laptops, Monitore, Drucker oder andere elektrische Arbeitsmittel.
Ergänzend dazu: Damit die Geräte, die für mobiles Arbeiten genutzt werden, fristgerecht geprüft werden können, müssen diese am Tag der Prüfung vor Ort sein.
In solchen Fällen ist es wichtig, diese Information in der Geräteerfassung zu vermerken. Bitte nutzen Sie dafür das vorgesehene Feld "Bemerkungen", um anzugeben, dass diese Geräte nicht bewegt oder vom Stromnetz getrennt werden dürfen.
Kennzeichnung und Trennung von defekten Geräten:
Defekte Geräte sollten eindeutig als solche gekennzeichnet und von funktionsfähigen Geräten getrennt werden. Eine solche Kennzeichnung dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern stellt auch sicher, dass diese Geräte nicht versehentlich weiterverwendet oder zur Prüfung zugelassen werden. Hierbei ist es wichtig, geeignete Warnhinweise oder Abklebungen zu verwenden, um unmissverständlich klarzustellen, dass das Gerät defekt ist und nicht benutzt werden darf.
Defekte Geräte nicht prüfen:
Die DGUV empfiehlt, defekte Geräte nicht in den regulären Prüfprozess zu integrieren. Der Grund dafür ist, dass solche Geräte durch ihre Mängel die Fehlerquote während der Prüfung erhöhen könnten. Das bedeutet, dass die Defekte die Prüfergebnisse verzerren und somit möglicherweise zu falschen Schlussfolgerungen bezüglich der Gerätequalität in der gesamten Einrichtung führen könnte. Dies könnte wiederum Auswirkungen auf den Prüfintervall haben, indem dieser unnötig verkürzt wird.
Erhöhung der Prüfkosten durch falsche Intervalle:
Wenn defekte Geräte dennoch geprüft werden und die Fehlerquote dadurch ansteigt, kann dies dazu führen, dass der Prüfintervall ungerechtfertigt verkürzt wird. Ein kürzerer Prüfintervall bedeutet wiederum, dass häufiger geprüft werden muss, was zu erhöhten Kosten für die Einrichtung führen kann. Die wiederholten Prüfungen von Geräten, die eigentlich aus dem Verkehr gezogen werden sollten, verursachen unnötige zusätzliche Aufwendungen.