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Finanzielle Förderung der GGS-Sektionen und -Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen und Sektionen des GGS können jährlich finanzielle Förderung durch das GGS erhalten. Hier finden Sie näheres zum Verfahren und den Richtlinien.

Richtlinien zur finanziellen Förderung der GGS-Sektionen (Update vom 31.10.2025)

Die Richtlinien gelten für die folgenden beiden Förderformate:

1. Jahresförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS

Antragsfristen: jährlich zum 15. Dezember 

Um den Sektionen und Arbeitsgruppen am GGS die Möglichkeit zu geben, Veranstaltungen und kleinere Projekte am Standort Gießen durchzuführen, ist es ihnen möglich, per Kalenderjahr eine finanzielle Förderung zu erhalten.

Wichtige Vorlagen für die finanzielle Förderung 2026 finden Sie hier:

 Die Einreichung erfolgt bis zum 15.12.2025, 23:59 Uhr, über das hier verlinkte Webformular.

2. Wintersemesterförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS

Aufgrund hochschulpaktbedingter finanzieller Kürzungen erfolgt im Wintersemester bis auf Weiteres keine Förderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS.

3. Antrag auf Ausrichtung und Finanzierung der 2027 GGS Research Conference 

Antragsfrist: 31. August 2026

Das Gießener Graduiertenzentrum Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (GGS) fördert jähr­lich eine wissenschaftliche Tagung, die von Forschungssektionen oder Arbeitsgruppen orga­ni­siert wird. Für die Ausrichtung der Veranstaltung stellt das GGS im Rahmen eines Antragsverfahrens eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € zur Verfügung.

Weitere Informationen zur GGS Research Conference und dem Antragsverfahren finden Sie auf der hier verlinkten Webseite.