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Lehrendenmobilität (Outgoing)

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Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur (STA-Reise) fördert den Austausch von Lehrenden und ausländischem Unternehmenspersonal innerhalb von Europa. Reise- und Aufenthaltskosten werden den Erasmus-Richtlinien entsprechend übernommen. Teilnahme für Hilfskräfte erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • es besteht ein Erasmus-Abkommen inkl. Lehrendenmobilität zwischen der JLU Gießen und der Gastuniversität
  • die Mobilität ist mit dem EU-Beauftragten Ihres Fachbereichs/Instituts besprochen
  • Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur dauert i.d.R. ein bis zwei Wochen1, mind. 2 Arbeitstage, max. 2 Monate, wobei mindestens 8 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche unterrichtet werden muss. Die Lehrveranstaltung sollte in das Curriculum der Partnerhochschule integriert werden, bzw. das bestehende Lehrangebot ergänzen (z.B. in Form eines Blockseminars). Idealerweise sollten die Lehrveranstaltungen fester Bestandteil des Curriculums der Partnerhochschule sein. Da es sich um einen Austausch handelt, kann auf diese Weise auch das Angebot der JLU bereichert werden.

 

1 Das Akademische Auslandsamt behält sich vor, Aufenthaltskosten nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von 1 Woche auszuzahlen.

Leistungen

Leistungen

Reisekosten

Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

Distanz (km) Stückkosten (Fahrt)
100 - 499 180 €
500 - 1999 275 €
2000 - 2999 360 €
3000 - 3999 530 €
4000 - 7.999 820 €
8000 und mehr 1.500 €

Aufenthaltskosten:

Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

  Stückkosten/ Arbeits- oder Reisetag

Ländergruppe 1                                                           

(höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

 

180 €

Ländergruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

160 €

Ländergruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 €

Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
  • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts, der Bestätigung und der Reisekostenabrechung (siehe Formulare).

    Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

  • Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.

Fristen und Bewerbungsprozess

Fristen und Bewerbungsprozess

Dauer: 2 Arbeitstage bis max. 2 Monate

Einreichung aller benötigten Unterlagen:

    • Die Fristen für Mobilitätsvorhaben sind:

      - Aufenthalte von Oktober – Dezember: bis 01. September
      - Aufenthalte von Januar – März: bis 01. Dezember
      - Aufenthalte von April – Juni: bis 01. März
      - Aufenthalte von Juli – September: bis 01. Juni

Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.

Formulare

Formulare

Generelle Voraussetzung für STA-Reisen: Mindestens 8 Unterrichtsstunden an der Gasthochschule, Dauer: 2 Tage bis 2 Monate.


Um eine Förderung für Lehrendenmobilität zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte beachten bzw. folgende Unterlagen im Erasmus-Büro des Akademischen Auslandsamts einreichen

Bewerbung (fristgerecht):

  • Einladung der Gasthochschule – auch per Mail möglich
  • Mobility Agreement Teaching (Erklärung zum geplanten Lehrprogramm an der Gasthochschule) – vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax. Unterschriftsberechtigt für die Mobility Agreements seitens der JLU sind die Erasmus-Beauftragten. Sollten diese selbst eine Mobilität durchführen, so ist entweder der Dekan bzw. die Dekanin des Fachbereichs oder eine andere Erasmus-Beauftragte bzw. ein anderer Erasmus-Beauftragter desselben Fachbereichs unterschriftsbefugt.
  • Reiseanzeige - unterschrieben und im Original

Vor der Reise:

  • Grant Agreement - wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, im Original mit Unterschrift ans AAA zurück
  • Hinweis zum Versicherungsschutz: Eine Förderung der Lehrendenmobilität durch das Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz! Sie müssen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes selbst für ausreichend Versicherungsschutz Sorge tragen. Es besteht jedoch für Sie die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Direkt nach der Reise (an den EU-Bereich des AAA):

  • Online-Durchführungsbericht – den Link erhalten Sie nach der Reise direkt vom System der EU-Kommission