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Lehrendenmobilität (Outgoing)

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Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur (STA) fördert den Austausch von Lehrenden und ausländischem Unternehmenspersonal innerhalb von Europa. Reise- und Aufenthaltskosten werden den Erasmus-Richtlinien entsprechend übernommen. Teilnahme für Hilfskräfte erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Es besteht ein Erasmus-Abkommen inkl. Lehrendenmobilität zwischen der JLU Gießen und der Gastuniversität
  • Die Mobilität ist mit der oder dem Erasmus-Beauftragten Ihres Fachbereichs/Instituts abgesprochen
  • Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur dauert i.d.R. ein bis zwei Wochen1, mind. 2 Arbeitstage, max. 2 Monate, wobei mindestens 8 Stunden pro Woche oder kürzerem Zeitraum unterrichtet werden müssen. Die Lehrveranstaltung sollte in das Curriculum der Partnerhochschule integriert werden bzw. das bestehende Lehrangebot ergänzen (z.B. in Form eines Blockseminars). Da es sich um einen Austausch handelt, kann auf diese Weise auch das Angebot der JLU bereichert werden.
  • Gerne möchten wir Sie auf die Richtlinien der JLU für umweltfreundlichere Dienstreisen aufmerksam machen. Beachten Sie bitte, dass die Pauschalabgaben für Flugreisen nicht aus Erasmus+ Mitteln gezahlt werden können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und sprechen es bei Bedarf mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.

 

1 Das Akademische Auslandsamt behält sich vor, Aufenthaltskosten nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von 1 Woche auszuzahlen.

Leistungen

Leistungen

Reisekosten

Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

Distanz (km) Standardreise Green Travel (nachhaltiges Reisen)
100 - 499 211 € 285 €
500 - 1999 309 € 417 €
2000 - 2999 395 € 535 €
3000 - 3999 580 € 785 €
4000 - 7.999 1.188 € 1.188 €
8000 und mehr 1.735 € 1.735 €

Aufenthaltskosten

Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

  Stückkosten/Arbeits- oder Reisetag

Ländergruppe 1                                                           

(höhere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

 

180 €

Ländergruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Zypern

 

160 €

Ländergruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 €

Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
  • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts, der Bestätigung und der Reisekostenabrechnung (siehe Formulare).

    Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

  • Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

  • Teilnehmende mit einer Behinderung (mind. GdB 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen und darüber zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Bitte kommen Sie hierfür mindestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt auf uns zu.

  • Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
    Erasmus+ Geförderte, die ein Anrecht auf die Finanzierung von Reisekosten haben, können außergewöhnliche Kosten für teures Reisen beantragen, sofern die Reisekostenpauschale nachweislich nicht min. 70 % der Reisekosten deckt. In einem solchen Fall können sie bei uns mittels  Antragsformular + Rechnung beantragen, dass wir statt der Reisekostenpauschale 80 % der tatsächlichen Reisekosten erstatten.

Fristen und Bewerbungsprozess

Fristen und Bewerbungsprozess

Dauer: 2 Arbeitstage bis max. 2 Monate

Einreichung aller benötigten Unterlagen:

    • Nächste Bewerbungsfrist:
      - Aufenthalte von Juli - September 2026: 1. Juni 2026

    • Darauffolgende Bewerbungsfristen: 
      - Aufenthalte von Oktober – Dezember: 1. August
      - Aufenthalte von Januar – März: 1. November
      - Aufenthalte von April – Juni: 1. Februar
      - Aufenthalte von Juli – September: 1. Mai

Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.

Formulare

Formulare

Generelle Voraussetzung für STA-Reisen: Mindestens 8 Unterrichtsstunden an der Gasthochschule, Dauer: 2 Tage bis 2 Monate.

 

Um eine Förderung für Lehrendenmobilität zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte beachten bzw. folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamts einreichen

Bewerbung (fristgerecht):

  • Online-Bewerbung
  • Mobility Agreement for Teaching (Erklärung zum geplanten Lehrprogramm an der Gasthochschule) – vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax. Unterschriftsberechtigt für die Mobility Agreements seitens der JLU sind die Erasmus-Beauftragten. Sollten diese selbst eine Mobilität durchführen, so ist entweder der Dekan bzw. die Dekanin des Fachbereichs oder eine andere Erasmus-Beauftragte bzw. ein anderer Erasmus-Beauftragter desselben Fachbereichs unterschriftsbefugt.
  • Einladung der Gasthochschule – auch als E-Mail möglich
  • Reiseanzeige (falls für die Reise erforderlich) – vollständig genehmigt und falls vorhanden im Original, andernfalls per E-Mail
  • Falls zutreffend, ehrenwörtliche Erklärung (erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen) – als Scan

Vor der Reise:

  • Grant Agreement - wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, gescannt mit Unterschrift ans AAA zurück
  • Hinweis zum Versicherungsschutz: Eine Förderung der Lehrendenmobilität durch das Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz! Sie müssen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes selbst für ausreichend Versicherungsschutz Sorge tragen. Es besteht jedoch für Sie die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

    Direkt nach der Reise (an den EU-Bereich des AAA):

    • EU Survey (Teilnehmendenbericht) – den Link erhalten Sie nach der Reise per E-Mail direkt vom System der EU-Kommission
    • Bestätigung der Gasthochschule – die Vorlage erhalten Sie vom AAA
    • Reisekostenabrechnung und zugehörige Original-Belege