Inhaltspezifische Aktionen

Richtlinien zur Beantragung von Fördermitteln durch das GGS

  1. Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Projekten:
  • Die Projekte müssen in das Forschungsprofil des GGS passen. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Forschungsprofils des GGS beitragen.
  • Bei Anträgen zur finanziellen Unterstützung von Konferenzen und Tagungen ist zu beachten, dass die Veranstaltung mindestens einer Sektion, Arbeitsgruppe oder einem Netzwerk des GGS zuzuordnen sein muss.
  • Veranstaltungen können nur gefördert werden, sofern ihr Veranstaltungsort in Gießen liegt.
  • Es werden nur Veranstaltungen unterstützt, bei denen Promovierende entweder als Referierende oder Teilnehmende (*), als Organisierende und Initiierende (**) oder sowohl als Teilnehmende/Referierende als auch als Organisierende/Initiierende (***) auftreten und die einen eindeutigen und nachweislichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses leisten. Es werden Veranstaltungen begünstigt, bei denen ein starker Einbezug von Promovierenden (***>**>*) erkennbar ist und solche, die einen interdisziplinären Charakter aufweisen und/oder einen Beitrag zur nationalen oder internationalen Vernetzung von Promovierenden leisten.
  • Gefördert werden wissenschaftlich exzellente Projekte – vor allem Programme und Gruppen, die nachweislich bereits exzellente Arbeit geleistet haben und sich aktiv für das GGS engagieren.
  • Die Projekte sollen interdisziplinär anschlussfähig sein und möglichst unter Beteiligung von mehreren am GGS beteiligten Disziplinen geplant und durchgeführt werden.
  • Nach Möglichkeit sollten Projekte eine internationale Dimension (z.B. internationale Referent*innen und/oder Kooperationspartner*innen) aufweisen.
  • Die Projekte sollten einen Beitrag zur Außendarstellung und externen – nationalen wie auch internationalen – Sichtbarkeit des GGS leisten.

2. In den Anträgen muss mindestens eine verantwortliche Projektleiterin oder ein verantwortlicher Projektleiter sowie eine Stellvertretung genannt werden. Des Weiteren müssen Angaben über die Höhe der beantragten Mittel sowie eine Projektbeschreibung enthalten sein, aus der hervorgeht, inwiefern das Projekt sich an den Zielen und Maßnahmen des GGS orientiert. Zur Antragstellung sollte das Antragsformular verwendet werden.

3. Anträge können laufend, sollten jedoch mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Veranstaltung in schriftlicher Form bei der Geschäftsführerin des GGS eingereicht werden. Der GGS Vorstand beurteilt die Einschlägigkeit der Anträge für die Ziele des GGS sowie die wissenschaftliche Qualität der Projekte und entscheidet über die Förderungswürdigkeit der Anträge.

4. Nur tatsächlich angefallene und vorab schriftlich bewilligte Kosten werden erstattet. Alle Kosten müssen belegt werden.

5. Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich ex post.