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Aufenthaltserlaubnis

Alle ausländischen Studierenden brauchen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie sich im Stadtbüro der Stadt Gießen anmelden. Während der Studieneinführungswoche/Infotisch erhalten ausländische Studierende durch die Mentorinnen und Mentoren des Akademischen Auslandsamts auch hierbei Hilfestellung.

  • Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten müssen zusätzlich zur Anmeldung im Stadtbüro nur eine Aufenthaltsanzeige stellen.
  • Alle nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger und nicht mit einer/einem Deutschen Verheiratete müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung (eAT) beantragen.

Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltsanzeige müssen unmittelbar nach der Einreise beantragt werden bei der

Ausländerbehörde der Stadt Gießen
Berliner Platz 1, EG
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs 8.00 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 17.00 Uhr

Je nach Wohnort kann auch eine andere Ausländerbehörde zuständig sein.

  • Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten ab dem 1.9.2011 ihre Aufenthaltserlaubnis (eAT) in Form einer Chipkarte, auf der biometrische Daten gespeichert sind. Die Chipkarte kostet ca. 100 Euro. Studierende in Austauschprogrammen der JLU sind von der Gebühr befreit.

Innerhalb der Gültigkeit des Visums müssen folgende Unterlagen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis/eAT (nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger) bzw. Aufenthaltsanzeige (EU-Bürgerinnen und Bürger) vorgelegt werden:

 

EU-Bürgerinnen und Bürger (Aufenthaltsanzeige) Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger (eAT)
biometrisches Passbild x x
Bestätigung der Anmeldung
im Stadtbüro
x x
Studienbescheinigung x x
Mietvertrag - x
Reisepass/Personalausweis x x
Nachweis über gesicherten
Lebensunterhalt
- x

 

  • Bevor Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen.