Finanzielle Förderung der GGS-Sektionen und -Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen und Sektionen des GGS können jährlich finanzielle Förderung durch das GGS erhalten. Hier finden Sie näheres zum Verfahren und den Richtlinien.
Richtlinien zur finanziellen Förderung der GGS-Sektionen (Update vom 31.10.2025)
Die Richtlinien gelten für die folgenden beiden Förderformate:
1. Jahresförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS
Antragsfristen: jährlich zum 15. Dezember
Um den Sektionen und Arbeitsgruppen am GGS die Möglichkeit zu geben, Veranstaltungen und kleinere Projekte am Standort Gießen durchzuführen, ist es ihnen möglich, per Kalenderjahr eine finanzielle Förderung zu erhalten.
Wichtige Vorlagen für die finanzielle Förderung 2026 finden Sie hier:
- Vorlage Rechenschaftsbericht (Berichtsjahr 2025)
- Vorlage Mitgliederliste
- Vorlage Antragsformular (Förderjahr 2026)
2. Wintersemesterförderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS
Aufgrund hochschulpaktbedingter finanzieller Kürzungen erfolgt im Wintersemester bis auf Weiteres keine Förderung der Forschungssektionen und Arbeitsgruppen des GGS.
3. Antrag auf Ausrichtung und Finanzierung der 2027 GGS Research Conference
Antragsfrist: 31. August 2026
Das Gießener Graduiertenzentrum Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (GGS) fördert jährlich eine wissenschaftliche Tagung, die von Forschungssektionen oder Arbeitsgruppen organisiert wird. Für die Ausrichtung der Veranstaltung stellt das GGS im Rahmen eines Antragsverfahrens eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € zur Verfügung.
Weitere Informationen zur GGS Research Conference und dem Antragsverfahren finden Sie auf der hier verlinkten Webseite.