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Finanzielle Förderung der GGS-Sektionen und -Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen und Sektionen des GGS können jährlich finanzielle Förderung durch das GGS erhalten. Hier finden Sie näheres zum Verfahren und den Richtlinien.

Richtlinien zur finanziellen Förderung der GGS-Sektionen (Update vom 31.10.2025)

Die Richtlinien gelten für die folgenden beiden Förderformate:

1. Jahresförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS

Antragsfristen: jährlich zum 15. Dezember 2025

Um den Sektionen und Arbeitsgruppen am GGS die Möglichkeit zu geben, Veranstaltungen und kleinere Projekte am Standort Gießen durchzuführen, ist es ihnen möglich, per Kalenderjahr eine finanzielle Förderung zu erhalten.

Wichtige Vorlagen für die finanzielle Förderung 2026 finden Sie hier:

 Die Einreichung erfolgt bis zum 15.12.2025, 23:59 Uhr, über das hier verlinkte Webformular.

2. Wintersemesterförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS

Aufgrund hochschulpaktbedingter finanzieller Kürzungen erfolgt im Wintersemester bis auf Weiteres keine Förderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS.

3. Antrag auf Ausrichtung und Finanzierung der GGS-Jahrestagung 2027

Antragsfrist: 15. Dezember 2025

Gesondert von der jährlichen Förderung können die Sektionen und Arbeitsgruppen in einem getrennten Antragsverfahren die Ausrichtung der GGS-Jahres­tagung und deren Förderung mit 5.000,00 € beantragen. Es wird pro Jahr nur eine GGS-Jahrestagung bewilligt und finanziert. Die Antragstellung durch mehrere Sektionen gemeinsam in einem Antrag ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag. Eine Co-Finanzierung der Jahrestagung durch andere Mittelgebende ist möglich.

Die Einreichung eines Antrags auf Ausrichtung der GGS-Jahrestagung erfolgt bis zum 15.12.2025, 23:59 Uhr, über dieses hier verlinkte Webformular.